@ WinniePoor:
Zitat
Original von Winnie Poor:
bei den Indikationen für die medizinische Notwendigkeit fehlen aus meiner Sicht noch zwei:1. Die Eltern sind in die Behandlung involviert (z.B. Diabetiker- oder Asthma-Schulungen)
2. Es liegt eine so schwerwiegende Erkrankung vor, dass quasi jederzeit die Einwilligung der Eltern für eine medizinische Maßnahme eingeholt werden muss.Ich möchte an dieser Stelle aber auch nochmal darauf hinweisen, dass es für das Krankenhaus wirtschaftlich keinen Nutzen bringt, möglichst viele Eltern aus medizinischen Gründen mitaufzunehmen. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um zusätzliche Einnahmen! Die Erlöse für die Mitaufnahme werden aus dem Gesamtbudget herausgerechnet, die Erlössituation ändert sich also überhauot nicht...
Genau aus diesem Grund haben wir derzeit die Kriterien eher etwas enger gefasst, denn auch unser Controlling sieht die medizinisch begründeten Mitaufnahmen gar nicht unbedingt so gerne.
@ Systemlernender:
Zitat
Es ist zwar richtig, dass die kalkulierten bzw. vereinbarten Erlöse für die Mitaufnahme aus dem Gesamtbudget herausgerechnet werden. Wenn die tatsächlichen Erlöse (Ist-Erlöse) jedoch höher ausfallen, erfolgt dafür prinzipiell kein (Erlös-)Ausgleich. Die üblichen Ausgleichsregelungen (siehe im wesentlichen § 4 Abs. 9 KHEntgG) gelten hier nicht. Das Krankenhaus kann also die Mehrerlöse in vollem Umfang behalten. Es sei denn, es wird zwischen dem Krankenhausträger und den Krankenkassen ein \"Sonderausgleich\" (Fehlschätzungsausgleich) auch für diese Erlöse vereinbart, der dann selbstverständlich auch für einen Mindererlös gelten sollte.
Danke für den Tip, ich werde ihn mal hausintern zur Diskussion stellen.
Last but not least @ Möhrle:
Zitat
Es erscheint also wirklich notwendig, gemeinsam Kriterien für die Aufnahme einer Begleitperson zu entwicklen, die dann auch den Eltern / Versicherten bei Bedarf als Erläuterung ausgehändigt werden können. Deal
Dem kann ich mich nur anschließen :i_respekt: !
Aus dem nasskalten Ostwestfalen