Beiträge von Staender

    Hallo TOK-HUE,

    der Verdacht wurde präoperativ gestellt, eine Therapie wurde eingeleitet, der Verdacht wurde durch die Histologie (teilweise floride Cholecystitis) zumindest nicht sicher ausgeschlossen, ergo nach den DKR K80.00

    Es

    Hallo ochpowi,

    also ich hätte weder noch sondern D62 - Akute Blutungsanämie verschlüsselt, denn schließlich ist das der Grund, weshalb der Patient stationär behandelt worden und der ganze diagnosische Aufwand getrieben wurde. Der Aufnahme-Anlass ist die Anämie, als Ursache wurde dann nicht die vermutete GI-Blutung sondern eine Muskeleinblutung gefunden. Als Nebendiagnose könnte man für die Muskelblutung evtl. noch den zugebenermaßen unspezifischen Code M82.85 als Ursache verschlüsseln.

    Aber vielleicht haben andere ja noch andere Meinungen.

    Aus dem sonningen Westfalen

    Hallo Herr Bongartz,

    danke, jetzt hab\' ich\'s glaube ich kapiert (und auch noch mal richtig nachgezählt :rotwerd:). Meine Bedenken, dass dies möglicherweise die ein oder andere Klinik dazu verleiten könnte, Risikogeburten eben doch nicht antepartal zu verlegen sind dadurch allerdings noch größer geworden...

    Dankbar

    Hallo Forum, hallo Mr. Freundlich,

    herzlichen Dank für die Nachhilfe! Das meine ich durchaus ernst, denn als Mediziner kennt man sich eben oftmals doch nicht so gut im Paragrapen-Dschungel aus. Wenn ich Sie also richtig verstehe, könnte Herr Achenbach in der Tat den § 38 SGB V so auslegen, dass die Mitaufnahme des Geschwisterkindes durch das Krankenhaus durch den Kostenträger finanziert wird. Was nebenbei gesagt möglicherweise sogar die wirtschaftlichere und somit insgesamt sinnvollste Lösung für alle Beteiligten sein könnte...

    Dankbar

    Hallo Herr Bongartz,

    vielleicht können Sie mir das noch mal genauer erläutern, denn ich sehe die Regelung in der FPV nicht ganz so eindeutig. In §1 Abs. 5 Satz 7 steht

    :deal:

    Zitat

    Im Falle einer Verlegung gilt Absatz 1 Satz 2 bis 4.

    .

    Absatz 1 Satz 2 bis 4 wiederum lautet

    Zitat

    Im Falle der Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale ab. Diese wird nach Maßgabe des § 3 gemindert; dies gilt nicht für Fallpauschalen, die im Fallpauschalen-Katalog als Verlegungs-Fallpauschalen gekennzeichnet sind.

    :deal:

    Daraus schließe ich, dass das verlegende Krankenhaus sehr wohl einen Fall mit Fallpauschale für die Behandlung des kranken Neugeborenen bilden kann. Wegen Unterschreitung der UGV erfolgt ein entsprechender Abschlag. Es darf doch eigentlich für eine Kinderklinik keinen Unterschied machen, ob sie die kranken Neugeborenen aus der eigenen geburtshilflichen Abteilung oder von extern aufnimmt - und ggf. weiterverlegt. Alles andere würde die jahrzehntelangen Bemühungen der Neonatologen, die Versorgungsqualität durch Entbindung von Risikoschwangeren in Zentren mit angeschlossener Neonatologie zu verbessern, ja komplett konterkarieren!

    Irritiert

    Hallo Herr Schrader,

    ich bin\'s schon wieder.

    Zitat


    Dieser wird nur zugeorndet, wenn die Ursache und Lokalisation nicht bekannt ist.
    Die Lokalisation ist aber bekannt.


    Wie wär\'s dann mit R10.2 - Schmerzen im Becken und am Damm? Wird bei R52.0 ausgeschlossen und müsste doch die Körperregion hinreichend genau beschreiben.

    Nochmals

    Hallo Herr Schrader,

    unabhängig von speziell vor allgemein verstehe ich die DKR 0601d so, dass sie Vorgaben macht, wie ein alter Schlaganfall zu kodieren ist, wenn er denn die Nebendiagnosenkriterien erfüllt, weil ein erhöhter Pflegeaufwand zu erhöhtem Resourcenverbrauch geführt hat. Meines Erachtens geht daraus nicht hervor, dass ein alter Schlaganfall immer zu kodieren ist. Oder wie sehen das die Lords of the Codes?

    In der Hoffnung ein bisschen geholfen zu haben

    @ Herrn Heller,

    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Wir werden uns in naher Zukunft wegen der Bevölkerungsentwicklung ohnehin nichts Anderes mehr leisten können.
    Außerdem könnte man mehr Krankenkassenmitarbeiter freisetzen und das Rationalisierungspotential für die notwendige medizinische Behandlung verwenden. :biggrin:

    da frage ich mich nur, ob nicht gerade der von Herrn Achenbach geschilderte Fall mal wieder ein Beispiel für die vielschichtige Ursache der Bevölkerungsentwicklung darstellt. Wenn gerade Kinder und Familien mit solchen durch die Maschen des sozialen Netzes fallen, möchten sich halt immer weniger Menschen damit belasten. Damit will ich gar nicht beanspruchen dass die Kostenträger nun unbedingt die Mitaufnahme aus den Beiträgen der Versicherten bezahlen sollen. Mir geht es mehr darum, dass solche Situationen \"vom System\" einfach nicht berücksichtigt werden!

    Es

    Hallo Herr Achenbach, hallo Herr Freundlich,

    allein schon die Vorstellung, in der von Ihnen geschilderten Situation zuständige Mitarbeiter der Kostenträger zur Bewilligung eine Haushaltshilfe zu erreichen, geschweige denn eine solche dann zeitnah aufzutreiben löst bei mir - Entschuldigung - eine gewisse Heiterkeit aus :totlach:

    Mal gesetzt den Fall, dieses Szenario würde wundersamerweise wirklich funktionieren, soll das fünfjährige Geschwisterkind dann allen Ernstes zu Hause von der wildfremden Haushaltshilfe betreut werden? Bei uns im Haus werden solche Begleitkinder (Begleitpersonen von Begleitpersonen) relativ unbürokratisch mitaufgenommen und über die Pauschale der Mutter/des Vaters mitfinanziert. Ein bisschen Menschlichkeit muss auch im heutigen Abrechnungssystem noch möglich sein

    meint und