Beiträge von Der Münsterländer

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich benötige kurz den Support von Wirbelsäulen - Experten im Forum.

    Elektive Aufnahme in der Wirbelsäulenchirurgie zur OP eines caudal sequestriertem Bandscheibenvorfalls.

    An gleicher Stelle wurde bereits vor einigen Jahren operiert.

    Kodiert wurde durch uns:

    5-831.7Reoperation mit Radikulolyse bei Rezidiv

    5-839.5 Revision einer Wirbelsäulenoperation

    Laut MDK ist der OPS 5-839.5 bereits im 5-831.7 enthalten.

    Aktuelle DRG I10D, nach STreichung I10E.

    Ist der OPS 5-839.5 gesondert kodierbar oder im Rahmen der monokausalen Kodiert nicht korrekt?

    Viele Grüße und herzlichen Dank

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    ich würde dieses Thema aus aktuellen Anlass gerne "reaktivieren":

    Für die folgende Fallkonstellation benötige ich etwas Support.

    Stationäre Aufnahme zur OP eines Ovarialkarzinoms; laut OP - Bericht:


    Explorative Laparotomie mit Tumordebulking in Form einer infragastrischen Omentektomie
    Aszites-Entlastung mit Zytologie-Gewinnung

    Insgesamt wurden 100ml Aszites abgelassen und zytologisch untersucht.

    Wir hatten bei Nachweis einer Peritonealkarzinose den ICD C78.6, sowie den R18 angegeben.

    Argumentativ hatten wir vorgetragen, das der Mehrwaufwand in der Untersuchung des Aszites bestand.

    Der MDK streicht die ND R18 und verweist auf die KDE 383.

    Zudem wird ausgeführt, das die Menge von 100ml noch nicht als Aszites anzusehen sein, sondern im Rahmen der physiologischen Obergrenze von Flüssigkeit liegen würde.

    Begutachtet wurde durch einen Gynäkologen.

    Hat jemand aus dem Forum Erfahrungen mit dieser Konstellation?

    Vielen Dank vorab.

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen und danke für die Rückmeldung

    grundsätzlich habe ich bislang genauso verfahren, wie Sie beschreiben.

    Die Problematik ist jedoch, das bei einem Fall aus 2015 die Kodierung der Hauptdiagnose K92.1 in die J961Z führt aufgrund der unzulässigen Hauptdiagnose.

    Ergänzend zum Fall noch die Info, das sowohl PPSB wie auch Vitamin K appliziert wurden; laut Brief "keine akuten Blutungsstigmata".

    Grüße

    Stephan Wegmann

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    gerne würde mich die folgende Konstellation dsikutieren:

    Stat. Aufnahme mit entgleistem INR / Quick unter Marcumar - Therapie, INR 9

    Keine aktuelle Blutung

    PPSB - Gabe

    Unsere Kodierung HD D68.33, lt. MDK Z29.8 (sonstige nähere bezeichnete prophylaktische Maßnahmen)

    Meines Erachtens liegt hier keine Konstellation einer Prophylaxe, sondern aktive Therapie vor.

    Der Fall stammt übrigens aus 2015, entsprechend ist die aktuelle SEG - 4 zur Thematik hämorrhagische Diathese nicht anwendbar.

    Welche HD ist zutreffend, gibt es u.U. noch Alternativen ?

    Sonnige Grüße

    Stephan Wegmann

    Hallo, Herr Rembs

    danke für dei Rückmeldung - ich werde mal am Wochenende die benannte Quelle studieren.

    Dennoch auf diesem Wege noch einmal die Frage in das Forum, wie die Kollegen konkret mit dieser Konstellation umgehen?

    Muss aktuell entscheiden, ob ich einen Casus beklagen lassen.

    Aufnahme mit VHF und kardialer Dekompensation; Re - Rhythmisierung mittels Kardioversion und med. Konversion. Zudem Rekompnesation mittels oraler Furosemid - Gabe. Hierunter binnen 9 Tagen 4 kg Gewichtsreduzierung.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    gibt es zu dieser Thematik mittlerweile neue Aspekte?

    Nicht nach als AOP abrechenbar ... - Alternative Abrechnungsform???

    Wir gehen Sie mit Fällen um, die am Tag der äußeren Wendung wieder entlassen werden.

    Der Kostenträger verlangt eine ambulante Abrechnung., also maximal Notfall.

    Dieses ist verständlicherweise in keiner Weise Kostendeckung bei OP - Bereitschaft, Anästhesiebereitschaft, etc.

    Bin für jeden Hinweis dankbar.

    Viele Grüße und einen guten Wochenstart

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    kennt jemand aus dem Forum eine Entscheidung zu folgender Konstellation?

    Stat. elektive Aufnahme zur geplanten OP am Folgetag. Aufgrund des komplexen Eingriffs war mit einer Verweildauer über die mVD hinausgehend zu erwarten, so das der präoperative Tag las nicht kritisch bewertet werden musste.

    Am Folgetag dann aber Absage der OP aufgrund einer akuten Erkrankung des Operateurs. Entlassung des Patienten am gleichen Tag. Aktuell keine Angaben über erneute Einbestellung. Daher mögliche Fallzusammenführung aufgrund eines Partitionswechsels nicht beurteilbar.

    Stationär abrechnungsfähig? - Organisationsproblem / - verschulden?

    Wer trägt das Risiko der Sicherstellung der Leistungserfüllung?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Hallo und danke für die Rückmeldung,

    würden Sie somit die Indikationsstellung zur stationären Aufnahme durch den verantwortlichen Arzt nur als "Behandlungsangebot" ansehen?

    Sind die initial durchgeführten Untersuchungen dann als vorgelagerte Abklärungen anzusehen oder sind diese nicht bereits Bestandteil der Behandlung?

    Stehen hier SGB V und BGB gleichwertig nebeneinander?

    VG

    SW