Beiträge von mi.kraus

    o.K. und...

    Pat. wird CPAP/ASB genivt.
    01.04. = 4h
    02.04.=2h
    03.04.= 4h
    u.s.w. bis Gesamtbeatmung in der Summe = 24h
    zählen diese Stunden, addiert am Ende, als Beatmung > 24h ? Also werden die Stunden komuliert angerechnet?
    Oder muss der Pat. die ersten 24 h am Stück genivt werden????
    Vielen Dank schon einmal und schöne Grüße
    MK

    Vielen Dank, Herr Pötzsch für die prompte Antwort.
    Wenn Sie sagen, CPAP/ASB kann im Sinne der Beatmung abgerechnet werden, bedeutet dies aber, Pat. muss mindestens 24h die CPAP/ASB Maske tragen. Dann reichen mir doch 6 h nicht, Oder?
    Sorry für die Umstände
    V.G.
    MK

    Liebes Forum,
    wenn man auf einer Intensivstation einen Patienten mindestens 6h CPAP beatmet (nicht im Weaning und ohne vorherige Beatmung!), ist dies abrechenbar? Und wenn ja wie?
    Zählen diese Stunden als Beatmungsstunden? Wäre dies über einen OPS abbildbar?
    In den Kodierrichtlinien und im Internet ist hierüber nichts eindeutiges zu finden.
    Hat Jemand einen Ratschlag für mich?
    Würde mich sehr über eine Rückantwort freuen.
    Besten Dank
    MK

    Liebe Kollegen,

    unser Haus hat die Zulassung nach §116b für gastrointestinale Tumore.

    Diesbezüglich meine Frage:

    Dürfen wir Pat., welche bei uns stationär chemotherapiert werden, Rezepte für den ambulanten Bereich (Neupogen s.c.) ausstellen. Wenn ja: ist dies direkt während des stationären Aufenthaltes für die poststationäre Behandlung möglich oder muss wenn überhaupt möglich, der Pat. noch einmal ambulant kommen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen....