Beiträge von t.rauner

    Hallo Willm,

    wir antworten auf solche Fragen wie folgt (Empfehlung der Bay. Krankenhausgesellschaft):


    <Standardschreiben Beginn>
    Sehr geehrte X.Y.,

    die mit Schreiben vom TT.MM.JJJJ (Eingang hier: TT.MM.JJJJ) geltend gemachten Einwände bezüglich unserer Rechnung Nr. ###### vom TT.MM.JJJJ über #.###,## € erkennen wir nicht an.

    Ohne uns inhaltlich mit Ihren Feststellungen und Forderungen auseinandersetzen zu wollen, verweisen wir auf das BSG-Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R, und stellen fest, dass Sie aufgrund der Zeitschiene nach Treu und Glauben Ihre Rechte verwirkt haben. Wir betrachten damit Ihre Forderung als gegenstandslos.

    Mit freundlichen Grüßen

    i. A.
    Thomas Rauner
    med. Controlling


    =========================== Fußnote ===========================
    BUNDESSOZIALGERICHT: Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R, Abs. 21
    „Die Einleitung des Verfahrens unter Einschaltung des MDK ist deshalb spätestens dann notwendig, wenn die KK nach Vorlage der Rechnung und dem Fälligwerden der geforderten Vergütung (§ 12 Abs 4 KBV: 14 Kalendertage nach Rechnungseingang) Zweifel an der Behandlungsnotwendigkeit hat. Unterlässt sie dies, so ist sie nach Treu und Glauben mit solchen Einwendungen endgültig ausgeschlossen, die bis dahin geltend gemacht werden konnten“.

    Das Pendant zum Berliner Landesvertrag findet sich in der Pflegesatzvereinbarung vom 27.08.04 (Anmerkung: Hier entweder relevante Passage des Landesvertrages oder - wie in Bayern der Musterpflegesatzvereinbarung - einfügen)
    §12 Zahlungs- und andere Abrechnungsbestimmungen
    1. Die Rechnung des Krankenhauses ist durch Überweisung innerhalb von drei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Krankenhauses, das in der Rechnung angegeben wurde. Ab Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten.
    2. Beanstandungen rechnerischer oder sachlicher Art können auch nach Begleichung der Rechnung geltend gemacht werden. Stellt sich im nachhinein heraus, dass durch das Krankenhaus eine unberechtigte Rechnungslegung erfolgte, storniert das Krankenhaus die ursprüngliche Rechnung, stellt eine neue Rechnung aus und zahlt den zuviel erhaltenen Betrag innerhalb von drei Wochen zurück. Im Falle einer gerichtlicher Auseinandersetzung beträgt die Rückzahlungsfrist des zuviel erhaltenen Betrages drei Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung. Ab Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten.
    <Standardschreiben Ende>

    Anmerkung zur Regelung, dass auch nachträglich (Verjährungsfrist 4 Jahre) Rechnungen geändert werden können:
    Nur wenn eindeutige sachliche Fehler vorliegen (z. B. versäumter Ansatz eines Verlegungsabschlages trotz Verlegung) kann die KK eine Korrektur verlangen. Die eigentliche Rechnungsprüfung ist an das Prinzip der Zeitnähe gebunden. Eine derartige \"Nachprüfung\" ist damit wider der ständigen Rechtsprechung des BSG und damit abzulehnen.
    Im Übrigen ist die KK nicht berechtigt, Unterlagen im Namen des MDK anzufordern; siehe § 276 Abs. 2 SGB V:
    Der Medizinische Dienst darf Sozialdaten nur erheben und speichern, soweit dies für die Prüfungen, Beratungen und gutachtlichen Stellungnahmen nach § 275 und für die Modellvorhaben nach § 275a erforderlich ist;
    <Jetzt kommt\'s>
    haben die Krankenkassen nach § 275 Abs. 1 bis 3 eine gutachtliche Stellungnahme oder Prüfung durch den Medizinischen Dienst veranlasst, sind die Leistungserbringer verpflichtet, Sozialdaten auf Anforderung des Medizinischen Dienstes unmittelbar an diesen zu übermitteln, soweit dies für die gutachtliche Stellungnahme und Prüfung erforderlich ist.
    </Jetzt kommt\'s>

    Hier hat weder der MDK angefordert, noch ist die Übersendung \"für die gutachtliche Stellungnahme und Prüfung erforderlich\", da - wie oben beschrieben - überhaupt keine Rechtsgrundlage besteht.

