Beiträge von SKoch

    Hallo!

    Ein KH kodiert die M96.88 Sonstige Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen als ND

    HD S72.08
    Es werden 2 Operationen zeitlich getrennt durchgeführt

    1. 5- 793.5f Offene Reposition einer einfachen Fraktur im Gelenkbereich des Femurs proximal durch dynamische Kompressionsschraube
    2. 5-820.02 Implantation einer Totalendoprothese am Hüftgelenk, hybrid (teilzementiert) und 5-787.5f Entfernung einer dynamischen Kompressionsschraube, Femur proximal

    Nach Dokumentation der Akte konnte sich der Patient nicht mehr selber aufsetzen.

    Nun ist die M96.88 u.a. vorgesehen als "Gelenkinstabilität nach entfernen einer Gelenkprothese". Das entspräche im Grunde einer Girdlestone-Situation . Eine solche liegt hier aber nicht vor, die DHS wurde am gleichen Tag entfernt, an dem die TEP eingebaut wurde. Einen Zeitraum ohne Versorgung des Gelenks oder eine Resektion des Gelenkes liegt nicht vor. Aus meiner Sicht kann die M96.88 nicht kodiert werden. Die Immobilität kann über die R26.3 abgebildet werden.

    Was meinen die Experten dazu? Ich würde mich über einen Austausch freuen.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    SKoch
    Medizincontrolling

    Hallo zusammen,

    es ist bekannt, das der junge Richter am SG Mainz eigene Vorstellungen zu manchen Themen hat. Wie man es auch sieht: Es ist nicht davon auszugehen, dass das BSG seine Rechtsprechung zu "sachlich-rechnerisch" in näherer Zukunft ändern wird. Klagefälle, die sich auf das Mainzer Urteil beziehen, werden voraussichtlich bereits vor dem LSG verpuffen.
    Das BSG hat im übrigen zeitlich nach dem Mainzer Urteil seine Auffassung noch einmal bestätigt (Siehe Terminbericht BSG vom 23.6.2015).

    Viele Grüße

    SKoch

    Hallo zusammen,

    wir hatten einen identischen Fall im Schlichtungsausschuss. Der Ausschuss (überwiegend Mediziner und Juristen) hat sich einstimmig für die Kodierung der I70.8 bei Stenosen der Externa
    ausgesprochen. Für die Juristen war es nach dem Wortlaut und der Systematik des ICD eindeutig, weil die I65 den Verschluss und Stenose präzerebraler Arterien beschreibt, die Externa nach dem Versorgungsgebiet nun aber keine präzerebrale Arterie ist. Die Klinikärzte haben das genau so gesehen.

    Viele Grüße

    S.Koch

    Hallo liebe Kollegen,

    bitte beachten Sie auch einmal das hier:
    Es gilt §193 BGB: Fällt das Fristende zur Zusendung der Unterlagen an den MDK auf einenSamstag, Sonntag oder Feiertag, dann gilt als Fristende der nächstfolgendeWerktag. Sollte die Post streiken, sind die Streiktage ebenfalls mit zuberücksichtigen. Das Gleiche sollte für die Anforderung der Unterlagen gelten.

    Und wenn wir alle auf dem Boden bleiben, dann lassen sich Fälle auch miteinander lösen ohne an "Münzen" zu denken :saint:

    VG und ein schönes warmes Wochenende

    SKoch

    Hallo!

    Ja, das sehe ich auch so. Noch wesentlicher als der FPK ist ja die FPV (es leben die Abkürzungen 8) )

    Das Problem ist, dass irgend jemand unser SAP auf der Basis der Gebührenkataloge so eingestellt hat, dass hier eine Hauptleistung für Dialyse gesehen wird und das System jedes mal Alarm bei der Abrechnung schlägt. Das betrifft dann nicht nur die F62A, sondern auch alle anderen DRG, die im Text "...mit Dialyse" haben. Hier werden unsere Mitarbeiter langsam wahnsinnig. Bevor ich nun aber einen Change Request stelle (was Monate bis zur Umsetzung dauert) und diese Einstellung ändern lasse, versuche ich heraus zu finden, warum jemand auf diese Idee gekommen ist.....??? Ist das eine falsche Interpretation eines SAP-Spezies oder ist das eine offizielle Regelung, die nur niemand kennt??? Die Kataloge der Gebührenpositionen sind ja nun doch nicht aus der Luft gegriffen.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende an alle :thumbup:

    SKoch

    Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    ich habe eine Frage zur DRG F62A. Text "Herzinsuffizienz und Schock mit äußerst schweren CC, mit Dialyse oder komplizierender Diagnose".

    Unser System weist hier die Information auf, dass zu der DRG keine Zusatzentgelte für die Dialyse abgerechnet werden können, da es sich bereits um eine "Dialyse-DRG" handele. Konkret wird angegeben, dass die Gebührenposition für F62A im GebPOS-Katalog das dynamische Attribut "DEG" (Dialyseentgelt") und den Wert "H" (Hauptleistung Dialyse) hat.

    Nun weist die FPV nur auf die Nicht-Abrechenbarkeit von Dialyse-ZE bei bestimmten DRG hin (L90 etc.). Einen Ausschluss für die F62A (oder ähnliche DRG) gibt es explizit nicht. Auch in den Kalkulationsdaten des INEK sind Kosten für Dialyse bei der DRG L60 ausgewiesen, nicht aber bei der F62A.

    Ich muss zugeben, ich weiß nicht weiter. Laut GebPos ist die Dialyse mit enthalten, laut Kalkulationsdaten nicht.

    Daher meine Frage an die Fachleute: Können ZE für Dialyse neben der F62A abgerechnet werden?

    Ich würde mich freuen, wenn hier jemand die Lösung kennt. Dann lerne ich noch was dazu ;)


    Viele Grüße


    SKoch

    Medizincontrolling

    Hallo!

    Danke für die Rückmeldungen. Das hilft etwas weiter.

    Beschrieben wird das Verfahren zwischen RIVA und R. diagonalis und eine Beschreibung über Ballon-Einsatz etc. fehlt völlig. Nur ein Satz, das das Verfahren durchgeführt wurde. Merkwürdigerweise vorab bereits 2 Ballondilatationen in der RIVA mit Stent-Einsatz "ohne verbleibende Reststenose...."

    Ich denke, hier liegt ein Fehler vor.

    Vielen Dank und eine gute Woche.

    Viele Grüsse aus dem Ruhrgebiet

    SKoch

    Hallo!

    Eine Frage an die Spezialisten.

    Ein Kardiologe beschreibt in einer Coro ein Kissing-Ballon-Manöver zum R. diag. . Die Kodierung wird angegeben mit 8-839.90: Andere therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Herz und Blutgefäße: Rekanalisation eines Koronargefäßes unter Verwendung spezieller Techniken: Mit kontralateraler Koronardarstellung

    Dieser OPS ist relevant.

    Aber ist er auch korrekt?

    Vielleichjt kann mir hier jemand helfen.


    Liebe Grüße an das Forum


    SKoch

    Medizincontrolling BKK vor ORT ( Ja, Krankenkasse :D )