Beiträge von Olanza

    Guten Morgen Herr Flöser,

    ich habe bezüglich der Definition, was denn nun \"kontinuierlich\" bedeutet (im Zusammenhang mit der neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, Kode 8-981.ff), vom DIMDI erfahren, dass man dort nicht zuständig sei.
    Meine Frage war:

    \"(...) Was bedeutet \'24-Stunden-Monitoring\' konkret?

    Würde eine kontinuierliche Messung beim jeweiligen Parameter bedeuten:
    1. Blutdruck: RR-Manschette mit Messungen in einem bestimmten Intervall (welcher Zeitraum würde \'kontinuierlich\' entsprechen?)
    2. Herzfrequenz: EKG-Monitor
    3. EKG: EKG-Monitor
    4. Atmung: Messung der Atemfrequenz (welches Meßintervall würde \'kontinuierlich\' entsprechen?)
    5. Sauerstoffsättigung: Messung der Sauerstoffsättigung
    6. Temperatur: rektale Termperatursonde
    7. intrakranieller Druck: kraniell platzierte Drucksonde (z.B. intrakranielle Mess-Sonde)
    8. EEG: 24-Stunden-EEG-Ableitung
    9. evozierte Potentiale: eine kontinuierliche Messung ist nicht möglich

    Oder sind Intervall-Messungen möglich: z.B. mehrmalige Temperaturmessung per Ohrthermometer anstelle der sehr unangenehmen rektalen Mess-Sonde etc.?

    Und falls ja, in welchen Abständen ist eine kontinuierliche Messung definiert? (...)\"

    Die Antwort, die ich erhalten habe lautete:

    \"(...) Der OPS legt nicht fest, welche Zeitabstände der Dokumentation erforderlich sind und mit welcher Methode z. B. die Temperaturmessung erfolgen sollte. Dem DIMDI liegen hierzu keine Informationen vor. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an die Deutsche Schlaganfallgesellschaft. (...)\"

    Es ist unter Umständen müßig, sich an die Fachgesellschaft zu wenden. Schließlich heisst es ja, dass der OPS \"die Zeitabstände der Dokumentation\" nicht festlegt. Aber gerade die Klassifikationen sind ja primäre Diskussionsgrundlage mit dem MDK. Die Ansicht der Fachgesellschaft über die Definition von 24-h-Monitoring wird wohl für die wenigsten Gutachter maßgeblich sein.
    Es wäre wünschenswert, wenn genau diese Lücke in der Klassifikation auch dort geschlossen würde und nicht Einzelanfragen an die Fachgesellschaft von den Betroffenen gestellt werden müssten.

    Bei uns hat sich mittlerweile ein steady-state, sozusagen ein kleinster gemeinsamer Nenner gebildet.
    Ein Beispiel: Für die Temperaturmessung, den kritischsten Parameter, ist eine nur viermalige Messung in 24 Stunden zu wenig, sechsmalig ist ausreichend und fünf Mal ist grenzwertig.

    Noch einen sonnigen Tag,

    Olanza

    Hallo tweetyCo,

    es gibt eine invasive Kühlung mittels Katheter, 8-607.0 und eine nicht-invasive Kühlung, z.B. mittels Gelpads, 8-607.1.
    Letztes Jahr hat in der Tat die invasive Kühlung insbesondere bei den Prä-MDC\'s in bestimmten Konstellationen in höhere Fallschweren getriggert, die non-invasive Kühlung nicht (bei Erwachsenen).
    In diesem Jahr hat sich der Effekt des Kodes 8-607.0 in den Fällen drastisch reduziert. Es dürfte bei SHT-Patienten nur noch in seltenen Fällen zu einer Höhergruppierung der Fallschwere durch den Kode kommen.
    Einer mündlichen Mitteilung zufolge hat eine Änderung der Kalkulation beim InEK den Wettbewerbsvorteilen der Katheter-Methode Rechnung getragen und die 8-607.0 \"herabgestuft\".
    Insofern ist quasi davon auszugehen, dass sich Ihre Bedenken zerstreut haben, da die Behandlung kaum noch erlössteigernd wirkt.

    Wir haben beide Verfahren bei dieser Indikation im Bereich Erwachsenen-Neurologie im Gebrauch (mit Schwerpunkt auf nocht-invasiv) und haben diesbezüglich praktisch kein MDK-Potenzial bislang.

    Sonnige vorfrühlingshafte Grüße

    Olanza

    Hallo biggiangel,

    wie rechnen Sie denn die Patienten, die auf der psychosomatische Station behandelt werden, ab?
    Nach Bundespflegesatzordnung oder nach §17b KHG?
    Nur in letzterem Fall können Sie doch die Anthroposophische Komplexbehandlung als ZE abrechnen. Oder haben Sie weiter Tagessätze und möchten die 8-975.3 nur der Vollständigkeit halber mit bei den Prozeduren verschlüsseln?

    Der Schlüssel 9-63ff ist richtig und hat als eine (von vielen) Voraussetzung: \"Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie\".
    Wenn das nicht vorliegt (ist bei uns so), kann man den Schlüssel 9-62ff wählen. Dort \"reicht\" ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie oder ein Facharzt für Nervenheilkunde.

    Noch einen guten Start in die Woche,

    Olanza

    Hallo E. Rah,

    auf den DIMDI-Seiten gibt es Hinweise, die genau den Fall beschreiben:
    - das Merkmal der gesetzlichen Unterbringung zählt bei der Berechnung des Intensivkodes nicht mit.
    - wenn es allerdings einziges Merkmal ist (z.B. weil Absprachefähigkeit besteht o.Ä.), ist ein Kode aus dem Bereich 9-614 (1 bis 2 Merkmale) zu nehmen.
    Man findet diese Regelung beim Suchen nach gesetzlicher Unterbringung auf der Homepage unter
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…uelle-infos.htm.

    Wörtlich heisst es sort \"Um gesetzlich untergebrachte Patienten einheitlich abzubilden, ist auch in diesen Fällen ein Kode aus dem Bereich 9-614 (für Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen) zu wählen.\"

    Noch ein schönes Wochenende,

    Olanza

    Hallo Kodikas,

    Der Behandlungsbereich bezieht sich auf den ersten Buchstaben der Terminologie, also z.B. \"A\" für Allgemeine Psychiatrie, \"S\" für Abhängigkeitskranke oder \"G\" Gerontopsychiatrie.
    Die Behandlungsart bezieht sich auf die nachfolgende Ziffer, also z.B. \"0\" für die Regelbehandlung, \"1\" für die Intensivbehandlung, usw.

    Man musste bisher nur beim Wechsel des Behandlungsbereichs, also wenn z.B. ein allgemein geführter Patient in ein Suchtbehandlungs-Setting kam, einen neuen Psych-PV-Kode angeben, nicht wenn er von der Intensivbehandlung in die Regelbehandlung „herab“ gestuft wurde.

    2011 muss bei jeglichem Wechsel, also zwischen Allgemeiner Psychiatrie, Abhängigkeitsbehandlung oder Gerontopsychiatrie einerseits oder einem Wechsel zwischen Intensivbehandlung, Allgemeinbehandlung, Psychotherapie usw. ein neuer „Pseudo-OPS“ angegeben werden.

    Ich habe da eine Weile für gebraucht, diese speziellen Unterscheidungen zu nachzuvollziehen, zumal diese Regelung in der KJP scheinbar nicht voll greift, da dort ja nur ein einziger Behandlungsbereich existiert.

    Wir haben das letztes Jahr genau so wie es jetzt vorgeschrieben ist, schon gehandhabt, haben es also formal falsch gemacht.
    Tja, zumindest haben wir jetzt den Vorteil, dass wir das Vorgehen gar nicht mehr ändern müssen :d_zwinker:

    Ein frohes Neues Jahr,

    Olanza

    Hallo dfbelf2010,

    die Kodierung (nicht Abrechnung) der OPS-/ICD-Schlüssel bezieht sich wie in der Somatik auf den Tag der Aufnahme und den zu diesem Zeitpunkt gültigen Katalog.
    Somit erhalten bei uns erst diejenigen Patienten, die \"nach den Raketen\" aufgenommen werden, die neuen Kodes (mal sehen, ob das dann wirklich so klappen wird).

    Wir hatten jetzt eher das Problem der Dokumentationshilfen. Unsere Bögen 2011 unterscheiden sich von der 2010er-Version.
    Soll man nun die \"alten\" Patienten noch mit den 2010-Bögen weiterführen und währenddessen die nach Mitternacht 2011 aufgenommenen Patienten mit den 2011er Bögen führen?
    Wegen der akuten Gefahr der völligen Konfusion :sterne: haben wir nun beschlossen, die neuen Bögen für alle Patienten gleichermassen einzuführen und bei der Kodierung (manuell) das Jahr der Aufnahme zu berücksichtigen.
    Mal schauen, wie die Situation am 03.01.2011 ist, Daumen drücken...

    Viele Grüße

    Olanza

    Hallo Suse,

    bei uns kodieren Pflegekräfte, während alle vollausgebildeten Mitarbeiter ihre jeweiligen Leistungen dokumentieren.
    Wir haben im Grunde genommen genau dasselbe Problem. Wenn die Therapeuten nicht \"mitspielen\" nützt die schönste Kodierung nichts.
    Eine Überwachung ist aber naturgemäß auch nicht möglich, ohne Motivation kann eine Abbildung der Leistungen nicht funktionieren.

