Beiträge von medcont

    Guten Morgen,
    ich möchte ein Beispiel nennen:
    HD --> G47.31 (den Unterlagen, die dem MDK vorlagen, ist zu entnehmen, dass eine geringfügige Schlafapnoe vorlag, eine Geräteversorgung war zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig [auffälliges Screening lag selbstverständlich vor])

    HD geändert vom MDK in Z03.8 (Beobachten bei sonstigen Verdachtsfällen)

    Da die DRG durch die Polysomnographie getriggert wird, ergibt sich keine Änderung des Abrechnungsbetrages. Wir stellten 300 € in Rechnung. Selbstverständlich hätte ich bei Änderung der DRG WS eingelegt, da ich die Umkodierung der HD durch den MDK für sachlich falsch halte. Und sie gegen die DKR verstößt.... Aber Aufwand und Nutzen.

    Die KK lehnt nun die Zahlung ab. :d_niemals: Zitat:\" Die erfolgte Prüfung führte zur Änderung Ihrer ermittelten Daten, das bedeutet, dass die Anlieferung Ihrer Daten nach § 301 SGB V in der Ursprungsform fehlerhaft bzw. unvollständig war. Wir gehen davon aus, dass bei korrekter Kodierung eine Anfrage nach § 112 SGB V nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. auch BSG Urteil B 1 KR 1/10 R).
    Bei gegensätzlicher Auffassung bitten wir um Mitteilung der Gesetzesgrundlage Ihrer Forderung.\"

    M. E. erfolgte die Anfrage, weil eine Geräteeinstellung (korekkterweise) nicht kodiert war.

    Ein 2. Beispiel ist die HD- Änderung der von uns codierten von J42 (chron. Bronchitis) in J44.19 (COPD). Diese wurde allerdings ausgeschlossen.... Die DRG ändert sich nicht.

    Ich lass das alles mal so im Raum stehen.... Und bin gespannt, was Sie hierzu sagen.

    Offenbar fangen wir nun doch an, WS zu schreiben. Oder hat jemand eine andere Idee? :augenroll:

    Herzliche Grüße
    medcont

    Hallo miteinander,
    ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage hier richtig ist. :rotwerd:
    Aber ich versuch es trotzdem. Eine große grüne KK verweigert uns die Zahlung der 300€ mit folgender Begründung: Wenn die Daten korrekt angeliefert worden wären, hätte es keinen Prüfungauftrag gegeben. Es geht um alle Fälle, bei denen ICD/OPS vom MDK geändert oder gestrichen wurden, aber keine DRG- Relevanz vorlag. Grundlage hierfür sei das BSG- Urteil mit Aktenzeichen B 1 KR 1/10 R.
    Wie gehen Sie damit um? Legen Sie WS ein, um die 300€ zu bekommen? Wie lange kann die KK zurück prüfen? Darf sie gezahlte Gelder zurück fordern? In welchem Zeitraum? 6 Wochen ab Rechnungslegung 300 €? Oder ist vielleicht die Frist mit Erhalt des GA bzw. Kassenschreiben erloschen? Lege ich generell WS ein, wenn ich feststelle, dass andere Dinge als die KK ursprünglich gefragt hatte (Bsp. Die angefragte Diagnose X ist sachgerecht kodiert, in den Fokus gerät nun die [nicht angefragte] Diagnose Y, die gemäß DKR nicht kodierfähig ist, es resultiert keine Änderung der DRG)?

    Herzliche Grüße
    medcont

    Guten Morgen Herr Lunge,
    eine Kostenübernahmeerklärung verlangen wir auch von gesetzlich versicherten Pat.. Allerdings bringt dies nicht viel. :d_pfeid: Die KK bestätigt die Mitgleidschaft und teilt mit, dass die Behandlung übernommen wird, wenn sie med. notwendig ist. Und dies sieht der MDK ja bekanntlich oft anders :augenroll:

    Ansonsten steht mir noch die Verhandlung mit dem sehr schwierigen Pat. bevor. Mal sehen, wie das ärztliche Statement ausfällt. Oder gleich die Rechtsabteilung.

