Beiträge von phost

    Hallo zusammen,

    vor 2 Jahren wurde bereits das Thema Zusatzentgelte und die Definition \"Bluter\" diskutiert, der Tenor war damals, dass der Begriff Bluter weit gestellt werden kann.

    Wie verhält es sich aber bei akut auftretenden Gerinnungsstörungen im Verlauf eines Polytraumas? Können hier die Gerinnungsfaktoren auch zusätzlich berechnet werden?
    In einem konkreten Fall wurden Medikamente mit Kosten von fast 20000 € eingesetzt.
    Hat jemand Erfahrungen mit dieser Problematik?

    Viele Grüße P.Host

    Hallo Herr Winter, Hallo Forum,

    ich würde auch zur Nekrose als HD tendieren, aber wie sollte sie codiert werden?
    Mit R.02 (Gangrän) als HD oder als Frühkomplikation (T79.8)als HD mit S92.3 und S91.86! für die Fraktur mit Weichteilschaden.
    Chirurgisch steht die Weichteilproblematik sicherlich im Vordergrund, brauchte auch die meisten Resourcen.
    P.S Wiederaufnahme lag nicht vor, Zeitraum zu lange.

    Viele Grüße aus der traurigen, Schiedsrichter geschädigten Pfalz.

    P.Host

    Hallo Forum,

    2 Monate nach einer schweren Fußverletzung (Mittelfußfrakturen mit III° Weichteilschaden) erfolgt eine stationäre Aufnahme zur geplanten Entfernung eines Kirschnerdrahtes und zur Beseitigung einer Hautnekrose über den Frakturen, die i.o. bis auf den nicht verheilten Knochen und eine dort liegende Platte geht.

    Die dort einliegende Platte wird entfernt und eine neue Osteosynthese mit Drähten durchgeführt. Sequester werden entfernt und ein Antibioticaschwamm implantiert. Der Hautdefekt wurde mit Meshgraft gedeckt, die im weiteren nur teilweise angeht, und eine Vakuumversiegelung durchgeführt. Ein Infekt wurde nicht angenommen (kein Abstrich).

    Problem ist aus meiner Sicht die Wahl der Hauptdiagnose.
    Bleibt es bei der Fraktur als HD, oder ist die Nekrose (verursachte den meisten Aufwand) als HD zu verschlüsseln (wenn ja wie?) oder wäre schon eine verzögerte Frakturheilung als HD zu codieren?
    Je nach Verschlüsselung ergibt sich die I50Z, I20Z oder die I02Z.
    Vielen Dank für Ideen und Hilfe.

    aus der verschneiten Pfalz
    P.Host

    Hallo Mitstreiter,
    Ihre Meinung bestätigt die \"Kassenauffassung\".
    Aber wird eine Prozedur nicht doch früher als das Einführen des Gastroskops begonnen?
    Mit der Codierung einer Procedur wird doch (wie bei der Op) auch das \"Drumherum\" wie z.B. die Narkose eingeschlossen.

    Ähnliches wurde auch früher im Forum schon diskutiert, ohne aber eine Basis zu finden.
    Ist jemandem bekannt, ob von höherer Stelle eine Interpretation vorliegt?
    Gruß
    P. Host

    Hallo Forum, Hallo Codiermeister,

    ein Problem beschäftigt Krankenhaus und Krankenkasse (mit verschiedener Sichtweise aber durchaus Verständnis für die Sichtweise des anderen).

    Ein Patient soll gastroskopiert werden (innere Abteilung, Indikation Ausschluss Blutung).
    Die Gastroskopie ist vorbereitet, alleine der Patient macht seinen Mund nicht auf (beisst die Zähne zusammen), auch die Sedierung, die gegeben wurde, bewirkt nichts. Bei Zustand nach SHT ist das Problem nicht dem \"nicht Willen\" des Patienten anzulasten. Die Gastroskopie kann nicht durchgeführt werden und wird \"abgebrochen\".

    Die Fragen lauten:
    1. Ist die Gastroskopie eine chirurgische Prozedur? POO4a beginnt: \"Wenn eine chirurgische Prozedur....\". D.h. ist P004a für die Gastroskopie anwendbar.
    2. Wann gilt eine Prozedur als \"begonnen\"? Als Chirurg ist man an die Schnitt-Nahtzeit gewöhnt, gilt diese analog auch für nicht operative Endoskopien? Oder beginnt der Eingriff mit der Vorbereitung respektive Narkoseeinleitung?

    Ein Controller und ein Prüfer bitten um Erleuchtung.

    Viele Grüße
    P.Host

    Hallo Herr Berger,

    Vielen Dank für Ihre Info.
    Ihre Meinung bzw. Ihre Kodierung steht im Widerspruch mit den Meinungen, die zum gleichen Thema 2003 geäußert wurden. Damals wurde argumentiert, dass ein regelhaft auftretender Blutverlust bei (und sogar kurz nach) der OP nicht mit D62 kodiert werden darf. Es wurde sogar auf eine Äußerung von DIMDI hingewiesen.