    Informieren Sie Ihre Geschäftsführung über diese Lage, versichern Sie sich deren Unterstützung, suchen Sie sich schon mal einen Anwalt und drohen Sie unverhohlen mit sofortiger Klage im Falle der Aufrechnung. Die wollen offensichtlich Stunk. Kein Sozialgericht in Deutschland wird diese KK gewähren lassen. Principiis obsta!

    Thomas Rauner

    Hallo Forum,

    ich wüsste gerne, was andere Kodierer zu diesem Thema meinen. Es geht um einen Fall einer Patientin, die einen bekannten M. Werlhof hat. Diese hat sich einer Standard-OP (hier: Hysterektomie) unterzogen. Die Transfusionswahrscheinlichkeit bei diesem Standard-Eingriff ist in unserem Haus so niedrig, dass präoperativ auf die Kreuzung von Ery-Konserven verzichtet wird. In diesem Fall allerdings wurden - bei präoperativ normalem Hb - Erykonzentrate gekreuzt. Postoperativ kam es - Zitat OP-Bericht: \"Blutverlust geschätzt: minimal\" - zu einem Hb-Abfall bis auf 7,7 g/dl. Bei klinisch stabilem Zustand verordneten wir der Pat. ein Eisenpräparat.

    Der MDK nun meint, dass der M. Werlhof nicht kodierrelevant ist. Ich hingegen gehe davon aus, dass alleine die Tatsache des Abweichens vom Standard-Vorgehen (Kreuzung von Ery-Konzentraten) eine Kodierung rechtfertigt.

    Da ich bisher weder in den DKR, noch den Kodierempfehlungen des MDK oder im Forum hierzu vergleichbare Infos gefunden habe, versuche ich es jetzt hier. Nachdem der Fall bereits abgeschlossen ist, hat er - leider - auch keine praktische Bedeutung mehr. Mich interessiert dennoch die prinzipielle Meinung hierzu.

    Im voraus bereits besten Dank.

    Thomas Rauner

    Hallo Herr Bartkowski,

    dankeschön für die Hintergrundinformation, auch wenn das Ergebnis nicht wirklich satt macht. :d_zwinker:

    Natürlich ist der März schon wieder vorbei; wissen Sie zufällig, ob Chirurgen oder Orthopäden dem InEK bereits Bescheid gegeben haben?

    Ich für meinen Teil werde unsere Orthopäden auf ihre Fachgesellschaft hetzen, vielleicht sind wir dann in 2009 in einer besseren Lage.

    Schöne Grüße aus Sulzbach-Rosenberg, und - hoffe ich - sonnigen Feierabend!

    :sterne:

    Aua!!

    D. h., die Selbstverwaltung hält die Durchführung eines beidseitigen Eingriffs für derart unwahrscheinlich, dass sich realistisches Kalkulieren gar nicht rentiert, oder? :i_baeh:

    Dann muss ich mir als Controller ja wohl auch keinerlei Gedanken über eine Beidseits- (pardon: Beidseitig-) Diskussion mit dem MDK zum Thema TEP machen, nicht wahr? :sonne:

    Ich lehne mich erstaunt zurück und hoffe, dass mich niemand nach dem Sinn fragt ...

    Danke für die Info!!

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    wir haben derzeit einen Fall zu planen, bei dem der Patient gerne beidseitig (in einer OP-Sitzung) eine Knie-TEP implantiert bekommen möchte. Während der zuständige Facharzt dies aus medizinischen Gründen ablehnt, wollte die Verwaltung von mir den Mehrerlös für die beidseitige OP wissen. Daraufhin hat mich der Grouper massiv erschreckt:

    [table=#FFFFFF,100%,1,left]

    [tr]


    [td=#FFFFFF,25%,center] ICD [/td]
    [td=#FFFFFF,35%,center] OPS [/td]
    [td=#FFFFFF,35%,center] DRG [/td]
    [td=#FFFFFF,5%,center] cwDRG [/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,25%,left] M17.1B[BR]Sonstige primäre Gonarthrose[/td]
    [td=#FFFFFF,35%,left] 5-822.91B[BR]Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Sonderprothese: Zementiert [/td]
    [td=#FFFFFF,35%,left] I36Z (O)[BR]Beidseitige Implantation einer Endoprothese an Hüft- oder Kniegelenk [/td]
    [td=#FFFFFF,5%,center] 3,265 [/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,25%,left] M17.1L[BR]Sonstige primäre Gonarthrose [/td]
    [td=#FFFFFF,35%,left] 5-822.91L[BR]Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Sonderprothese: Zementiert [/td]
    [td=#FFFFFF,35%,left] I43Z (O)[BR]Prothesenwechsel oder Implantation einer Scharnierprothese oder Sonderprothese am Kniegelenk [/td]
    [td=#FFFFFF,5%,center] 3,25 [/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,25%,left] [/td]
    [td=#FFFFFF,35%,left] [/td]
    [td=#FFFFFF,35%,left] Differenz [/td]
    [td=#FFFFFF,5%,center] 0,015 [/td]

