Jaaaa, da besteht wohl für 2015 eindeutig noch Spezifizierungsbedarf.
Warten wir mal, was da kommt.
Vielen Dank für die Antworten.
Jaaaa, da besteht wohl für 2015 eindeutig noch Spezifizierungsbedarf.
Warten wir mal, was da kommt.
Vielen Dank für die Antworten.
Leider muss ich das "sterbende" System aber bis zu dessen Tod trotzdem irgendwie unseren Leuten gegenüber vertreten.
Sehen wir es einfach pragmatisch und handhaben es wie bisher.
Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort und Grüße
Hallo anyway,
okay, das ist ein Argument.
Werde noch mal mit unserer Ärztin sprechen.
Sind ja glücklicherweise noch in der Übungsphase.
Vielen Dank für den Hinweis.
VG PEPPINA
Hallo liebe Mitstreiter,
ich wüsste gerne mal, wie andere Häuser die Einstufung der Pseudo-OPS nach Psych-PV für den Geronto-Bereich handhaben?
Bei uns wird die Einstufung in G oder A vom Verlauf der Krankheit abhängig gemacht.
D. h. wenn ein Pat. (über 65 Jahre) schon seit Jahrzehnten z. B. wg. einer Schizophrenie in Behandlung ist, wird er bei wiederholten Aufenthalten immer wieder in A eingestuft, obwohl der die Altersgrenze von 65 Jahren überschritten hat.
Ist das korrekt oder sollte jeder Pat. ab 65 Jahre generell in G eingestuft werden?
Wir haben im Übrigen keine separate Gerontopsychiatrie, sondern behandeln diese Pat. in der Allgemeinpsychiatrie mit. – Falls das einen Unterschied machen sollte.
Vielen Dank schon mal für mögliche Antworten.
Viele Grüße
PEPPINA
P. S. Habe gerade gesehen, dass Thema gab es 2012 schon mal. Gibt es seit dem neue Erkenntnisse dazu?
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe gerade einen Fall, wo G31.0 Umschriebene Hirnatrophie kodiert wurde.
Nun bringt mir das KIS (SAP) eine Fehlermeldung, dass es sich dabei um eine Kombinationsdiagnose handelt und diese nur als Behandlungsdiagnose, nicht aber als Aufnahme- und Hauptdiagnose fungieren darf.
Im ICD-Katalog ist diese Diagnose nicht mit einem Kreuz gekennzeichnet.
Was für mich heißt, diese Diagnose kann alleine verwendet werden.
Wenn ich eine F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit kodieren würde, dann wäre G31.0 die +-Diagnose dazu, da F02.0 eine *-Diagnose ist.
Dies ist aber nicht der Fall.
Kann ich also G31.0 als Hauptdiagnose alleine kodieren?
Vielen Dank im Voraus für mögliche Informationen.
Sonnige Grüße
PEPPINA
Hallo zusammen,
ich stimme TWak zu.
In dem angefragten Fall erfolgte zuerst der Antrag (Erstantrag) auf Einstufung in eine Pflegestufe.
Da dieser im Verlauf des Aufenthaltes mit Pflegestufe 3 genehmigt wurde, kommt hier nur der Kode für die Stufe 3 (9-984.2) zur Anwendung, da sich die "Einstufung" im Verlauf geändert hat bzw. überhaupt erst stattfand.
Kommt ein Pat. allerdings bspw. mit einer Pflegestufe 1 und es erfolgt im Verlauf des Aufenthaltes ein Antrag auf Höherstufung, dann können/müssen beide Kodes (9-984.0 und 9-984.4) angegeben werden.
Viele Grüße
PEPPINA
Hallo Paliperidon,
die sehr verhaltene Reaktion auf Ihre Frage zeigt den vermutlich sehr sparsamen Umgang mit dem Kode der Krisenintervention.
Bei uns kommt dieser tatsächlich nicht zur Anwendung.
Auf Nachfrage wurde mir dazu gesagt, dass der geforderte Zeitaufwand dafür nicht zustande käme.
Wobei ich mich immer wieder frage, ob es nicht vielleicht eher an der Dokumentation scheitert, da viele – gerade die geforderten ungeplanten Kontakte – vermutlich leider eher unter den Tisch fallen, als tatsächlich dokumentiert zu werden.
Denn von Krisenintervention ist oft genug die Rede. Nur müssen Bezeichnung und Inhalt der Dokumentation auch zusammen passen.
Da gibt es bei uns definitiv auch noch Klärungsbedarf.
Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg
PEPPINA
Hallo Anyway,
vielen Dank für die Antwort.
Da liege ich ja mit meiner Einschätzung wohl richtig, dass das Merkmal eher selten zur Anwendung kommen sollte.
Dann hoffen wir mal, dass es vielleicht für 2015 etwas genauer präzisiert wird.
Grüße PEPPINA
Hallo zusammen,
wir haben gerade mal wieder die Diskussion, wie streng die
Maßstäbe bei der Verwendung des Intensivmerkmals „vitale Gefährdung“ auszulegen
sind.
Die Definition sagt:
Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn eine Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz engmaschig erfolgt.
Wobei „engmaschig“ bedeutet: Dass mindestens über 6 Stunden im Abstand von 30 Minuten die Vitalparameter erfasst werden.
Ist das dann auf der Suchtstation der Psychiatrie überhaupt noch zu leisten oder müssten die Pat. dann nicht in ein somatisches Haus verlegt werden?
Wie oft und nach welchen Kriterien wird das Merkmal in anderen Häusern angewandt?
Wie oft werden welche Parameter geprüft?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Herzliche Grüße
PEPPINA
Guten Morgen Ariane,
mein Verständnis sagt mir, da der Pat. damit aus der Herzklinik kommt, würde ich das "Vorhandensein" des Herzschrittmachers mit Z95.0 verschlüsseln.
Die Anpassung ist bereits andernorts erfolgt und die Kontrolle und Prüfung wird vermutlich nicht in der KJP durchgeführt werden, oder?
Es möge mich bitte jemand korrigieren, falls ich das falsch sehe.
Viele Grüße