    Allen einen schönen (wenn auch sehr heißen) Tag :sonne:
    medcont

    Hallo miteinander,
    vielen Dank für Ihre Antworten und Anregungen..
    Ich sag`s ungern :rotwerd: , der Patient war zu einer diagnostischen Nacht (amb. durchgeführtes Sceening auffällig) und dann zu einer therapeutischen Nacht in unserem stat. Schlaflabor. Ein CPAP- Gerät wurde verordnet (wer bezahlt`s ?) ). Natürlich war dies ein geplanter Aufenthalt. Da die Akte beim Arzt ist, kann ich nicht sagen, wieviel Zeit zwischen Anmeldung und Aufnahme bestand. Wie der Pat. in einem Schreiben mitteilte, sei er wegen einer Herzerkrankung krank geschrieben. Ich müsste noch eruieren, ob er zum damaligen Zeitpunkt schon krank geschrieben war.
    Jedenfalls bleibt es spannend. Unsere Ärztin konnte sich noch gut an diesen Pat. erinnern. Und ihr hat er nichts von seinem Ansinnen eine Akutbehandlung zu dokumentieren, gesagt....
    Herzliche Grüße
    medcont

    Hallo allerseits,
    mit folgender Problematik muss ich mich beschäftigen (schon mal vorarbeiten wg. mögl. Klage und dabei dazu lernen :d_zwinker: ) und hätte gern Ihre Meinung gewusst:
    Ein privatversicherter Patient teilt uns nach Rechnungsmahnung mit, dass eine Leistungsbefreiung seiner KK für Normalbehandlung wegen nicht geleisteter Beiträge vorliege. Er verlangt von uns, ihm zu bescheinigen, dass eine Akutbehandlung vorgelegen habe. Denn diese würde seine KK zahlen (müssen). Ich persönlich bin der Meinung, dass nur für eine Notfallbehandlung in der o. g. Konstellation die KK zu zahlen hat. Gibt es einen Unterschied zwischen einer Akutbehandlung und einer Notfallbehandlung? Wo finde ich Informationen dazu? :d_gutefrage:
    Unabhängig davon handelte es sich um einen geplanten KH- Aufenthalt. Und wir zahlen möglicherweise Lehrgeld, weil wir den Pat. aufgenommen haben....
    Herzliche Grüße und Dank im voraus
    medcont

    Hallo miteinander,
    Danke für das Lachen :lach: am Freitag morgen, so :) könnte jeder Tag beginnen noch dazu wo ich in meinem Büro langsam gar bin wegen der :sonne: da hilft nur 8) und ab an den Strand....

    Aber im Ernst, welchen Kode? Lavage nicht näher bezeichnet?

    Herzliche Grüße
    medcont

    Hallo miteinander,
    es wurde eine Yamakawa- Drainage gespült, die Anlage derselben erfolgte in der verlegenden Klinik. Welchen OPS gibt man hierfür an? :augenroll:

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Herzliche Grüße
    medcont

    Sehr geehrter Herr Hollerbach,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Pleuraerguss und Pneumothorax zusammen war meine erste Idee. Zum Erguss meinte ich, den Keim nicht zuordnen zu können, weil im ICD definiert als Ursache einer Erkrankung. :augenroll: Muss man davon ausgehen, dass ein Empyem zu verschlüsseln ist, wenn im Pleurapunktat ein Keim gefunden wurde? Und geht, auch med. gesehen, ein Pneu mit einem Empyem zusammen? Oder gibt man bei dieser Konstellation nur ein Empyem an? :d_gutefrage:

    Vielleicht führt aber eine solche Diskussion an dieser Stelle zu weit. Ich werde also einen Arzt befragen müssen.

    Herzliche Grüße
    medcont

    Hallo miteinander,
    wie kodiere ich einen \"infizierten Seropneumothorax mit Nachweis von Streptococcus pneumoniae und Enterobacter cloacae im Pleurapunktat\"?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Herzliche Grüße
    medcont