Hallo Forum, Hallo SchoKa
mir liegt eine Antwort zu diesem Problem von Dimdi vor:
Anfragetext:
zu klären ist die korrekte Codierung der Behandlung einer Verbrennung bzw.
Verbrühung und der Versorgung.
Fall 1: Nach einer oberflächlichen
Verbrühung Tiefe IIa erfolgte eine
Blasenentfernung und die Auflage von
Suprathel. Entlassung, keine Hautverpflanzung.
Fall 2: Nach einer II° a-b
Verbrennung erfolgt eine Dermabrasion und die Auflage von
Sprathel.
Entlassung - keine Hautverpflanzung.
In beiden Fällen wird
der intraoperative Verband mit Suprathel neben der Blasenentfernung bzw.
der
Dermabrasion mit 5-923.2g verschlüsselt.
Laut Info zu Suprathel
handelt es sich um einen resorbierbaren Epithelersatz.
Anwendungsgebiet ist
die Behandlung II° Verbrennungen.
Die Platten kosten ca. 150.- ? (10cm x 18
cm).
Eine Zulassung als Hautersatz ist der Broschüre nicht
ersichtlich.
Von verschiedenen Kliniken wird die Anwendung von Suprathel
auch als 8-191.y. (als Verband)
codiert.
Ist die Auflage von Suprathel
mit 5-923.2g korrekt codiert, obwohl es sich "nur" um eine Epithelschädigung
handelt.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Antwort:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist nach den amtlichen
Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so
spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei
der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V
sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien
für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu
beachten.
Ein intraoperativer Verband mit Suprathel sollte nicht mit dem
Kode 5-923.2g verschlüsselt werden.
Wir weisen daraufhin, dass unsere
Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder
abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.
Das
DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und
ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu
Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die
Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte
sind recht-lich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die
aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist
daher ausgeschlossen.
Anmerkung von mir:
Ohnehin sagt das Zertifikat nur aus, dass es eine EG Auslegungsprüfbescheinigung ist, nicht was es darstellt und bewirkt.
Die Firma BSI ist etwas ähnliches, wie der TÜV. keine medizinische Institution.
Gruß
P.Host