Guten Morgen Herr Blaschke,
vielen Dank für die Rückmeldung und Bestätigung meiner Ansicht.
Beste Grüße
A. Schütt
Guten Morgen Herr Blaschke,
vielen Dank für die Rückmeldung und Bestätigung meiner Ansicht.
Beste Grüße
A. Schütt
Schönen guten Tag,
wie im Betreff bereits erwähnt möchte ich nur eine kurze Verständnisfrage zu der Wiederaufnahme nach §2 stellen.
In Abs. 1 sowie in Abs. 2 steht am Ende von Punkt 1. ein \"und\"
Also z.B. Abs. 1
1. ein Patient oder eine Patientin...wieder aufgenommen wird und
2. für die Wiederaufnahme...
Sehe ich das richtig, daß eine Fallzusammenführung also nur durchgeführt wird, wenn beide Punkte zutreffen?
In den DRG-Katalogen ist das \"und\" ja häufiger auch eher als \"oder\" zu betrachten.
Ich bin der Meinung, es ist ein UND, möchte mich aber einfach nur mal vergewissern,
da eine Kollegin die Diskussion bei uns angeregt hat.
Vielen Dank und beste Grüße
A. Schütt
Irgendwie scheint die Benachrichtigung nicht ganz funktioniert zu haben...doch back to topic
Hallo Herr Schaffert,
schonmal vielen Dank für die Informationen. Bei ca. 6,5 Stunden Aufenthalt in der anderen Klinik, kann man nur schwer von vollstationär sprechen, zumal dies nichteinmal eine Übernachtung beinhaltete. Ich denke, daß man dies auf jeden Fall als Verbringung ansehen kann.
Ob es Vereinbarungen mit der Klinik gibt, muß ich nochmal hinterfragen. Meines Erachtens existiert hier keine konkrete Absprache.
Ansonsten sehe ich es wie Sie, daß unter Leistungserbringern die gesetzlichen Zuschläge nicht gelten können.
Beste Grüße
André Schütt
Hallo liebe Mitstreiter/innen,
ich habe da mal eine Verständnisfrage zum Ausbildungszuschlag. Um zur eigentlichen Frage zu kommen; erstmal eine kleine Vorgeschichte.
Patient wird von uns für eine medizinisch notwendige Untersuchung in ein anderes Haus verbracht, da bei uns die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind.
Das entsprechende Haus ist für uns sozusagen konsiliarisch tätig und stellt uns die DRG-Abrechnung mit Abschlag wegen Verlegung.
Soweit ja noch alles in Ordnung. Nun ist jedoch auf der Rechnung der Ausbildungszuschlag nach §17a KHG mit aufgeführt. Betrachtet man den Paragraphen nun genauer und schaut sich Absatz 6 an, so heißt es dort
ZitatDer Ausbildungszuschlag nach Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 wird von allen nicht ausbildenden Krankenhäusern den Patienten oder Patientinnen oder deren Sozialleistungsträger in Rechnung gestellt. Bei ausbildenden Krankenhäusern wird der in Rechnung zu stellende Zuschlag verändert, soweit der an den Ausgleichsfonds gemeldete und von diesem gezahlte Betrag von der Höhe des nach Absatz 3 oder 4 vereinbarten Ausbildungsbudgets abweicht....
Da wir nun weder Pat noch Sozialleistungsträger sind, dürfte der Ausbildungszuschlag doch bei einer konsiliarischen Tätigkeit einem anderen KH nicht in Rechnung gestellt werden?
Interpretiere ich das so richtig, oder nicht?
Beste Grüße
André Schütt
Hallo Urbbri,
vielen Dank für die Info und schonmal ein schönes Wochenende...es ist nicht mehr weit weg.
Beste Grüße
A. Schütt
ZitatAlles anzeigen
Original von Urbbri:
Hallo liebes Forum!Gibt es Krankenhäuser die Ilomedin-Infusionen im Rahmen eines
statinären Aufenthaltes (Monitoring) durchführen? Und wenn ja,
welche Erfahrungen mit dem MDK wurden gemacht? Bzw. wie
gelingt die Begründung?Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende!
Urbbri
Hallo Urbbri,
ich möchte hier gerne anknüpfen und einmal fragen, welchen OPS Sie für diese Infusionstherapie verwenden.
Beste Grüße
A. Schütt
Hallo Kontrollix,
das hilft mir sehr weiter. Vielen Dank für die Info...nun kann ich genauer nachforschen.
Beste Grüße
André Schütt
Ein herzliches Hallo,
ich habe eine Frage zu der oben genannten Erkrankung, bei der es ggf. zu der Gabe von dem Medikament Haemate HS kommen könnte.
Läßt sich dieses Medikament unter de ZE2009-27 abrechnen (also individuell vereinbart), oder gibt es dafür auch ein festes Zusatzentgelt?
Für Antworten bin ich dankbar
Beste Grüße
André schütt
Hallo Kanari, hallo Herr Herrmann,
vielen Dank für die Programmvorschläge und die entsprechenden Links...ich werde sie mir mal genauer anschauen. Da muß doch eines dabei sein, welches einem auf einfachem Wege gestalterische Möglichkeiten bietet.
Schöne Grüße
André Schütt
E.Herrmann
P.S. Ich weiß ja nicht, wie Sie auf \"Frau\" Schütt kommen :biggrin:
Hallo liebes Forum,
mich beschäftigt eine mehr allgmeine Frage. Das Standard-Tool zum Erfassen der Daten und Erstellen des Qualitätsberichts läßt einen ja nicht viel Spielraum für graphische Möglichkeiten. Und ein optisch gut gemachter Bericht läßt sich angenehmer lesen...da braucht man sich nichts vormachen.
Welche Tools bietet der Markt für die Gestaltung der Berichte?
Bisher bin ich nur über den QBX-Manager von empira gestolpert.
Beste Grüße
André Schütt
Hallo,
ich möchte dieses Thema gerne wieder aufgreifen, da es in der Aktualisierung zu 2009 einen OPS gibt, welcher eine HemiCAP recht gut beschreibt.
Zu nennen wäre hier der OPS 5-801.mh \"Offen chirurgische Implantation von metallischem Knorpelersatz mit nicht patientenindividuellem Implantat, Kniegelenk\".
Wie ist hier die allgemeine Meinung? Ist dieser Code zu nutzen, oder läßt die HemiCAP eine Patientenindividualität zu?
Mit freundlichem Gruß
A. Schütt