Beiträge von ABA

    Hallo,
    nach den Unterlagen des InEK ist der Barthel-Index bei folgenden Basis-DRGs mit einem CCL von 1 wirksam:
    801; B01; B02; B76; F52; F58; F59; F60; F66; F67; F71; G27; G47; G48; G67; I02; I03; I34; K60; L04; L10; L18; N01

    Hallo zusammen,

    da für 2018 noch einmal 10 neue Basis-DRGs hinzugekommen sind, meine Frage in die Runde. 2017 sollte der Barthel-Index in 22 Basis-DRGs (Quelle InEK) wirksam werden. In der Aufstellung von Dr. Horndasch finde ich 23 DRGs. In der sehr schönen Tabelle von pro Pflege für 2018 sind laut Legende der Arbeitsgemeinschaft 9 (?) hinzugekommen, aber eigentlich werden 10 angekündigt. Bei 4 "alten" DRGs hat es Änderungen gegeben. 3 x Aufwertung und 1 x Abwertung (F67, F59, B76 aufgewertet und F71 abgewertet). Ich hätte jetzt gerne gewusst, welche 22 Basis DRGs sind es in 2017 tatsächlich gewesen, die mit CC 1 neu hinzugekommen sind (die "Geriatrischen" blieben ja unberücksichtigt, da in der B44 schon zuvor relevant) und welche 10 sind es denn nun genau in 2018 (A11, A13, D60, E36, E40, I68, I75, L16, T60 und die Nr.10?)? Die CD zum Definitionshandbuch liegt mir nicht vor. Hat jemand genaue Informationen?

    Vielen Dank vorab für die Mühe!

    Im Prinzip ja. Wir hatten zusätzlich immer einen Leiter der Teamsitzung bzw. Protokollführer. Das kann auch helfen, wenn dieser die Teamsitzung im Ergebnis abzeichnet. Es wurde doppelt Buch geführt. In einem Ordner wurden die Anwesenheitslisten abgeheftet, hier hat jeder Teilnehmer seine Teilnahme mit Handzeichen vermerkt. Im Formular der Teamsitzung, auch im KIS hinterlegt, aber ebenso ausgedruck der Akte beiliegend, hat der Leiter der Teamsitzung die Ergebnisse protokolliert. Im Formular waren die teilnehmenden Bereiche, die laut OPS gefordert sind, aufgeführt. Im Falle einer Prüfung konnte man die Anwesenheitsliste mit den handschriftlichen Signierungen der Teilnehmer und das Protokoll der Ergebnisse, das der Teamleiter abgezeichnet hatte, zusammenführen. Auch im Formular der Anwesenheitsliste natürlich die Namenskürzel unter den dort aufgeführten, erforderlichen Frührehateam-Bereichen. Das war eine sichere, praktikable Methode.

    Hallo, ein altes Thema, aber immer wieder besteht hier Diskussionsbedarf. Meiner Meinung nach haben weder Sie noch der MDK Recht. P22.0 haben wir (siehe hierzu auch G-Kind) nur bei bestimmten Zuständen verwendet. Das RDS-Syndrom (hyaline Membrankrankheit) ist eben ein bestimmtes Krankheitsbild und allein dafür ist P22.0 gedacht. Wird röntgenologisch nachgewiesen (RDS Grad ...) Meist erfolgt die Gabe von Surfactant. Die Kinder lagen dann auf der neonatologischen Intensivstation und oft entwickelte sich bzw. bestand zusätzlich, unabhängig davon, eine respiratorische Insuffizienz, die dann auch zusätzlich mit P28.5 kodiert wurde. P22.0 ist keine Sammeldiagnose für Atemstörungen. Das Bradykardie-Apnoe-Syndrom haben wir mit P28.4 kodiert. P22.1 bei transitorischer Tachypnoe, wenn z.B. nach kurzer Sauerstoffgabe bereits eine Besserung eintrat, etc. Bei Beatmungsnotwendigkeit hingegen immer P28.5.
    Die alte Definition von G-Kind >4 Stdn. Sauerstoffzufuhr um die Sättigung auf >92% zu halten = P28.5 wurde inzwischen revidiert und durch eine etwas umständliche Definiton ersetzt. ("P28.5 ist zu verwenden, wenn zeitlich außerhalb einer anderen kodierten Erkrankung oder unabhängig von dieser ein Atemversagen auftritt, das irgendeiner Form der Atemunterstütung bedarf")
    Hier ist also sehr sorgfältig abzuwägen, welcher Kode für welche Atemstörung zutreffend ist. Ich kenne Ihre Akte natürlich nicht, aber aufgrund Ihrer Beschreibungen würde ich P22.0 hier nicht kodieren.
    VG

    Hier handelt es sich zwar um eine ältere Diskussion, aber gerade lese ich sie: in dem Zusammenhang würde ich immer die MDS Kodierempfehlung 499 zu Rate ziehen! C97! ist in diesen Konstellationen oft erlösrelevant. Voraussetzung multilokuläre Tumoren (nach Lokalisation einzeln aufgeführt)/ein multilokulärer Tumor (C67.8- Überlappung der Lokalisationsgrenzen) sind/ist dokumentiert.

