Beiträge von BIMEDI

    Hallo zusammen,

    ich bin auch gerade bei der Erstellung der AEB-Formulare. Ich war auch bereits bei einem Seminar, doch beim Ausfüllen sind noch ein paar Detailfragen aufgekommen.
    Vielleicht kann mir jemand diese beantworten.

    1. Beim B1-Formular Zeilen 2-6. Muss hier etwas ausgefüllt werden? Die ausländischen Patienten sind ja zum Beispiel bereits in der LKA abgezogen worden.
    2. Bei der Überleitung für Erstoptierer müssen von den verhandelten Tagen die Fallzusammenführungen und Überlieger abgezogen werden. Wenn wir in dem Jahr (2015) mehr Fälle und Belegungstage als verhandelt erbracht haben, gibt es auch mehr Fallzusammenführungen und mehr Überlieger. Kann ich diese dann nur proportional abziehen?
    3. Die Überlieger 2016/2017 werden nur bis 31.12.2016 berechnet. Nehme ich dann die entstandenen "PEPP´s" über das Jahr hinaus und rechne aber nur die Tage bis 31.12. aus?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    BIMEDI

    Super vielen Dank! Ab 2015 wird der Code ja erst ab 3 h relevant. Sollte man die vorherigen Zeiten dann auch als Therapieeinheiten ableiten lassen? Zum Beispiel, wenn ein Arzt/Psychologe den Patienten 1,5 h betreut? Ansonsten wird der Code zwar ausgelöst, hat aber insgesamt ja keine Erlösrelevanz.

    Viele Grüße

    Bimedi

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur kriseninterventionellen Behandlung. Die Krisenintervention wird erst ab 1 h berücksichtigt. Wenn ein Arzt sich aufgrund einer psychischen Krise nun 50 Minuten mit dem Patienten beschäftigt, wird kein Zusatzkode ausgelöst. In der Beschreibung des Kodes steht, dass diese Zeit nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden kann. Können die 50 Minuten dann also nicht als Therapieeinheiten kodiert werden?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    BIMEDI