    Wir haben nach reiflicher Überlegung entschieden, dass die kodierenden Pflegekräfte keinesfalls die Verantwortung für die korrekte Abbildung der erbrachten Therapien übernehmen können.
    Sie laufen zwar nun gelegentlich hinter einem Arzt oder Psychologen her, um eine vergessene Therapie nachzutragen, tun das aber freiwillig.

    Die Erfahrung in den letzten Wochen hat gezeigt, dass dies offensichtlich recht wirksam ist: entweder weil ein Motivations-Funke überspringt oder weil man sich ein wenig ertappt und unwohl fühlt, jedenfalls ist die Bereitschaft zur Dokumentation wesentlich gestiegen.

    Wie fahren mit dem Konzept die-breite-Basis-muss-nur-dokumentieren_alles-Andere-machen-speziell-ausgebildete-Kräfte bislang gut.
    Die wenigen Pflegekräfte, die kodieren, machen das freiwillig und sind ja bereits für diese neue Tätigkeit motiviert. Die Therapeuten sind froh, nichts weiter mit der ziemlich komplexen Kodierung zu tun zu haben.

    Noch eine schöne Adventswoche,

    Olanza

    Hallo Herr Schaffert,


    Die Antwort (leider nur telefonsich):

    vielen Dank für Ihren Einsatz. Auch ich habe bislang auf meine Anfragen (zweimal) nur telefonisch Auskunft erhalten.
    So beispielsweise, dass ein zweiter Therapeut als Multiplikator der Gruppenobergrenze wirkt und sämtliche Therapeuten, die eine Gruppe betreuen, auch (sofern sie unterschiedlichen Behandlungsgruppen angehören) mit dem jeweils zugehörigen Schlüssel kodierbar sind.
    Selbst auf meine Bitte hin habe ich die jeweiligen Informationen nicht schriftlich bekommen und nun mit Spannung auf die DKR 2011 gewartet, wo - so meine Hoffnung - die psychiatrischen Komplexkodes deutlicher als in 2010 erläutert sind.
    Aber zu offenbar nicht nur meinem Erstauen ist es in dieser Version wieder \"Fehlanzeige\" (sehe ich genauso wie Sie, Herr Gohr).
    Nochmals vielen Dank für Ihre \"Hartnäckigkeit\". Es wird wohl bei diesem komplexen Umbau nichts anderes übrig bleiben, als sich weiterhin intensiv mit Gleichgesinnten auszutauschen, da die DKR und die Klassifikationen auch 2011 noch relativ viel Spielraum für Spekulationen lassen (soweit ich es bislang kurz durchgesehen habe).
    Nun denn, schöne Grüße

    Olanza

    Hallo Forum,

    seit 01.10.2010 gibt es die Möglichkeit, Anfragen an das InEK in Zusammenhang mit dem G-DRG-System zu stellen.
    Hierzu findet sich auf der Homepage ein Tool zum Anfrageverfahren.

    Dieses Tool war defekt. Nur bei Anhaken eines Rechtsstreits oder eines strittigen Sachverhalts liess sich die Datei speichern. Allgemeine Kategorien (auf dem Reiter 5 \"Hintergrund\") wurden nicht gespeichert.
    (Es gab allerdings auch keine Fehlermeldung, dass die Datei inkomplett gespeichert wird und praktisch alle Inhalte fehlen, die Arbeit war \"futsch\" ;( )

    Mittlerweile ist der Fehler behoben, die Versionsnummer hat sich entsprechend geändert (unter \"Info\" findet sich die Nummer 1.01)

    Wer also noch die ältere Version herunter geladen hat, sollte diese durch die jüngere Fassung ersetzen.

    Viele Grüße

    Olanza

    Chemotherapien sind, wenn sie aufgezogen sind, nur begrenzt haltbar.
    Meine Frage ist nun, ob und ggf. wie eine Chemotherapie, die aufgezogen und zur Infusion vorbereitet wurde abgebildet werden kann, wenn sich der Patient so kurzfristig verschlechtert, dass das Mittel verworfen werden muss.
    Insbesondere gilt dies natürlich für Zusatzentgelt-Chemotherapien.
    Ist so etwas einfach \"PPech\" und eine OPS-Kodierung kommt nicht in Frage, da das Mittel ja nicht zum Einsatz kam. Oder ist eine Kodierung zulässig, da dem Haus ja die Kosten entstanden sind. Muss bei der Kodierung eine Abbruchziffer mitverschlüsselt werden: ähnlich dem OPS-Kode 5-99.5 für eine abgebrochene Operation?
    Bislang nehmen wir solche Ausfälle, z.B. durch kurzfristige Fieberanstiege, akute Verschlechterungen o.ä. auf die eigene Rechnung.
    Allen Vätern (und allen anderen auch) einen schönen Feiertag

    Dr. J. Kiefer