    VG

    Nach meiner Erfahrung erhalten Neugeborene, die nicht ausreichend trinken, z.B. wegen P92.-, bei auffälliger Gewichtsabnahme z.B. Glukoven-Infant als Infusion. Dies ist eine Nährlösung, die sich, wie der Name sagt, z.Tl. aus Glukose zusammensetzt, gilt aber auch als Ernährungssubstitution. Bei einer Infusion über 24 Stunden ist diese als OPS zu kodieren und bewirkt die Zuordnung in die DRG P66C. Damit sind die Fälle aus meiner Sicht sachgerecht abgebildet. Bei Säuglingen besteht bei Dehydratation, Störung des Wasser-Elektrolyt-Haushaltes sehr schnell eine bedrohliche Situation. Die Infusion über 24 Stunden wird mit 8-010.3 kodiert. Auch parenterale Ernährung 8-016 (dafür die Zusammensetzung der Infusionslösung prüfen) kann u.U. in einigen Fällen passen. Zu diesem Thema auch die DKR 1603l zu Rate ziehen. Präventive Gabe von Elektrolytlösungen laut MDK Kommentar ausschließlich für Säuglinge unter 2000g.
    Eine DRG Steigerung über die E46 erzielen zu wollen, erscheint mir in diesen Konstellationen nicht angebracht. Man denke hier auch an die NRS-Blätter, die bei Erwachsenen ausgefüllt werden sollten, um eine Mangelernährung kodieren zu können.
    Viele Grüße!

    Gerne!
    Hm, es heißt "Vorhandensein und Einsatz", aber auch "patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen". . . "und/oder therapeutische Pflege . . ." So kann z.B. der Anteil der therapeutischen Pflege 250 Minuten betragen und der Anteil der Therapeuten 50 Min (ohne physikalische Therapie). Wobei es in den Bereichen Pflege und Therapie zuweilen Überschneidungen gibt. Bei den Auseinandersetzungen ist Dokumentation alles. Und wenn es nur ein basales Ausstreichen ist, das dokumentiert ist, so könnte dies hilfreich sein. Eher nicht: "fehlende Notwendigkeit" in der Akte. Es könnte auch dokumentiert sein, dass der Zustand des Patienten dies nicht zuließ! Wenn das niedergeschrieben wurde, hat sich der Therapeut gekümmert.
    Immer auch an die Auslegungshinweise der MDK-Gemeinschaft zur Überprüfung der Geriatrischen Frühreha denken, das schärft den Blick. http://www.kcgeriatrie.de/downloads/2015…weise_8-550.pdf Zwar anderer OPS, aber hilfreich!
    Zumindest sind die Masseure ja auch Teil des Teams und beteiligen sich an der Teambesprechung! Wenn dort festgehalten wird, dass sie den Patienten begutachtet haben und z.B. ein anderes Behandlungsregime daraufhin beschlossen wird, dann besteht ein dokumentierter Aufwand. Bestes Argument: Nicht jeder Patient, der die neurologisch-neurochirurgische Frühreha durchläuft, benötigt (Notwendigkeit) logopädische Maßnahmen! Ich hoffe, dass Ihnen diese Aussagen weiterhelfen! VG ABA

    Eine Frage in die Runde: Wer verwendet bereits jetzt die SOFA Kriterien zur Kodierung der Sepsis und gibt es schon Erfahrungen dazu mit MDK Prüfungen?
    Vielen Dank für weiterführende Infos! Gerade sehe ich, dass zum Thema "Neue Sepsisdefinition?" bereits etwas geschrieben wurde. Diese Anfrage müsste dann wohl dazu?
    Danke, wenn es jemand rüberschiebt. Ich weiß leider nicht, wie das geht!

