Beiträge von AlexMcCurd

    Liebes Forum,

    aus der Klinik wurde gerade ein (für mich) kruder Wunsch herangetragen: Nach Aufnahme eines Patienten wurde uns mitgeteilt, daß die Patientenunterlagen keinesfalls zum Mdk gehen sollen. (hier Angabe von nachvollziehbaren, privaten Gründen (Angehöriger arbeitet beim zuständigen Mdk)).

    Meine Frage: Ist das rechtens? m.E. könnte man lieb bitten, die Unterlagen einem anderen MDK zuzuordnen (sollte überhaupt eine Anfrage kommen); oder kann/darf patientenseitig verfügt werden: nicht an den MDK?)

    lg

    Alex

    Mohltiedt :)

    Hm...wenn ich den Patienten von mir in Haus B verlege, er dort entlassen wird, und wegen anderer Problematik wieder zu mir kommt, ist das eine WA? Habe ich an dem Kasus Einzelheiten verpeilt? Oder ging es tatsächlich um die Rückverlegung aus Haus B zurück zu mir?

    lg

    Alex

    Die Aufnahme erfolgte elektiv an Tag a, die Leistung wurde am folgenden Tag b erbracht; neben der Schwerstpflegesituation kein (m.E:) hartes Kriterium für eine Aufnahme. In der Reihenfolge Leistung->Überwachung über Nacht->E hätte ich gute Argumentationsmöglichkeiten. Aber Aufnahme "nur" wegen Blutentnahme? Hätte auch HA machen können; die Mutter zur Aufklärung in die Klinik kommen können (ich hasse die Rolle des advocatus mdki)

    Hallo, miaucazo.

    Ist die Wiederaufnahme aus dem gleichen Krankenhaus, in das verlegt wurde? Dann in jedem Fall als Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen.Ein Partitionswechsel liegt m.E. formal nicht vor (das wäre von M auf O; hier aber von O auf M). Insofern aus diesem Grund heraus keine Zusammenlegung nötig.


    Mit lieben Gruß von der sonnig-wolkenverhangenen Ostsee


    Alex

    Liebes Forum,

    mir fehlen mal wieder die Worte in Bezug auf den MDK. Ganz streng formaljuristisch ist der unten angegebene Casus zwar möglicherweise richtig, fassungslos bin ich trotzdem.

    Der Fall [Epikrise, Auszug]:
    [der Patient] wurde per Rettungsdienst notarztbegleitet bereits komatös und präfinal zu uns gebracht. Vom Notarzt war bereits am Einsatzort mit der Ehefrau des Patienten aufgrund des präfinalen Zustands bei Eintreffen des Rettungsdienstes und der schweren Grunderkrankung des Patienten ein Verzicht auf weitere invasive Maßnahmen und Reanimation besprochen worden. Direkt nach Umlagern des Patienten von der Rettungsdiensttrage wurde dieser asystol und zeigte weite lichtstarre Pupillen. Es wurde auf eine Reanimationsbehandlung verzichtet. [...]

    Aufenthalt im KH: 22:45 bis 22:47 Uhr


    Gutachten MDK:

    Primäre Fehlbelegung. Der Aufenthalt hätte um 1 Tag verkürzt werden können. Grund: Eine physische und organisatorische Eingliederung in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses ist nach vorliegender Aktenlage nicht gegeben...[unter Bezug auf o.a. BSG-Urteil].

    Erm...ja. Losgelöst von der bizarren Situation den Patienten überhaupt mitgenommen zu haben...wie soll ich - ohne Ausfallend zu werden - darauf reagieren? "tut uns leid, ist zu früh gestorben, als daß wir eine Kurve hätten anlegen können?"...


    Verwirrte Grüße


    Alex

    Guten morgen, liebes Forum :-).

    als nunmehr in der Codierung tätiger Arzt möchte ich gerne hier versammelte Kompetenz in Anspruch nehmen:

    Der MDK möchte uns eine primäre Fehlbelegung bescheinigen. Im konkreten Fall wurde eine 31-jährige schwerst pflegebedürftige Patientin für den Wechsel einer chronisch infizierten PEG aufgenommen.

    Nach meinem Verständnis hat der MDK leider recht; ich finde keine harten Kriterien, die von den Eltern gepflegte Patientin anders als Prästationär zu führen.

    Weniger für diesen Fall, als vielmehr in Aussicht auf ähnliche: Gibt es hier eine Argumentationshilfe? Übersehe ich etwas?


    Danke & liebe Grüße aus Dem Hohen Norden


    Alex