Hallo Herr Killmer
Die Füsse unseres Softwarelieferanten habe ich insofern verfehlt, als ich inzwischen eine Synthese aus dem Lösungsvorschlag unseres Softwarelieferanten (Abrechnungssystem) und dem Bedarf nach simpler Eingabe (in unserem Erfassungssystem) gebildet habe:
Eine Leistung, die sowohl tagesbezogenes Entgelt, DRG (1. Leistung) und Langliegerzuschlag (bei allen folgenden Leistungen) ist, ist also machbar, kann aber nicht prozedurengetriggert eingetragen werden, es sei denn, man kann den Prozedurentrigger auf teilstationäre Fälle einschränken. Mal gucken, was §301 in der Praxis dazu sagt...
Wir haben den Vorteil, dass wir mit einem geänderten Mappingeintrag einer Schnittstelle aus dem Schneider sind, aber wie das in anderen Häusern läuft... keine Ahnung. Wahrscheinlich ohne Zwischenabrechnung.
Tatsächlich scheint es eine Rechtsgrundlage für diese Regelung zu geben, auch wenn sie in einer Liga mit Elfen, Einhörnern und Nessie zu spielen scheint. Jedenfalls konnte sie mir noch keiner zeigen.
Ich möchte halt nur vermeiden, dass wir unsere Abrechnung dieser Fälle auf Basis einer Legendbildung vornehmen.
viele Grüße
L.