Beiträge von Der Münsterländer

    Liebe Kolleginnen und Kollege,

    auch wenn der Beitrag aus 2006 nunmehr längere Zeit zurückliegt, würde ich gerne hierzu die Diskussion wieder aufnehmen.

    Folgende Fallkonstellatin gilt es zu bewerten:

    Stat. Aufnahme mit Nachblutung bei Hämorroidektiomie; Unstechungsligaturen bei sichtbarem Gefäßtstumpf.

    Kodierung der HD T81.0 und des seitens des Operatueurs verwendetten OPS 5-493.70 führt in eine Fehler - DRG.

    Meines Erachtens kann es sich ja hier nur um einen distalen Ast der A. haemorrhoidalis handeln, somit fraglich zutreffend. 5-493.x ebenso.

    HD K62.5 würde in die G26Z führen, was m.E. medizinisch passend wär und ebenso aufwandsgerecht sein dürfte. - Aber was verbirgt sich hinter der Haemorhagie des Anus und Rektums ??

    Oder eher 5-492.x (Inklusivum dort: Blutstillung); spezifische OPS für eine Ligaturam Anus / Rektum finde ich jedenfalls nicht.

    Da diese Konstellation ja grundsätzlich vermehrt vorkommen dürfte, hoffe ich auf Hilfe im Forum.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    im Rahmen der Diskussion von Stundenfällen würde ich gerne die Frage des "ambulanten Behandlungsversuches" diskutieren.

    Konkret liegen mir zwei als stationär geführte Behandlungsfälle vor, in welchen Patienten mit Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufproblemen aufgenommen wurden und binnen weniger Stunden nach Infusionsgabe und Atiemetikagabe wieder so beschwerdegemindert waren, das eine Entlassung vertretbar war.

    An einer mir nicht erinnerlichen Stelle habe ich vom Konstrukt dem ambulanten Behandlungsversuchs gelesen. Ist Ihrer Auffassung nach Subsidiarität im Sinne des § 39 SGB V auch dahingehend zu verstehen, das zunächst der Versuch einer ambulanten Notfallbehandlung in den Räumlichkeiten des Krankenhauses zu erfolgen hat und dann nach Ablauf des Zeitfensters xy entschieden wird, ob dieser Pat. als stationär aufzunehmen ist?

    Plakativ ausgedrückt - erst mal mit Infusion zurück in den Wartebereich und dann mal schauen ....

    Wie bewerten Sie diesee Konstellation?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    regelmäßig werden in unserer Gastroenterologie großen Polypen abtragen, die eine stationäre Nachüberwachung indizieren. Aus Sicht der Gastroenterologen ist hierbei eine Überwachungszeit von 48 Stunden bei ausgeprägten Befunden mit großer Abtragungsfläche notwendig.Trotz intensiver Recherche finde ich diesbezüglich keine zitierfähige Quelle, um dieses zu belegen.

    Gibt es entsprechende Leitlinien ? - Wie gehen Sie mit dieser Konstellation um ?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    kennt jemand von Ihnen aktuelle Rechtsprechung zur folgenden Konstellation:

    Pat. wird initial im Krankenhaus A versorgt. Im Verlauf stellt sich heraus, das aufgrund verschiedener Faktoren eine weitere Behandlung im Krankenaus B indiziert ist. Da keine Notfallsituation vorliegt, wird der Übernahmezeitpunkt durch Krankenhaus B vorgegeben. Durch die verzögerte Übernahme wird z.B. die OGVD überschritten.

    Kostenträger verlangt Verweildauerkürzung (OGVD - Streichung bzw. MVD - Unterschreitung).

    Vorausgesetzt wird in der o.g. genannten Fallkonstellation, das durchgehend die Behandlungsbedürftigkeit mit den Mitteln eines Krankenhauses bestand.

    Viele Grüße

    Guten Morgen,

    in Fortsetzung dieses Beitrags die Frage, wann die hypertensive Encephalopathie somit kodierbar ist. Erst bei langjähriger Hypetonie mit nachgewiesenen strukturellen Veränderungen?

    Letztlich weisen ja zahlreiche Patienten mit einer Hypertonie in der Situation einer Entgleisung Symptome wie Kopfschmerzen, Sehstörungen, Übelkeit etc. auf.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Tag,


    da ich die Versorgungswirklichkeit im Bereich der ambulanten Schlafmedizin nicht im Detail kenne, möchte ich diese Diskussion um die folgenden Fragen erweiten:

    - Beatmungsersteinstellung auf CPAP und BIPAP auch unter ambulanten Bedingungen möglich / üblich?

    - Kontrolle der Beatmungseinsteellung ambulant möglich / üblich?

    - Differenzierung bzgl. der statt. Notwendigkeit der Behandlung u.U. aufgrund des Schweregrades des Schlafapnoesyndroms möglich?

    Viele Grüße


    Stephan Wegmann

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wie lässt sich der folgenden Sachverhalt abbilden (Zitat aus dem OP - Bericht):

    .. Im weiteren Verlauf läßt sich die Rückwand der Gallenblase nicht mehr von dem Leberbett trennen. Hier hat wohl eine Perforation stattgefunden. Im Bereich des Lobus quadratus liegt direkt neben der Gallenblase ein Riss im Leberbett vor, der reichlich Koagel enthält.... dananch erfolgt die Ausräumung der Koagel aus dem Leberriss.

    Ist hier der ICD S36.11 anwendbar? - Letztlich liegt kein Vorgang der Schädigung durch (externe )Gewalt im Sinne eines klassichen Traumas vor. - Aus dem K - Bereich finde ich aktuell keinen passende ICD...

    Herzlichen Dank vorab

    Stephan Wegmann