Beiträge von Lag

    Hallo Herr Killmer

    Die Füsse unseres Softwarelieferanten habe ich insofern verfehlt, als ich inzwischen eine Synthese aus dem Lösungsvorschlag unseres Softwarelieferanten (Abrechnungssystem) und dem Bedarf nach simpler Eingabe (in unserem Erfassungssystem) gebildet habe:

    Eine Leistung, die sowohl tagesbezogenes Entgelt, DRG (1. Leistung) und Langliegerzuschlag (bei allen folgenden Leistungen) ist, ist also machbar, kann aber nicht prozedurengetriggert eingetragen werden, es sei denn, man kann den Prozedurentrigger auf teilstationäre Fälle einschränken. Mal gucken, was §301 in der Praxis dazu sagt...

    Wir haben den Vorteil, dass wir mit einem geänderten Mappingeintrag einer Schnittstelle aus dem Schneider sind, aber wie das in anderen Häusern läuft... keine Ahnung. Wahrscheinlich ohne Zwischenabrechnung.

    Tatsächlich scheint es eine Rechtsgrundlage für diese Regelung zu geben, auch wenn sie in einer Liga mit Elfen, Einhörnern und Nessie zu spielen scheint. Jedenfalls konnte sie mir noch keiner zeigen.
    Ich möchte halt nur vermeiden, dass wir unsere Abrechnung dieser Fälle auf Basis einer Legendbildung vornehmen.

    viele Grüße
    L.

    Hallo allerseits

    zu meinem Entsetzen stelle ich fest, dass teilstationäre Dialysen laut Fallpauschalenverordnung durch eine multiple DRG-Abrechnung abzubilden sind, weil sich einzelne Kassen darauf berufen, dass laut FPV 2007 angeblich als EIN Fall pro Quartal abzubilden ist.
    :erschreck:

    Bilde ich nun dieses Konstrukt technisch über Abwesenheiten ab, \'simuliere\' ich zwar die erfolgten Besuche als Behandlungstage, werde aber der Möglichkeit beraubt, wie bislang üblich zwischenabzurechnen.
    :a_augenruppel:

    Nicht genug damit: Im Datenaustausch wünscht sich eine Kasse nun eine Abbildung der L90C mit dem ersten Besuch als DRG-Leistung und jedem weiteren Besuch als Langliegerzuschlag, der so auch sukzessive zwischenabrechenbar wird. Das wird technisch irgendwann ein bißchen abstrus, denn was ein Zusatzentgelt ist, sollte m.E. auch so benannt werden. Der Grundgedanke des DRG-Systems schiesst da doch ein wenig in die Rabatten, oder?
    :sterne:

    Als Einzelfälle hingegen darf ich es nicht abbilden, weil FPV2007 und steigende Fallzahlen angeblich dagegen sprechen. Dabei bezieht sich §8 (2)2.b der FPV 2007 aber auf die FallZÄHLUNG, nicht notwendigerweise auf die technische Abwicklung. Oder verstehe ich das hier völlig falsch?

    Daher jetzt meine Bitte um Feedback an das Forum:
    Gibt es einen zwingenden Grund, die erwähnt abstrusen Konstruktionen zusammenzubasteln, oder ist lediglich sicherzustellen, dass die Statistik hier Fallzahlen korrekt zusammenbaut und diese Dialysen pro Patient und Quartal zusammenfasst?

    mit Dank für Feedback und vielen Grüßen
    L.
    :)

    Hallo Herr Bürgstein

    Danke für Ihre Antwort.
    Ich gehe völlig mit Ihnen konform, dass eine interne Auswertung oder ein Vergleich mit einem freiwillig dokumentierenden Kollektiv sinnvoll ist. Auch ein bundesweiter QS-Standard leuchtet mir ein.

    Lediglich die immer wieder diskutierte Auswertung auf Bundesebene bei unbekanntem Manipulationsgrad (so muss man es ja wohl nennen) und die Sanktionierung rein nach formalen Kriterien stößt mir übelst auf. Aber ich fürchte, das wird man wohl unter \'normativer Kraft des Faktischen\' verbuchen müssen.

    Sicher scheint mir nur, dass die \'Beeinflussungsquoten\' bei Veröffentlichung der Daten durch die BQS rasend schnell nach oben gehen würden. Die Daten werden also um so falscher, je mehr Leute sie sehen.
    Dagegen ist Schrödingers Katze ja wirklich etwas für Anfänger... :d_bravo:

    viele Grüsse
    L. :sonne:

    Mal kurz eine generelle Rückfrage anhand der Dekubitus-Thematik:

    Wie soll bundesweite QS eigentlich seriös betrieben werden, wenn die Daten nur zu einem unbekannten Prozentsatz die tatsächlichen Begebenheiten in den Häusern abbilden, zu einem anderen - vermuteteten - Teil ein legales Schummelbenchmarking ist?

