Beiträge von Müller

    Bzgl. der pneumol. Frühreha habe ich einige Fragen. Wir sind eine Lungenfachklinik mit einer Weaning-/Intensivstation. Nun möchten wir im Anschluss an eine Langzeitbeatmung eine pneumolog. Frühreha anbieten. Den OPS-Code habe ich entspr. gefunden (8-559.3_) das Entgelt findet sich in der Anlage 3 als E41Z. Außer den Mindestmerkmalen im OPS-Buch muss man ja sicher noch einige Voraussetzungen erfüllen. Kann man dafür die bereits im Bettenplan genutzten Betten dafür verwenden? Welche Tagessätze sind dafür bekannt. Bin über jede Information dankbar.

    Wir haben einen jungen Patienten stationär zur Behandlung eines Pleuraergusses aufgenommen. (Behandlg.dauer 03.02. - 10.02.06)
    Am 15.02.06 haben wir den Patienten vorstationär aufgenommen, um eine eventuelle weitere stationäre Behandlung abzuklären. Patient wurde hier nur geröngt. Am 01.03.06 erfolgte ebenfalls eine vorstationäre Behandlung (Sonographie).
    Es steht jetzt die Frage, ob diese 2 Behandlungen überhaupt als vorstationär zu werten sind, oder ist dies eine nachstationäre Behandlung?

    Die OGVD beim stat. Aufenthalt liegt in diesem Fall bei 14 Tagen. 7 Tage + 2 nachst. Behandlungen überschreiten nicht die OGVD. Also nicht zusätzlich abrechenbar. Wenn der Patient stationär aufgenommen werden müßte, wäre es auf alle Fälle eine Fallzusammenführung.

    M.E. würde ich aber die 2 Behandlungen als vorstationäre Behandlungen abrechnen, da ich mit den Untersuchungen ausschließen wollte, ob ein weiterer stationärer Aufenthalt überhaupt notwendig ist, bin mir aber nicht sicher.

    Guten Tag,

    ich habe hier ein Problem bzgl. der Abrechnung von KH-individuellen Entgelten.
    Wir haben 2004 die indiv. Entgelte E76A und E76B vereinbart und auch entgeltbezogen abgerechnet. Viele KH haben hierfür Pflegesätze vereinbart.
    In 2005 habe ich folgendes Problem:
    Die E76B und E76C sind jetzt im DRG-Katalog enthalten, allerdings mit der Angabe < 14 Belegungstage. Die E76A ist als indiv. Entgelt in 2005 zu vereinbaren.

    Muss ich jetzt die E76A aus 2004 weiter berechnen oder kann ich 600,00 € abrechnen, da ich die neue E76A für 2005 noch nicht vereinbart habe?

    Ich sehe das so, dass die E76A aus 2004 \"Tuberkulose mit äußerst schweren CC\" nicht mit der E76A aus 2005 \"Tuberkulose, mehr als 14 Belegungstage\" vergleichbar ist und ich somit 600,00 € abrechnen darf, solange ich die E76A für 2005 nicht vereinbart habe.

    Nach Meinung des Landesverwaltungsamtes und der DKG könnte ich die 600,00€ zur Abrechnung bringen.

    Ich würde mich freuen, wenn ich in meiner Meinung bestärkt werden könnte oder dass mich jemand von anderen Varianten überzeugt.

    Schon mal vielen Dank und einen schönen Feierabend.

    Müllerin

    Hallo,

    wir hatten z. b. einen behinderten jungen Mann in stationärer Behandlung. Seine Mutter haben wir als Begleitperson aufgenommen. Da die Pflege sehr intensiv war, hat die Mutter den Pflegekräften viel abgenommen. Werden diese Pflegemaßnahmen dann noch mit für die Einstufung in die PPR genommen oder werden diese nicht dokumentiert, was ich nicht richtig finden würde?

    Freundliche Grüße von der Müllerin

    Wie verschlüsseln wir Patienten, die zu einer Densensibilisierung ca. 7 Tage stationär bei uns aufgenommen werden.? Speziell geht es um Desensibilisierung gegenüber Allergenen. :a_augenruppel:

    In welcher DRG landen Sie dann zur Abrechnung?

    Ich habe folgenden Fall, den ich nicht nachvollziehen kann.

    Pat. wird entlassen mit folgenden ICD:
    HD A15.3 Lungentuberkulose, durch nicht n.bez. Unters.verf. gesichert
    ND E84.87 Zystische Fibrose mit sonstigen multiplen Manifestationen
    ND K76.6 Sonstige und nicht n.bez. Zirrhose der Leber (CCL=2)


    Beim Groupen war ich eigentlich der Meinung, dass die DRG E76A oder E76B zur Abrechnung kommt. Das dachte ich aber auch nur, denn nach meinem Grouping bringt er mir die E60Z - zystische Fibrose (Mukoviszid.) zur Abrechnung.

    Kann mir das jemand erklären???????????? :a_augenruppel: :a_augenruppel: :a_augenruppel:

    Wie können wir Fibrinolyse in Körperhöhlen (Pleuraraum) über liegende Drainagesysteme (Thoraxdrainage) kodieren??????????

    :a_augenruppel:

    Ein schönes WE allen Mitgliedern und Gästen.

    Wir haben in unserem Haus ein akkreditiertes Schlaflabor und sehr viele Patienten, die nach Einstellung auf BiPAP und CPAP zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen kommen. Bisher haben wir diese Patienten mit der E63abgerechnet, da HD G47.3.

    Ist es richtig, für die Kontrolluntersuchung der BiPAP- und CPAP-Einstellung bei G47.3 (es wird keine Änderung der eingestellten Parameter vorgenommen), die Z09.8 (Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände) als HD zu verschlüsseln und G47.3 als ND?
    Nach dem Groupen würden diese Fälle in die Z62Z (Nachbehandlung nach abgeschlossener Behandlung) fallen, wobei der Patient in regelmäßgien Abständen zur Nachkontrolle kommen muß.
    Bei der Abrechnung von der Z62Z würden wir einen höheren Erlös erhalten, was mit m.E. aber nicht richtig erscheint.

    Wer kann mir hier einen guten Tip geben?????

    :d_gutefrage: