Hallo liebe Forum,
hallo Frau Seiffert-Schuldt!
Ihr \"kleines Beispiel\" der Verzugszinsen möchte ich auch nicht so unkommentiert stehen lassen. Ich geben Ihnen Recht, dass es bei den Kassen zu Engpässen gekommen ist, was die zeitnahe Bearbeitung der Rechnungen verhindert hat. Teilweise, bei einigen Negativbeispielen, war das kalkuliert, bei anderen aber einfach Arbeitsrückstand. Wieder andere waren nicht liquide. Ich möchte das in KEINEM Fall entschuldigen.
Aber: Wie ist denn das Verhalten vieler Krankenhäuser? Eine Krankenkasse hat es in einem Fall nach geraumer Zeit endlich geschafft, dass die erforderlichen Prüfungsunterlagen vom Krankenhaus dem MDK zugestellt wurden. Auch eine Gutachten ist nach einem weiteren langen Zeitraum endlich vom MDK erstellt worden. Die Krankenhausrechnung ist schon lange bezahlt. Nun stellt sich heraus, dass das KH nach Ansicht des MDK falsch kodiert habe und eine andere (günstigere)DRG abrechenbar gewesen wäre. Die Krankenkasse teilt dem KH das neue Groupingergebnis mit und fordert die Differenz zurück. Was meinen Sie was in sehr vielen Fällen passiert?
Ich nehme Ihnen die Antwort ab: NIX!
Keine Reaktion. Erinnerung: Keine Reaktion!
Warum auch - das KH hat ja sein Geld...
Und hier gehe ich dann genau den Weg, den Sie beschrieben haben. Ich mahne und verlange Verzugszinsen. In diesem Fall nicht nach einem Landesvertrag (§112 SGB V), sondern nach BGB. Welcher Verwaltungsaufwand wird daduch ausgelöst? Wieviel \"Versichertengelder\" werden da verprasst?
Ich betone an dieser Stelle nochmal ausdrücklich, dass ich an einer effektivenZusammenarbeit interessiert. Von einer Blockadepolitk halte ich nichts und die Schuldigen bei einer \"Partei\" zu suchen hat meiner Meinung nach auch keine Aussicht auf Erfolg.
Ich bin nur immer wieder überrascht, wie engstirnig gedacht wird.
Gruß
Versus