    Wer bei einer Dokumentationsrate von z.B. 90% irgendwelche Daten verlässlich auswerten will, muss davon ausgehen, dass kein Bias besteht, also nicht etwa \'kritische\' Fälle aus der Dokumentation ausgegliedert werden: Hoppla, ist da eine QS-Pflicht unvollständig geblieben und kann nicht übermittelt werden? Schade aber auch.
    Ein solches Vorgehen wäre zwar nicht im Sinne der QS, aber meines Wissens nicht illegal. Und die resultierenden Daten kann man dann gepflegt bundesweit in die Tonne drücken.

    Wenn meine Erfahrung mich eines gelehrt hat, dann ist es, ein dünnes Brett zu erkennen, wenn ich eines sehe. Und das hier entstammt u.a. einem Konstruktionsfehler namens Sollstatistik.

    Bei uns wird meines Wissens die Weitergabe nicht \'selektiert\', aber wenn ich daran denke, eventuell künftig in einen Vergleich mit abgebrühteren Häusern gesetzt zu werden, wird mir schlecht.

    Es möge mir übrigens bitte keiner erzählen, dass eine interne QS-Auswertung und \'selektive\' Datenübermittlung sich widersprächen. Technisch geht das. Bundesweite QS-Standards sehe ich auch noch ein. Nur die QS-Pflicht mit quantitativen Sanktionen und qualitativem Nebelweitwurf begreife ich nicht.

    Aber vielleicht findet sich ja jemand, der meine Bedenken hier zerstreuen kann. Das würde es mir wesentlich erleichtern, das Thema QS innerhalb des Hauses zu kommunizieren.

    viele Grüsse
    L.

    Hallo Herr Schmidt

    Danke Ihnen - Das ist doch mal eine gute Nachricht zum Wochenende.
    Das wird der Diskussion in diesem Jahr viel Schärfe nehmen.

    Atax:
    Das klingt weniger erfreulich, wird ja aber durch die letzte Nachricht entschärft. Tatsächlich kann man mit Schnittstellen ja jede beliebige Menge Ärger haben. Aber solange die Dinger nicht selbstgestrickt sind und ein Wartungsvertrag besteht, gibt es da ja meist Möglichkeiten, Nachpflege einzufordern.
    Aber ich kenne das mit den vielen Stühlen, zwischen denen man so sitzt.

    viele Grüße
    Lag

    Hallo Atax

    Bei notwendiger Nachpflege aufgrund eines nicht sauber arbeitenden QS-Filters würde ich darauf bestehen, daß der Softwarehersteller einen entsprechenden Patch liefert, den QS-Filter der Dokumentationssoftware entsprechend korrigiert und zumindest die QS-Pflichten automatisch anlegt.

    Andernfalls wäre das aus meiner Sicht ein Fall für den Justiziar, denn was ihre QS-Dokumentationssoftware nicht anzeigt, ist zunächst nicht QS-pflichtig. Dafür ist es ja ihre QS-Dokusoftware. :bombe:

    Wir recherchieren hier die PNEU-Fälle noch. Bisher konnte unser Softwarehersteller alle Anfragen von mir mit hieb- und stichfesten Hinweisen auf die tiefsten Winkel der BQS-Spezifikationen kontern - im Gegenteil: die QS-Pflicht wurde eher zu schnell angezeigt, was mit dem kommenden Patch aber hoffentlich behoben sein sollte.
    Und die Landes-Annahmestelle freut sich bei jedem Export: weniger als Null Fehler können wir dort nicht generieren.

    Haben Sie ihre §21-Fälle einmal geprüft, ob eventuell der Filter Ausschlussdiagnosen \"übersehen\" haben könnte?
    Oder ob da vielleicht Nebendiagnosen beim §21-Export über die Klinge gegangen sind? Mich wundert da bei unterjährigen Exporten mit Spezifikationen aus dem Vorjahr gar nichts mehr.
    Ich prüfe so etwas lieber dreimal, bevor ich riskiere, mich und andere mit unnötiger Doku unglücklich zu machen.

    Aber wenn ihr SW-Hersteller da nachweislich genullt hat: machen sie ihm Dampf!

    gut Holz & viele Grüße
    Lag

    Hallo Mücke!

    Nicht nur jede Kasse übermittelt nicht nur anders - jedes Abrechnungssystem hat auch seine Eigenarten, wie es damit umgeht, bzw. wie man ihm Mores lehrt. Die Fehlermeldungen sind also ohne das Wissen, welche Handlungsoptionen wo in der Software stecken, eher abstrakt und noch kryptischer als ohnehin schon.

