Beiträge von PEPPINA

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Ich kenne natürlich die entsprechende DKR-Psych dazu. :)

    Unsere Diskussion war, was zu tun ist, wenn wir zwar die einzelnen konsumierten Substanzen kennen, aber nicht zugeordnet werden kann, welche davon an der Intoxikation beteiligt ist/sind.

    Bei uns standen die Varianten 1 und 3 zur Debatte.

    Die Variante 3 wäre erwünscht.

    Die halte ich aber für "über-/fehlkodiert". Denn da widerspreche ich mir m. E. nach, da ich sowohl behaupten würde, dass alle konsumierten Substanzen an der Intoxikation beteiligt sind, aber auch, dass ich nicht weiß welche konkret.

    Daher interessant, dass hier die Variante 2 bevorzugt wird.

    (Analog würde sich die selbe Frage auch bei der Psychotischen Störung .5 stellen. )

    Nochmals danke für die Antworten.

    Grüße

    PEPPINA

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    auch auf die Gefahr hin, dass das Thema zu einem früheren Zeitpunkt möglicherweise schon einmal behandelt wurde … ich habe nichts für mich abschließendes dazu gefunden.

    Wir hatten intern eine sehr intensive Diskussion zur Kodierung der Intoxikation bei multiplem Substanzkonsum.

    Folgende (beispielhafte) Situation:

    Pat. kommt mit bekannten Abhängigkeiten von Alkohol, Cannabis, Benzodiazepinen und Kokain.

    Die jeweilige Abhängigkeit wird entsprechend mit .2 kodiert.

    Lt. ppB ist der Pat. intoxikiert.

    Natürlich legt sich in der Doku niemand fest, durch welche Substanz/en die Intoxikation bedingt ist.

    AAK 1,5 Promille

    Drogenurin für Benzos, Cannabis und Kokain positiv.

    Wie kodiert ihr die Intoxikation?

    Variante 1:

    F19.0

    Variante 2:

    F10.0, F12.0, F13.0, F14.0

    Variante 3:

    F19.0, F10.0, F12.0, F13.0, F14.0

    Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre/eure Rückmeldungen

    Ich bin gespannt, wie andere Häuser das handhaben.

    Liebe Grüße

    PEPPINA :)

    Davon ist auszugehen ...
    ... und dann müssen wir diskutieren.
    Der MDK hat schließlich auch keine anderen Infos auf die sie sich berufen können als wir.

    Es wird sicherlich auf jeden Fall interessant.

    VG PEPPINA :)

    Hallo zusammen,

    ich vertrete auch die Meinung, dass bei U69.3-! kein zusätzlicher Aufwand nachgewiesen werden muss.
    Der U-Kode ist m. E. nach keine ND die der ND-Definition entsprechen müsste bzw. überhaupt könnte, denn hier geht es einzig und allein um die Angabe der Art des Konsums, die im ICD-Katalog sogar gefordert wird.

    Folglich verfahren wir zur F11so:

    Konsumiert der Pat. Heroin bekommt er U69.30!/.-31! (je nach i. v. oder nicht i.v.).

    Ist er substituiert ohne Beikonsum von Heroin, gibt es keine U69.3-! sondern Z51.83 für die Substitution dazu.

    Besteht die Abhängigkeit z. B. durch Tilidin, Tramal, o. ä. gibt es keinen zusätzlichen Kode dazu.

    Das ist für mich das einzig logische Vorgehen.

    Viele Grüße
    PEPPINA

    Hallo Kitama-2014,

    zu Punkt 1:
    Das Merkmal gilt hier definitiv NICHT.
    Bei uns gilt die Definition "Kein Ausgang ohne qualifizertes Personla".

    zu Punkt 2:
    Die Anordnung muss sich in der Dokumentation mit Unterschrift des zuständigen Arztes wiederfinden.
    Bei uns z. B. unter "Ausgangregelung".

    Erfahrungen mit dem MDK haben wir dazu noch nicht.

    Hoffe das hilft trotzdem erstmal weiter.