    Andererseits ist weiterhin weder der Begriff Anämie definiert und außerdem lassen die heutigen Kodier Richtlinien doch alle Interpretationen offen. :totlach: Gibt es Erfahrungen mit der Streichung der D62 (nicht der Codierung der Blutgabe) in anderen Kliniken?

    Frohes schaffen
    P. Host

    Liebes Forum!
    Beim Stöbern im Fundus stieß ich auf eine Diskussion aus August 2003 zum Thema Hüftop - akute Anämie. Damals wurde nicht sehr präzise im Tenor angegeben, das der intra und teilweise sogar postoperative Blutverlust - selbst wenn er mit einem HB Abfall auf 8 dokumentiert wurde - nicht mit D62 zu kodieren sei.
    Nun ist 2003 ja bereits :erschreck: Codieraltertum.
    Wie sieht das Forum heute die Codierfähigkeit bei einer Hüftprothese (in der Klinik wegen Eigenblut/Cell-Saver eher selten zusätzlich Transfusionspflichtig)oder alternativ bei Wechseloperation (Transfusion 2-3 TE im Durchschnitt). Ein niedriger HB Wert (< 9) wird häufig intra- bzw. postoperativ dokumentiert.
    Viele Grüße und stressfreies Arbeiten

    P.Host

    Hallo miteinander,
    trotz intensiver Suche konnte ich in den bisherigen Diskussionen keine Antwort finden, deshalb bitte ich um Hilfe:

    Laut Fallpauschalenvereinbahrung 2005 (§1(1)) gilt als Verlegung in ein anderes Krankenhaus auch die dortige Aufnahme innerhalb 24 Stunden.
    Was ist aber, wenn der Patient in das gleiche Krankenhaus wieder aufgenommen wird.
    Gilt dieser Patient als entlassen und wiederaufgenommen oder läuft die stationäre Behandlung weiter, als ob nichts gewesen wäre.
    Im konkreten Fall wäre die OGV des ersten Aufenthaltes verstrichen und ansonsten auch keine Fallzusammenführung fällig.
    Kann ein neuer Fall abgerechnet werden oder muß die Tagespauschale der Überschreitung angewendet werden.
    Vielen Dank für die Hilfe.

    P.Host

    Sehr geehrter Herr Dietz,

    T81.4 steht als Untergruppe zu \"Komplikationen bei Eingriffen, anderen Ortes nicht klassifiziert\".
    T84.- lautet \"Kompliktionen durch..\"
    Ein früher Infekt dürfte nichts mit dem Implantat sondern alleine mit der Kontamination durch den Eingriff in Zusammenhang stehen.
    Bei Spätinfekten hat ein Implantat eine andere (teil-) verursachende Bedeutung.
    Somit dürfte die T84.- eher eine rare Diagnose sein, es sei, dass unser ICD Formulierer das Wort \"durch eine interne... mit \"bei\" ersetzt oder ergänzt.
    Leider heist codieren immer noch Sprachverständnis vor Medizinverständnis.
    Viele Grüße
    P.Host

    Hallo Frau Berger,
    der Landesverband Berlin.. der gesetzlichen Unfallversicherer (vergleiche Rundschreiben LVBG 075/2004) hat die Rechtslage für die Unfallversicherungen nach SGB VII dargestellt.
    Die Fristen und Regelungen der Krankenkassen (ebenso wie die Datenübermittlung)gelten nicht.
    1. Nach §201 Abs 1 i.V.m. § 348 SGB Vii bestehe Auskunftspflicht der an der Heilbehandlung beteiligten Ärzte (Krankenhäuser).
    2. Ein Prüfverfahren analog MDK besteht nicht, dies obliegt dem UV-Träger selbst.
    3. Die rechnungsbezahlung obliegt den üblichen regelungen des BGB, die Fristen nach §112 Abs.2Nr.1 SGB V gilt nur für Krankenkasse.
    Gruß
    P.Host

    Hallo zusammen,
    Herr Lehmann hat die Möglichkeiten unvollständig genannt genannt,
    aus unfallchirurgischer Sicht ist weder Version 1 noch 2 korrekt, da keine Osteosynthese erfolgte und lediglich die Folgen der Syndesmosenruptur behandelt wurden. Deshalb ist auch die Syndesmosenruptur als HD S93.2 - die Fraktur als ND zu verwenden.
    Zu verschlüsseln ist 5-8063 Naht der Syndesmose und zusätzlich 5-869.2 (Einbringen von Osteosynthesematerial bei Eingriffen am Weichteilgewebe).
    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    Gruß
    P.Host