Danke,
manchmal ist es einfacher als man denkt.
Ich hätte nur im Gefäßkapitel schauen müssen.
Beiträge von fholzwarth
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Hallo Herr Balling,
danke für Ihre Antwort.
"Leider" hat der Kode 5-505.0 sogar erheblichen Einfluss auf die DRG. Es handelt es sich um einen Revisionseingriff nach einer Hepaticojejunostomie mit Abszessbildung und Nachblutung. Die Blutung kam aus dem Stumpf der A. cystica und wurde dann umstochen. Es handelt sich somit nicht um eine Blutstillung im Rahmen eines anderen Eingriffs.
Viele Grüße
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Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wie kodiere ich die Umstechung an der Basis der A. cystica zur Blutstillung.
Wird diese mit
5-514.c0 : Andere Operationen an den Gallengängen: Blutstillung: Offen chirurgisch
oder mit
5-505-0 : Rekonstruktion der Leber: Naht und blutstillende Umstechung (nach Verletzung) kodiert?
Danke für die Hilfe
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Ich kann außer Verjährungsfristen nichts mutmaßlich anwendbares im BGB finden. Und auch da bin ich nicht sicher, welche hier greifen würden.
Hallo,wenn es keine speziellen Regelungen gibt, so greifen die "normalen" Verjährungsfristen nach BGB.
Viele Grüße
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Hallo Mille,
es gelten die "ganz normalen" Fristen nach dem BGB, bzw. wenn dort Fristen vorgegeben sind auch die der FPV, Krankenhausentgeltgesetz, VVG etc. Eben alle außer dem SGB V.
Viele Grüße
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Guten Morgen.
sicherlich überzieht hier der MDK. Wenn der Beatmungsmodus und die Beatmungsdauer nachvollziehbar sind, können auch die Beatmungsstunden berechnet werden.
Unabhängig hiervon halte ich es aber schon aus forensischen Gründen für äußerst bedenklich, wenn sich aus der Dokumentation nicht entnehmen läßt, mit welchem Beatmungsgerät der Pat. beatmet wurde. Ebenso ist natürlich auch die Art und die Größe des Tubus zu dokumentieren. Im Haftpflichtfall hätten Sie sicherlich ein größeres Problem.Viele Grüße
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Hallo,
Pro 5 mg sind 380 ? vereinbart worden
Sind Sie sich sicher, dass hier kein Komma-Fehler bei der Übertragung vorlag. 3,80 Euro würden doch deutlich besser passen.Denken Sie daran, dass Sie nächstes Jahr wieder NUB verhandeln müssen ! So etwas vergessen die Kostenträger nicht.
Grüße
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Guten Morgen,
fangen wir jetzt wieder mit den Grundlagen der HD-Definition an? Ich dachte, dies wäre jetzt langsam klar - den Juristen eher noch als "gemeinen" ärztlichen Kollegen.Guten Morgen,
ich muss dem Kollegen Bartkowski recht geben. Im diskutierten Fall ist der Sachverhalt nun doch wirklich mehr als eindeutig.
Kodierregelkonformes kodieren führt zu einer DRG die dann abzurechnen ist. Ob hier der Einzelfall kostenmäßig korrekt dargestellt wird ist sekundär. Wir haben halt ein pauschalierendes System.
Einen schönen Tag.
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Guten Morgen,
bei einem Pat. lag eine akute perforierte Appendizitis vor. Aufgrund des ausgeprägten entzündlichen Befundes konnte die Absetzung mittels Stapler nicht an der Appendixbasis erfolgen, sondern es wurde "etwas" Coecum mit abgesetzt. Kann zusätzlich zu der lap. Appendektomie auch noch 5-452.1 kodiert werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
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Vielen Dank für die Info.
Hat mir sehr geholfen.
Danke an alle und ein schönes WochenendeFrank Holzwarth