    [/tr]


    [/table]

    Habe ich beim Codieren irgend was Wesentliches übersehen, oder meint der Grouper das Ernst, dass in unserem Fall der Mehrerlös für die zusätzliche OP-Zeit, die erheblich komplexere Nachbetreuung, das erhöhte Risiko sowie das zusätzliche Implantat tatsächlich nur 37 EUR wert beträgt?

    Freundliche Grüße,
    Thomas

    Zitat

    Und wenn Sie die im Controlling auftauchenden Fragestellungen lediglich mit DIMDIs Hilfe beantworten wollen, bzw. bis jetzt beantwortet haben, dann :i_respekt:

    Hallo Herr Balling,

    natürlich haben wir schon noch mehr auf Lager hier in unserem med. Controlling :d_zwinker:

    Aber mal im Ernst: Brauchen Sie das ganze Jahr über weder die HTML-Systematik, noch die Überleitungstabelle, noch die Metadateien etc.?

    Dann wäre es fast an mir, Ihnen ein :respekt: zurückzusenden (nix für ungut). Wir jedenfalls brauchen sowas, schon allein, um in Excel oder Access Zusammenhängen nachzuforschen, die das KIS oder das Data-Warehouse so nicht ohne weiteres preiszugeben bereit sind.

    Und mein Arbeitgeber ist nicht in einer derart zwingend souveränen Finanzlage, dass derartige Zusatzkosten (wie schon erwähnt, vielleicht erst der Anfang einer Lawine ...) so einfach aus der Portokasse weggesteckt werden können. Ich freue mich schon auf die Diskussionen mit dem Vorstand (\"... und die Tabelle wollen Sie auch noch? Jedes Jahr? Wozu brauchen Sie die denn überhaupt? Kann man die nicht irgendwo kopieren ...\")

    Vielleicht haben Sie ja das Glück, sich in einer besseren Position zu befinden.

    Eine Frage an Herrn Selter: Glauben Sie das, was das DIMDI da sagt? Ich meine, diese Systematiken und Überleitungstabellen stellt das DIMDI ja nicht zum ersten (und letzten) Mal her. Schon allein bei der Pflege der Kataloge muss das DIMDI ja intern etliche Listen mitführen. Eine ASCII-Überleitungstabelle kann ich mir in heutigen Zeiten maximal als Abfallprodukt dieser Entwicklung, nicht jedoch als aufwendige Extraproduktion vorstellen. Die Tabellen würden doch so oder so anfallen, selbst wenn das DIMDI beschließen würde, in Zukunft z.B. die Überleitungstabelle nicht mehr herauszugeben! Das ist doch nicht reell. Und dann beantwortet das auch noch nicht die Frage, was in 2006 anders sein soll, als in 2003-2005.:h_frage:

    Zitat

    Sollte da etwa der Gedanke dahinterstecken, daß dann mehr Kollegen die gebundenen Versionen kaufen?

    Hallo Herr Nichtraucher,

    und wenn dieser Gedanke dahintersteckt, dann fragt sich m. E. durchaus, wie das mit dem öffentlich-rechtlichen Status des DIMDI zusammenpasst. Wie war das noch mit der Gemeinfreiheit der Zur-Verfügung-Stellung der notwendigen Klassifikationskataloge? War das nicht ein durchgängiger Grundgedanke bei der Einführung des DRG-Systems? :d_gutefrage: Und ob die gemeinfreie Zur-Verfügung-Stellung des Thesaurus (hallo Herr Balling!) ausreicht, die entsprechenden Fragestellungen, die im Controlling auftauchen, zu beantworten, wage ich zu bezweifeln :a_augenruppel: ...

    Mich ärgert an den Sache nicht nur die praktisch unvorangekündigte Neueinführung von Gebühren für etwas, was jahrelang selbstverständlich kostenlos war (und von unser aller Steuergeldern bezahlt wird!), sondern v. a. die damit verbundene Unsicherheit, was den Akteuren im DRG-System nach dieser Initialzündung sonst noch so einfallen könnte. Als ob die Krankenhäuser nicht schon genug mit ungedeckten Kosten zu kämpfen hätten ... :i_drink:

    Ich wäre über einen massiven Protest von Anwenderseite sehr glücklich, um etwaigen Anfängen zu wehren!