    Viele Grüße
    PEPPINA

    Hallo PEPP16,

    wir hatten zunächst auch einen Rhythmus von 2 Stunden, haben uns allerdings letztes Jahr der Auslegung von Dr. Godemann mit der 1/2-stündlichen Überwachung angeschlossen.
    Dementsprechend haben wir nur wenig "VG" erfasst.

    Wir optieren noch nicht und werden demnach dahingehend auch noch nicht geprüft, haben aber überlegt, ob jemmand tatsächlich vitalgefährdet ist, wenn eine Überwachung alle 2 Stunden ausreicht?

    Wieder so eine schwammige Definition des Merkmals - wie bei manch anderen auch. :thumbdown:

    Lustig ist nach der Definition "engmaschig" im Netz zu suchen - man bekommt immer wieder eine Verbindung zum Stricken. :D

    Viele Grüße
    PEPPINA

    Hallo zusammen,

    das ist ja wieder ein schlauer Einfall vom MDK.
    Da freue ich mich ja schon, wenn wir in die Optionsphase einsteigen und geprüft werden.

    Bisher handhaben wir das genauso:
    Ist der Pat. seit mehreren Monaten substituiert, geben wir U69.- nicht an.
    Ist der letzte Heroinkonsum erst kurz her (z. B. 1 Woche) geben wir ihn neben Z51.83 für die Substitution sehr wohl mit an.

    Warum sollte denn auch ein Konsum der 1 Woche zurück liegt weniger gefährlich/bedeutsam sein als ein Konsum vom Vortag? Nur weil der Pat. 1 Woche ohne ausgehalten hat, ist doch nicht sicher, dass er das auch weiterhin durchhält.

    Dann sollen sie genaue Zeiten definieren!

    Viele Grüße
    PEPPINA

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand ein Seminar / eine Weiterbildung empfehlen, die sich spezifisch mit dem MDK-Prüfverfahren PEPP befasst?

    Im Hinblick auf unseren geplanten Einstieg in die Optionsphase zum 01.01.2016 würden wir uns gerne auf die dann zu erwartenden vermehrten Anfragen des MDK entsprechend vorbereiten.

    Leider haben wir bisher nur Kurse gefunden, die sich auch viel mit den Grundlagen von ICD, OPS, Kodierrichtlinien, etc. beschäftigen, was wir aber nicht alles nochmal hören wollen.

    Hat jemand eine Empfehlung, welche Veranstaltung da in Frage käme?

    Vielen lieben Dank im Voraus :)

    Grüße PEPPINA

    Hallo PEPPY,

    nur als Hinweis, da mir aus Ihrem Beitrag nicht ersichtlich ist, ob das hier der Fall ist:
    Die .3 gebe ich nur an, wenn der Pat. auch Entzugssymptome (zittern, schwitzen, Unruhe, etc.) zeigt. Hier bitte nicht die Begriffe Entzugsbehandlung und Entzugssyndrom verwechseln.

    Grüße PEPINA

    Hallo,

    wir dokumentieren Therapieeinheiten tatsächlich über Standartformulare, die mit Kürzel signiert werden.

    Bei der vitalen Gefährdung im Entzug haben wir uns dem Kodierleitfaden von Dr. Godemann angeschlossen und definieren „engmaschig“ als ½-stündige Kontrolle (was heißt, dass wir nur noch sehr wenige Fälle „VG“ haben). Die dabei erhobenen Daten werden auf einem Überwachungsbogen erfasst.

    Die 1:1-Betreuung wird ebenfalls auf Überwachungsbögen dokumentiert, wo sehr genau darauf geachtet werden soll, dass auch Pausen der Mitarbeiter, Schichtwechsel, Gesprächsangebote, etc. erfasst werden. Denn hier ist mit massiven Nachfragen des MDK zu rechnen.

    Leider klappt das noch nicht immer so, wie wir das gerne hätte, aber momentan optieren wir noch nicht, sodass wir die Zeit zum Schulen und Üben nutzen.

    Wir warten dann auf die MDK-Anfragen die wohl unvermeidlich nächstes Jahr kommen werden, um auch daraus weiter zu lernen. ;)

    Grüße PEPPINA