Beiträge von fholzwarth

    Liebes Forum,

    eine Frage an die Beatmungsspezialisten:
    Bei dem Beatmungsgerät \"Galileo\" gibt es einen Beatmungsmodus \"spontan\" Die Steuerung erfolgt über Druck und Flow. Eine Volumengarantie und eine Ventilationsgarantie würde es nicht geben.

    Handelt es sich hierbei auch um eine Beatmungsform im Sinne der DKR?

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Frank Holzwarth

    Hallo,
    die Argumentation ist sicherlich plausibel. Im BD haben Elektiveingriffe nichts zu suchen.
    Aber !!!. Wäre dann der Patient nicht zu beurlauben wenn keine stationäre Behandlungsnotwendigkeit für das Wochenende besteht?
    Viele Grüße
    Frank Holzwarth

    Guten Tag insbesondere auch an die bisherigen Kommentatoren,

    nochmals besten Dank für die Kommentare.
    Die ND Z08.- oder auch Z85.- ist nicht CCL relevant, erscheint mir für die kodiertechnische Betrachtung auch nicht relevant zu sein. Das Karzinom spielte in dem Aufenthalt gar keine Rolle und verbrauchte auch keinerlei Ressourcen.

    Die Kollegen in der Klinik argumentieren mit der DKR 0201:

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als NebendiagnoseKode anzugeben

    Die Narbenhernie wird als Symptom des Karzinoms gesehen. Ich halte das gelinde gesagt für \"hahnebüchen\" und nicht nachvollziehbar, da ich beim besten Willen die Hernie nicht als Symptom des Karzinoms sehen kann.

    Da der Mensch fehlbar ist, wäre mir die Meinung des Forums für meine Argumentation wichtig.

    Viele Grüße
    F. Holzwarth

    Guten Tag,

    danke für die Antworten.

    Die Hernie war primär - auch im Rahmen der Karzinom-Behandlung - nicht bekannt und entwickelte sich später.
    Die Behandlung des Karzinoms war abgeschlossen. Es erfolgten keine weiteren therapeutische Maßnahmen hierzu.
    2 Jahre nach Abschluss der Karzinom-Behandlung kommt der Patient nun zur Versorgung der Narbenhernie.
    Meiner Meinung nach wäre das Karzinom allenfalls mit Z85.0 zu kodieren.

    Viele Grüße
    F. Holzwarth

    Guten Abend liebe Mitstreiter,

    vielleicht ein ganz triviales Problem, stehe aber gerade auf dem Schlauch.

    Ein Patient wird zur operativen Behandlung einer Narbenhernie aufgenommen. Er wurde ca 2 Jahre davor an einem Kolon-CA operiert. Seitens des Karzinoms keine weiteren Maßnahmen. Es wird ausschließlich die Hernie versorgt.

    Meiner Meinung nach ist die Hernie HD (ist auch unstrittig). Das Karzinom kann nicht als ND kodiert werden. Die Kliniker meinen das Karzinom müsste auch als ND kodiert werden unter Bezug auf die DKR Beispiel 7 (Krampfanfall bei Hirntumor). Ich sehe allerdings den Zusammenhang wie im Fallbeispiel nicht. Sicherlich, ohne Hemikolektomie keine Narbenhernie. Aber die Narbenhernie als Symptom der zugrundeliegenden Erkrankung Karzinom zu sehen halte ich doch für weit hergeholt.
    Liege ich falsch??
    Vielen Dank für den Klaps auf den Hinterkopf.
    F. Holzwarth

    Auch ich wünsche den Mitstreitern einen schönen Tag,

    entscheidend ist doch, dass wir uns allen - und hier meine ich KHs und KKs - die Arbeit nicht unnötig schwer machen sollten. Wenn der \"präop\" Tag regelhaft eine Prüfung auslöst und der Beginn der Maßnahmen bereits am Aufnahmetag erfolgte, sollte und ich denke auch muss dieser Tag entsprechend den Vereinbarung nach §301 auch entsprechend übermittelt werden. Dies erspart unnötige Verwaltungsarbeit.

    Gruß an die Runde
    F. Holzwarth

    Guten Tag an die Runde,

    in Bezug auf die Dokumentation des Neurostatus halte ich es schon für bedenklich, wenn auf einer so hochspezialisierten Abteilung wie einer Stroke unit mit ständiger ärztlicher Präsenz die Kontrolle des Neurostatus in 12-stündigen Abständen als ausreichend angesehen wird. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Viel spannender ist die Frage, ob die Dokumentation bzw. die Erhebung des Neurostatus ärztliche Tätigkeit ist, oder auch durch die Pflege erfolgen kann (z.B. in Form von Skalen). Ich denke auch hier sind wir Ärzte gefordert und halte es für eine nicht delegierbare Leistungen. Auch hier wird vom MDK regelmäßig moniert.

    Viele Grüße

    Hallo Herr Bartkowski,

    sicherlich handelt es sich hier nicht um ein Problem welches täglich auftritt. Für mich war es eigentlich auch klar BII ohne Braunsche Anastomose geht nicht. Die Argumentation der Kollegen war die, dass beim OPS zum BII kein Inklusivum angegeben ist. Mein Argument dagegen war u. a., dass aber auch kein Exklusivum vorliegt.

    Sicherlich wäre ein Inklusivum im OPS-Katalog nicht schlecht, da unnötige MDK Anfragen vermieden werden könnten. Der Anreiz zur Kodierung besteht aufgrund des deutlichen Mehrerlöses sicherlich. Ein Statement der DGCH oder des Berufsverbandes wäre auch zu begrüßen.

    Viele Grüße
    F. Holzwarth