    Zitat

    der Thread ist ja bereits 3 Jahre alt und Herr Gust war das letzte Mal offiziell am 12.09.2004, 19:10 Uhr im Forum angemeldet. Deswegen kann es sein, dass Sie auf eine Antwort von Ihm länger warten müssen.

    Hallo Herr Selter, :d_pfeid:

    oops, diese Kleinigkeit hatte ich ganz übersehen ...

    Kommt davon, wenn man via Google seiteneinsteigt, statt über die Forenoberfläche die aktuellen Artikel zuerst liest.

    Na ja, schaden wird\'s wohl nicht :sonne:

    Hallo Herr Gust, hallo Forum,

    ich fürchte, zum Mitarbeiten fehlt mir die IT-Knowledge, aber beim Lesen des mittlerweile doch sehr umfänglichen, gleichwohl interessanten Threads habe ich mich die ganze Zeit gefragt, warum Sie und die Kollegen ACCESS-Lösungen favorisieren. Es ist mir klar, dass dieses Tool erstens weit verbreitet und zweitens einigermaßen intuitiv zu bedienen ist, nur:

    Wenn man die Idee verfolgt (ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden), eine gemeinfreie Regel-Datenbank zu schaffen, die an beliebige KIS-Systeme zur Plausi-Kontrolle angedockt werden kann, dann ist man doch von der Idee her praktisch bei ähnlichen Lösungen, wie sie heutzutage schon (mehr oder weniger erfolgreich) von SPAM-Filtern verwendet werden. Ein recht verbreitetes Freeware-Projekt hierzu ist Spampal, welches als Plugin mit Regelfiltern auf Basis von regular expressions arbeitet (soweit ich es verstanden habe).

    Und so könnte ich mir auch Ihr Projekt am erfolgreichsten vorstellen: Ein als Plugin mit definierter Schnittstelle konzipiertes Regelwerk, welches möglichst mit einer einfachen Textdatei arbeitet, in der die Regeln nach einer festen Syntax niedergelegt sind. So könnte man auch die einzelnen KIS-Anbieter relativ schnell mit ins Boot holen, da dann \"klare Fronten\" existieren, und deren Entwickler wissen, an welche Schnittstelle sie ihr KIS anzupassen haben.

    Die Textdatei sollte natürlich aus Performance-Gründen nur einmal beim Start eingelesen werden, und sollte beim KIS zentral auf dem Server abgelegt sein. So ein Plugin hätte auch den Vorteil der gerechteren Arbeitsteilung: Der KIS-Hersteller wäre verantwortlich für die programmtechnische Umsetzung, das Forum bzw. dessen interessierte Mitglieder bräuchten sich \"nur noch\" um die eigentliche Pflege der Regeln kümmern. Wenn dann noch eine Update-Funktion für den KIS-Admin eingebaut wäre, könnte man seine Regeln tagesaktuell wie bei einem Virenscanner Up-to-date halten.

    Ist das jetzt zu blauäugig gedacht? :d_zwinker:

    Hallo Herr Selter,

    unter ICD-10 online recherchieren steht u.a.:

    Zitat

    In unserem Downloadcenter Klassifikationen stehen die Dateien zur ICD-10 bis zur Version 2005 auch in dieser HTML-Fassung zum kostenlosen Download bereit.
    Ab Version 2006 können Sie die HTML-Fassung für € 10,00 im DIMDI Webshop kaufen.

    Unter Artikel im Bereich Systematik werden dann die Preise aufgeführt. Von 10,-- bis 490,-- EUR reicht die Preisspanne. :boese:

    Unter 2.1 Erstellung, Herausgabe und Pflege von amtlichen Schlüsselverzeichnissen des \"Memorandum zum Aufbau und Betrieb eines Deutschen Zentrums für medizinische Klassifikation (DZMK)\" stand mal u.a.