    Daher würde ich bei einer Einweisung dringend dazu raten, sich an den jeweiligen Softwareanbieter zu halten und, wenn es gar nicht anders geht, eines von diesen teuren Inhouse-Seminaren zu buchen oder zu gucken, ob man sich bei Inhouse-Seminaren anderer Häuser mit einklinken kann. Am Knowhow von §301 zu sparen, ist gar keine gute Idee, wenn man auf Liquidität wert legt. Da sollten in jedem Hause mehrere Leute firm sein.

    Von daher würde ich empfehlen, bei vorhandenem Schulungsbedarf wirklich alle Register zu ziehen. Das lohnt sich wirklich, denn wenn das Kind erst mal in den Brunnen gefallen ist (Datenintegrität), kosten die Berater, die das ganze dann geradebiegen müssen, ein Vermögen.

    In vielen Häusern sind 301 und das eigentliche Dateiübermittlungssystem zwei paar Schuhe. Es ist m.E. sinnvoll und wichtig, Zugriff auf beide Systeme zu haben und auch beide Systeme so weit zu kennen, daß man Probleme bei der Übermittlung über die ganze Strecke verfolgen kann.

    viele Grüße,
    Lag

    Hallo Herr Stein,

    :d_gutefrage: Wir sind uns da einig : Blindes Vertrauen in die Daten, die in OPs / Leistungsstellen / auf Station vorerfassten Daten wäre ebenso haarig wie eine reine Arztbriefkodierung im Blindflug.

    Die hohe Fluktuation ist ein wichtiger Faktor in manchen Häusern, auch da stimmen wir überein. Wenn aber DRG-beauftragte Ärzte mit dem Knüppel ernannt werden oder Zeitverträgler \"mal eben / auch mal\" im kodieren fitgemacht werden, ist das auch ein Indikator für das DRG-Management der Klinik oder Fachabteilung. Aber kein guter, jedenfalls nicht, wenn es sich um einen Dauerzustand handelt...
    :erschreck:
    Vielleicht sollte man den Faktor Personalfluktuation mal in die QS aufnehmen... :laugh: Aber man soll die Leute von der BQS nicht auf dumme Gedanken bringen...

    Auf die Studie bin ich gespannt. Posten Sie uns einen Link, falls die Studie online verfügbar wird? :hasi:

    Viele Grüße
    Lag

    Hallo Forum,

    Ich kann Herrn Schrader nur zustimmen, es ist eine Frage des Zusammenspieles.

    In gut organisierten und kommunikativ intakten Abteilungen geht fast alles. Ich kenne gut funktionierend Lösungen mit Kodierkräften, spezialisierten Ärzten, einem Mix aus beidem, etc...
    Es kommt ganz einfach auf die Leute an. Gute Erfahrungen (Zügigkeit --> Liquidität und PCCL) machen wir, indem wir auch bestimmte Pflegekräfte \"Vorschlagswerte\" zu den \"pflegerelevanten Nebendiagnosen\" erfassen lassen, die dann vom verantwortlichen Arzt ggf bestätigt und freigegeben werden.

    Vor allem aber zahlt es sich aus, wenn die Eingabe der OP-Daten :chirurg: und der Leistungsstellen :besen: diszipliniert und zeitnah läuft. Wenn an den Basisdaten (Patientenbewegungen, OP-Eckdaten) hapert, ist eh alles zu spät.

    Auch wer zum Zeitpunkt der Entlassung elektronisch \"von Null\" anfängt, einen etwas komplizierteren Fall nach Aktenlage, Mondphase oder chinesischem Horoskop zu kodieren, hat eigentlich auch schon verloren.
    Zu viel Zeitverlust, zuviele Rückfragen, zuviel Datenverlust.
    Wer hingegen sauber vorbereitete Fälle bei der Entlassung nur noch ergänzen und abschließend prüfen muß, kann durchaus 100 und mehr Fälle pro Tag schaffen, je nachdem, wie kompliziert die Konstellationen sind und wieviele Daten schon vorliegen. :grouper:
    Fließbandarbeit stur nach Arztbrief aber klingt nach gar keiner guten Lösung, da sind wir uns einig... :boom:

    Ob daher die Kodierung nun durch Spezialisten oder Fachkräfte selbst vorgenommen werden soll oder nur von ihnen gegengeprüft werden muß, halte ich vor allem für eine Frage der Personalpolitik und der Größe und Struktur des Hauses. Ein Patentrezept, daß auf spezialisierte Häuser genauso wie auf ganze Klinik-Cluster paßt, gibt es wohl nicht.