Hallo ETgkv,
vielen Dank für Ihre Erläuterungen.
Beiträge von fholzwarth
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Hallo liebes Forum,
es findet leider kein Ende. Habe folgende Aufstellung zur Beatmung bekommen (siehe unten).
Sind die Phasen der Beatmung nach Extubation tatsächlich noch als Entwöhnung zu werten und sind die Tage 4 bis 6 komplett zur Beatmung hinzuzurechnen, so dass eine Stunde oder zwei Stunden NIV am Tag zu 24 Stunden Beatmungszeit führen. Ich denke formal nach DKR ist dies zu bestätigen.
Tag 4 12.00: Extubation.
Wertung MDK Ende der Beatmung.Tag 4 14 - 16 Uhr, 18-19 Uhr, 21-22 Uhr: Beatmungsform NIV mit PEEP dokumentiert.
Wertung: Klinik 24 Stunden, MDK: Einzelstunden.Tag 5 20-22 Uhr: Beatmungsform NIV mit PEEP dokumentiert.
Wertung: Klinik 24 Stunden, MDK 2 StundenTag 6 02-03 Uhr: Beatmungsform NIV mit PEEP dokumentiert. Wertung:Klinik 3 Stunden, MDK 2 Stunden
Viele Grüße
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Hallo Herr Selter,
da ist schon richtig. Irgendwann wird aber der Punkt kommen, bei dem das InEK keine validen Kostentrenner mehr finden wird und das gesamte System verflacht. Das würde ich als schade finden. Aber lassen wir das philosophieren.
Viele Grüße -
Hallo,
by the way.
Man sollte sich mal den Verlauf der RG für die Sepsis ohne kompl. Diag. und/oder Proz. über die Jahre anschauen. Dieses wird immer geringer, bedingt durch das rein formale Kodieren ohne dass eine klinische Relevanz und somit auch ein tatsächlich höherer Ressourcenverbrauch vorliegt. Beste Beispiel sind hierfür der Harnwegsinfekt, die T-Kodes etc.
Viele Grüße -
Zitat
Original von D. D. Selter:
Guten Morgen,kann ich schwer folgen. Die DKR verknüpft hier doch ganz klar \"Patientenmanagement\" mit \"Therapie\":
\"... die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren
erforderlich ist:
therapeutische Maßnahmen
...Das Nicht-Verabreichen von Medikamenten ist keine therapeutische Maßnahme, sondern das Auslassen dieser.
Hallo Herr Selter,
ich konnte dies auch nicht, aber manchmal ist man dann doch verblüfft und zweifelt an sich selbst. Danke für die \"Stärkung\". -
Guten Tag,
im Rahmen der Diskussion mit den Klinikern habe ich immer bestritten, dass z.B. das Absetzen eines Medikamentes wegen einer bestimmten Diagnose (hier z.B. Thrombozytopenie) keinen Mehraufwand darstellt. Nun wird mir vorgehalten. dass die ND-Definition ja auch keinen Mehraufwand fordert, sondern eine Beeinflussung des Patientenmanagements. Durch das Weglassen des Medikaments wäre das Patientenmanagement in therapeutischer Hinsicht (therapeutsiche Konsequenz) beeinlusst worden. Klingt eigentlich ganz vernünftig. aber ich tu mich trotzdem mit dieser Argumentation schwer. Bisher wurde ja immer im Sinne eines Mehraufwandes diskutiert.
Wie sieht die Gemeinde das?
Vielen Dank und schönes Wochenende -
Zitat
Original von papiertiger_2:
Moin,und die T81.0 ist Nebendiagnose.
Sollte der MDK auf den Trichter kommen diesen ominösen \"Y\" Kode haben zu wollen, verweisen Sie auf das Vorwort zum Kapitel XX:\"[...]Meistens wird der Zustand mit einem Kode aus dem Kapitel XIX [...](S00 - T98 ) \" zu klassifizieren sein.
Viele Grüße
Guten Tag,
dann müssten Sie mir noch den Mehraufwand für T81.0 erläutern. Den sehe ich nicht. Der Blutstillung ist es egal ob die Epistaxis durch ein Trauma oder eine Komplikation entstand. Natürlich wäre es schön den Sachverhalt mit allen relevanten Diagnosen darzustellen. Aber für Abrechnungszwecke gelten die DKR, hier die Nebendiagnosendefinition.Viele Grüße
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Guten Morgen Klara,
es ist immer so spezifisch wie möglich zu kodieren. Als HD ist das Nasenbluten zu kodieren, welches ja den Aufenthalt veranlasst hat.Viele Grüße
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Hallo H. Blaschke,
naja es ist doch ein Unterschied, ob ein Befund nachträglich eingeht oder ob dieser letztendlich auf Vorhalt im Nachhinein erstellt, bzw. im Beispiel dann berechnet wird.@ Herr Rembs: Kopfrechnen ist gut wenn es noch beherrscht wird. Aber dann sollte das Ergebnis doch auch dokumentiert sein.
Viele Grüße
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Guten Morgen,
möche mich mit einer Frage die ganz gut zum Thema passt anhängen. Im Rahmen einer MDK Prüfung wurde eine mit N18.3 kodierte chron. Niereninsuffizienz vom MDK in N18.9 geändert, da nachweislich keine GFR bestimmt wurde. Die Klinik argumentiert im Widerspruch damit, dass im Nachgang, also weit nach Abschluss der stat. Behandlung, die GFR berechnet wurde und anhand der GFR die N18.3 korrekt sei. Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen nicht korrekt, da die Information des Stadiums zumindest formal während der stat. Behandlung nicht zur Verfügung stand. Wie sieht die \"Gemeinde\" dies?Viele Grüße
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Guten Morgen,
vielleicht liegt es ja daran, dass der MDK so pingelig ist:http://www.ndr.de/fernsehen/send…zklappe124.html
MfG