Beiträge von Kodierneuling107

    Ich bedauere mittlerweile fast, dass ich die Frage gestellt habe. Und nein, eine erstmalige Hirnbestrahlung ob prophylaktisch oder nicht, kann nicht ambulant erfolgen weil immer die Gefahr eines Hirnödems besteht. Eine Fehler-DRG liegt auch nicht vor. Ich fand nur, dass der Fall mit dem Bronchial-CA als Hauptdiagnose und den Bestrahlungen nicht korrekt abgebildet ist. Dann kommt nämlich wirklich die Frage der Kasse ob das nicht auch ambulant gegangen wäre, weil man ja an der Kodierung nicht erkennen kann, dass das Hirn bestrahlt worden ist. Werde jetzt trotzdem so kodieren und auf die Prüfung des Falls warten.

    Das SIRS kann aber doch an jede auslösende Grunderkrankung gehängt werden (steht auch so im Hinweis zu R65.-)!

    und ich habe ja den Erreger im Aszitespunktat nachgewiesen, daher reichen doch 2 Kriterien des SIRS, oder???

    die Sepsis will ich ja auch gar nicht kodieren, weil keine Blutkulturen abgenommen wurden

    nur "verlangt" der Grouper die Sepsis weil das SIRS infektiöser Genese ist... ?(

    Hallo,

    eine Pat. mit primär intrahepatischem cholangiolären Adenocarcinom kommt jetzt mit Aszites und bakterieller Peritonitis mit Nachweis von Listeria monozystogenes.

    HF 113, Temp. 38.2, Leukos 16,7, keine Atemfrequenz dokumentiert

    Erregernachweis nur im Aszites, keine Blutkultur

    Eine Sepsis kann ich ja wegen der fehlenden Blutkultur nicht kodieren, aber kann ich ein SIRS kodieren und es mit der bakteriellen Peritonitis verbinden?

    Ich habe die R65.0 genommen, weil ja eine infektiöse Genese vorliegt, bekomme vom Grouper aber die Meldung:

    "Im vorliegenden Datensatz befindet sich ein Kode für ein Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese. Nach DKR 0103 ist hierbei zunächst ein Kode für eine Sepsis zu kodieren, auf die sich der zusätzliche SIRS-Kode bezieht."

    Mit SIRS gelange ich in die H61A, ohne in die H61B.

    Freue mich auf Rückmeldungen...vielen Dank.