Hallo Herr Selter,
nochmals. Wir waren uns einig, dass F10.2 im vorliegenden Fall kodierbar ist, wenn ein Aufwand hierzu erfolgte. Dies war zu dem Zeitpunkt als die Diskussionsrunde davon ausgehen musste, dass die Diagnose besteht.
Wie zwischenzeitlich festzustellen war, ist die Abhängikgeit aber keinesfalls gesichert. Der Pat. durfte trinken und erhielt Distra.
Mir will nicht in den Kopf, warum hier nicht F10.1 zu kodieren ist. Nach den anamnestischen Angaben und bei einem täglichen Konsum von 4 Bier, dürfte diese Diagnose doch gesichert sein und die Symptomatik spezifischer beschreiben.
Seis drum
Viele Grüße