    Zitat

    \"Dazu gehören besonders die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten (ICD-9, ICD-10), der Operationenschlüssel nach § 301 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SBG V) (OPS-301) und die Nomenklatur für Medizinprodukte (UMDNS). Alle diese Klassifikationen werden in verschiedenen Formen vom DIMDI gemeinfrei angeboten [4] und gepflegt.\"

    Was ist nun mit der Gemeinfreiheit? Ich rechne mal zusammen:

    [table=#FFFFFF,100%,1,left]

    [tr]


    [td=#FFFFFF,50%,left] Überleitungstabelle ICD [/td]
    [td=#FFFFFF,50%,left] 20,00 EUR [/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,50%,left] Buchfassung Thesaurus (nur ASCII!) [/td]
    [td=#FFFFFF,50%,left] 10,00 EUR [/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,50%,left] Buchfassung Systematik (HTML) [/td]
    [td=#FFFFFF,50%,left] 10,00 EUR [/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,50%,left] Metadaten (ASCII) [/td]
    [td=#FFFFFF,50%,left] 20,00 EUR [/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,50%,left] Summe [/td]
    [td=#FFFFFF,50%,left] 60,00 EUR [/td]

    [/tr]


    [/table]

    [BR][BR][BR][BR][BR][BR][BR][BR][BR]

    :u_shocking: Das sind 60 &euro; nur für die ICD-Basis-Werke. Wahrscheinlich nochmal die gleiche Summe für OPS-Kataloge. Was ist vom InEK zu hören? 100 EUR für die Kodierhandbücher? 50 EUR für den Fallpauschalenkatalog? Wie wird das weiter gehen?

    Diese Entwicklung passt mir überhaupt nicht!

    Ich bitte um Kommentare bzw. erhellende Hinweise. Vielen Dank.

    Hallo Herr Dietz,

    hach, Sie reden mir so aus der Seele;

    genau die Diskussion haben wir im Krankenhaus auch schon öfter geführt, v.a. vor dem Hintergrund, wieviel Zeit man mit solchen Programmierarbeiten nebenher \"totschlägt\". Aber jetzt weiß ich zumindest, dass ich da nicht so ganz alleine stehe auf weiter Flur :grouper:, auch wenn man im eigenen Krankenhaus meist der Einzelkämpfer ist, der dem Vorstand und dem EDV-Leiter ein wenig suspekt ist :d_zwinker: mit seinen ständigen undurchschaubaren Aktivitäten ...

    Trotzdem, nachdem ich meine schwierigeren Programmierjobs schon - unter Protest meiner besten Ehefrau von allen - mit nach Hause schleppe, weil ich sonst für die tägliche Auseinandersetzung mit unseren Freunden von der Kasse und dem MDK keine Zeit mehr hätte :biggrin:, bin ich dennoch der Ansicht, dass Ihre und meine Anforderungen an ein KIS nicht so weltfremd sind, als dass es ein KIS-Hersteller in BPflV-adäquater Gutsherren-Manier (Ich: Guru, Du: Anwender, leise!) weiterhin vermeiden kann und darf, auf die täglichen und massiv entgelt-relevanten Anforderungen v.a. der Ärzte im Krankenhaus zu reagieren.

    Wie schon beschrieben, ich habe zusammen mit unserem KIS-Hersteller vereinbart, zu den mir wichtigsten Themen (DRG-Arbeitsplatz für die Kollegen, MDK-Arbeitsplatz für mich) konkrete Vorschläge zu unterbreiten (ich mache demnächst eine offiziell genehmigte Dienstreise in die Firmenzentrale), und ich habe das Gefühl, dass der Hersteller (iSoft Bochum) durchaus interessiert ist. Natürlich will ich meine eigenen mühsam erarbeiteten Kenntnisse nicht verkümmern lassen, grade um im Notfall auf die \"kleine Frage vom Kollegen Chefarzt zwischendurch\" auch mal ein Ass aus dem Ärmel ziehen zu können. Nachdem ich die jährliche Angst vor dem Diacos-Update bzw. den Katalog-Umstellungen und die regelmäßige Unbehaglichkeit bei Eintrudeln neuer KIS-Updates sehr gut nachvollziehen kann, kann ich mir auf Dauer nicht vorstellen, dass ich als Einzelkämpfer auf Dauer den Überblick behalten kann. Sind Sie da optimistisch?

    Ganz zu schweigen von der Abhängigkeit derartiger Lösungen von meiner Person; wer soll\'s denn machen, wenn ich mal nicht da bin? Klar, für mich ist das schon schmeichelhaft, \"wenn man gebraucht wird\" und unentbehrlich ist. Betriebswirtschaflich sind solche Emotionen aber blanker Unsinn, weil meine Tätigkeit ja erheblich über das Wohl und Wehe von hunderten von Arbeitsplätzen mit entscheidet.

    Man könnte es als EDV-versierter Arzt aber auch den Könnern aus dem \"Speckgürtel des Gesundheitswesens\" nachmachen und sich als EDV-Berater selbstständig machen, um den früheren Arbeitgeber als unabhängiger Unternehmer kräftig abzusahnen :teufel: ?

    Es grüßt Sie ein sehr nachdenklicher