    Noch ein Hinweis: Im Katalog Therapeutische Pflege (siehe hierzu auch den Asklepios Katalog für pflegetherapeutische Leistungen oder die Ausarbeitung: Pflegetherapeutische Maßnahmen in der Frührehabilitation Phase B der Arbeitskreise Neurologischer Kliniken Bayern/Thüringen) sind folgende Maßnahmen mit Minutentwerten hinterlegt: Steuerung des REHA-Prozesses und Patientenbezogene Angehörigenschulung: Angehörigengespräch, dieses z.B. könnte in Ihrem Hause durch den Sozialdienst durchgeführt werden? Je Einheit sind hier z.B. 10 Min. vorgegeben. Verantwortet werden diese Gespräche durch die Pflege, allerdings in Kooperation mit allen am Rehabilitationsprozess beteiligeten Berufsgruppen - könnten also auch Mitarbeiter des Sozialdienstes sein. Es kommt also wesentlich auf die Dokumentation an. Um die Angaben im OPS zu erfüllen, ist hier die Einbindung der Pflege notwendig (in welcher Form auch immer - in den Katalogen ist hier auch die Pflege als handelnde Berufsgruppe benannt), sollte diese aber den Sozialdienst begleiten, beauftragen, wie auch immer, ist dies entsprechend zu dokumentieren - dann sollte es klappen und Sie können die Minuten mitzählen.
    VG

    Hallo,
    nein, denn im OPS ist diese Berufsgruppe nicht in den Therapiebereichen aufgezählt. Wir haben diese Minuten nicht mitgezählt. Aber: die Sozialarbeiter nehmen an der wöchentlichen Teambesprechung teil und dort kann eine Dokumentation hilfreich sein, z.B. für Verweildauern.

    Im Gegensatz zur geriatrischen Frühreha: da ist ein soziales Assessment gefordert (z.B. nach Nikolaus), das vom Sozialdienst erhoben wird. Aber dieses Assessment wird nicht als Therapieeinheit gezählt (siehe Auslegungshinweise des MDK zur geriatrischen Frühreha).

    In der Neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation ist der Frühreha-Barthel-Index (FRB), bestehend aus 1. Barthel Index - BI (wichtig: erfasst nach den Kriterien des Hamburger Manuals) und 2. dem Frühreha-Index (FRI) nach Schönle, entscheidendes Assessment, der wird meist von der Pflege erhoben, wird aber vom ärztlichen Dienst verantwortet. Der Sozialdienst ist hier nicht beteiligt, es geht hier primär um das Rehapotenzial, um die Fähigkeiten und Defizite der Patienten.

    Viele Grüße!

    Hallo Medman,
    das war ein Versuch . . . .

    Also mir stellt es sich so dar: ja richtig, wenn eine Diabetesmanifestation führend ist, dann dürfen bei Aufwand auch Diabetes Kodes als Nebendiagnose kodiert werden mit entsprechenden Sternchenkodes, aber nur dann und bei mehreren nicht -.7, weil der Diabetes als HD die Nebendiagnosenregeln außer Kraft setzt. Wenn multiple Komplikationen des Diabetes vorliegen und keine davon führend und die Aufnahme z.B. zur Diabeteseinstellung erfolgt, dann -.7 HD und nur die Sternchenkodes bei Aufwand und hier keine Diabeteskodes als ND.

    Bei -.6 wird es in der Tat schwierig:

    Ihr Problem ist ein Problem, weil die -.6 als HD einmal ausdrücken soll, dass die Grunderkrankung Diabetes mit einer Manifestation behandelt wird. Andererseits steht die -.6 ja auch als Ätiologiekode für eine Manifestation, für die es keinen (Diabetes-) Kode gibt, z.B. diabetische Fettleber, deren Kodierung so empfohlen wird oder die Hypoglykämie . . . . Ich denke hier ist die Dokumentation entscheidend. Denn wenn hier diese Manifestation im Vordergrund steht . . . . kommt man z.B. immer in eine Diabetes DRG??

    Ein weites Feld. Ich bin froh, dass ich es, auch dank Ihres Kommentars, nun so weit ergründen konnte.
    Vielen Dank noch mal für den Austausch
    VG
    ABA

    Nächster Punkt: Wie kodieren Sie die diabetische Arthropathie als führende Manifestation? E11.60 und M14.2*? Und wenn dies die führende Manifestation von mehreren ist?? Dann landet man auch in einer Diabetes DRG. . . . . Vorteil, wenn man es sorgfältig dokumentiert: Weitere Diabetes Kodes mit Sternchenkode dürfen bei Aufwand zusätzlich als ND kodiert werden.