Beiträge von fholzwarth

    Hallo Herr Selter,

    nochmals. Wir waren uns einig, dass F10.2 im vorliegenden Fall kodierbar ist, wenn ein Aufwand hierzu erfolgte. Dies war zu dem Zeitpunkt als die Diskussionsrunde davon ausgehen musste, dass die Diagnose besteht.

    Wie zwischenzeitlich festzustellen war, ist die Abhängikgeit aber keinesfalls gesichert. Der Pat. durfte trinken und erhielt Distra.

    Mir will nicht in den Kopf, warum hier nicht F10.1 zu kodieren ist. Nach den anamnestischen Angaben und bei einem täglichen Konsum von 4 Bier, dürfte diese Diagnose doch gesichert sein und die Symptomatik spezifischer beschreiben.

    Seis drum
    Viele Grüße

    Hallo Herr Selter,

    auch noch mal.

    Soweit waren wir uns ja schon einig. Kodierbarkeit liegt vor, wenn ein Resourcenverbrauch erfolgte.

    Im Laufe der Diskussion hat sich aber herausgestellt, dass die Alkoholabhängigkeit entgegen der ursprünglichen Annahme doch nicht gesichert war. Es lag also eine Verachtsdiagnose vor.

    Mein Ansatz war dann der, dass bei einem täglichen Genuss von ca. 4 Bier die Diagnose F10.1 (schädlicher Gebrauch) der Verdachtsdiagnose F10.2 vorzuziehen ist.

    Ob die Alkohol und Distragabe die Verdachtsadiagnose Alkoholabhängigkeit beeinflusst sei einmal dahin gestellt. Meiner Meinung nach nicht. Hierzu sollte vielleicht - rein interessehalber - ein Suchtmediziner Stellung nehmen.

    Viele Grüße

    Hallo Karla,
    durch die Alkoholgabe wird dem anhaltenden Konsum Rechnung getragen. Ich weiß, auch das ist etwas wackelig, aber sicher besser nachvollziehbar als bei eine Abhängigkeit, deren Behandlungziel ja die Abstinenz sein sollte. Somit wäre Alkohol kontraindiziert und Distra hat sein Indikation nur beim Entzugssyndrom.

    Viele Grüße

    Hallo Herr Selter,

    Ihre Argumentation greift hier nicht. Die Kodierempfehlung des MDK bezieht sich auf eine gesicherte Diagnose. Es handelt sich nach den ergänzenden Informationen um von Poefi um eine Verdachtsdiagnose die nicht behandelt wurde. Kodierbar wäre allenfalls F10.1 (schädlicher Gebrauch). Im Übrigen wird die Alkoholabhängigkeit weder durch Alkoholgabe noch durch Distra beeinflusst. Hierdurch können lediglich Symptome eines Entzugssyndroms beeinflusst werden.

    Viele Grüße

    Hallo Poefi,

    aus meiner Sicht nicht.

    Wie Sie ausführen besteht der Verdacht auf eine Alkoholabhängigkeit. Die Diagnose ist also nicht gesichert. Eine Verdachtsdiagnose darf nach DKR nur dann kodiert werden, wenn diese behandelt wird. Die DKR schreibt hier explizit die Behandlung vor. Ein Mehraufwand in Bezug auf Diagnostik und pflegerische Maßnahmen reicht nicht aus. Das die Behandlung mit Distra und ggf. Alkohol keine (vernünftige) Behandlung einer Alkoholabhängigkeit darstellt dürfte eigentlich klar sein.

    Viele Grüße

    Hallo Herr Selter,

    da hab ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Ich bin auch der Meinung, dass F10.2 kodiert werden darf, wenn die Diagnose vorliegt.

    Bezüglich des MDK und der Distra-Gabe war mein Gedankengang in Bezug auf den Beitrag von\"merguet\" derjenige, dass der MDK sogar dazu verpflichtet ist auf die Indikation zur Distra-Gabe hinzuweisen. Nicht umsonst haben die med. Dienste eigene Rechtsabteilungen, die sich mit Fragen der \"Fehlbehandlung\" beschäftigen. Aber dies ist ein anderes Thema.
    Inhaltilich sind wir beisammen.

    Viele Grüße

    Guten Morgen allerseits,

    bei allem Respekt. Die Diagnose einer Alkoholkrankheit ist doch gar nicht nachgewiesen worden. Für die Abhängigkeitsdiagnose gibt der ICD-10 ganz klare Vorgaben. Bekannt ist lediglich der Konsum von 4 Bier am Tag. Das heißt jedoch noch lange nicht Alkoholabhängigkeit. Ich bitte auch zu Bedenken, welche Konsequenzen sich für den Patienten daraus ergeben können, wenn leichtfertig (nur um des CCL wegen) eine Abhängigkeitsdiagnose gestellt wird, z.B. in Bezug auf Versicherungen, Arbeitsplatzwechsel etc. Denn wenn eine Diagnose erst mal irgendwo steht, ist sie nicht mehr so schnell aus der Welt zu schaffen. Bitte denkt auch an unsere Patienten.
    Bei bekannter, sauber diagnostizierten Alkoholabhängigkeit kann durch die Distra-Gabe ein Mehraufwand bestätigt werden. Allerdings liegt hier eine \"off-label-Gabe\" vor, so dass der MDK dies schon monieren darf (Stichwort Fehlbehandlung)
    Viele Grüße
    Frank Holzwarth

    Hallo Miteinander,

    möchte die Frage nochmals \"aufwärmen\". Stehe nämlich gerade vor dem gleichen Problem und neige auch zur Nichtkodierung.
    Es klingt zwar trivial, ist es aber wohl doch nicht so. Gibt es irgendwo die Definition Operation im Sinne des Kapitels 5 des OPS-Katlogs. Hab leider nichts gefunden.

    Vielen Dank und Grüße von einem etwas doch unschlüssigem Kollegen.
    F. Holzwarth

    Hallo,
    ich habe heute von der Herstellerfirma folgende Information zum Beatmungsmodus \"Spontan\" erhalten:
    \"Der Patient bekommt keine Atemfrequenzen von dem Beatmungsgerät er ist spontanatment. Der Patient bekommt bei jedem Atemzug eine Druckunterstützung die der Anwender einstellt. Hierdurch wird die eigene Atemleistung verstärkt und die Atemarbeit minimiert. Deshalb erfüllt die Beatmungsform Spont die Vorgaben der Kodierrichtlinie.
    Ihre Anfrage Unterschied CPAP und Spont Beatmungsform.
    Generell gibt es keinen Unterschied beide Verfahren bewirken einen kontinuierlichen Beatmungsüberdruck und bei beiden Verfahren kann wahlweise eine Druckunterstützung hinzu gefügt werden.
    Problematik im Europäischen Raum ist: Es gibt keine Einheitliche Bezeichnung von Beatmungsformen und Einstellparameter. Jeder Hersteller kann eigene Begriffe definieren und diese Lizenzrechtlich schützen\".

    Viele Grüße
    Frank Holzwarth

    Guten Morgen,
    ich denke, dass die aufnehmende Station irrrelevant für die Zuordnung der HD ist. Entscheidend ist doch, dass der Aufenthalt zur Behandlung des Abszesses erfolgte. HD wäre somit der Abszess und die Herzinsuffizienz ND. Die Herzinsuffiziienz sollte selbstverständlich so spezifisch wie möglich kodiert werden. Dass hierzu eine entsprehende Dokumentation vorliegen muss, dürfte klar sein.
    Frohes Schaffen und viele Grüße
    Frank Holzwarth