Beiträge von Der Münsterländer

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    wie bilden Sie Behandlungsfälle ab, die an zwei Belegungstagen stationär behandelt werden? - In der ersten Nacht erfolgt in unserem Schlaflabor eine Polysomnographie u.U. unter Anwendung der bereits bestehenden Beatmungstherapie, in der zweiten Nacht dann die Ersteinstellung bzw. bei vorbestehender Beatmungstherapie die entsprechende Therapieanpassung.

    Entsprechend wird die DRG E63Z angesteuert.

    Wird die Anpassung bzw. Ersteinstellung einer n-cpap - Therapie auch in ambulanten Schlaflaboratorien durchgeführt / angeboten? - Hier fehlt mir leider die enstprechende "Marktübersicht".

    Freue mich über jeden Hinweis.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Liebe Kolleginnen und Kollegen

    Behandlungsfälle mit dem Bild chronischer Beschwerden der Wirbelsäule (i.d.R. Lumbago) sind sicherlich in vielen Kliniken Alltagsgeschäft.

    Bereits in dem von mir eingestellten Beitrag in 2010 hatte ich diese Thematik angesprochen und als Rückmeldung erhalten, das die Durchsetzung deutlich erschwert erfolgt.

    Aktuell filtern die Mehrzahl der Kostenträger alle Fälle der I68 aus und stellen diese strittig. Bei Akutbeschwerden / Notfällen gelingt im Regelfall die Durchsetzung mit UGVD - Abschlag oder auch der vollen DRG.

    Schwieriger erscheinen Behandlungsfälle, die elektiv zur multimodalen Therapie aufgenommen werden. Multimodal bezieht sich hier nicht auf die entsprechende OPS - Vorgaben, sondern auf das interne Therapiekonzept des Zusammenwirkens von Schmerztherapie und Physiotherapie.

    Seitens der Kostenträger und des MDK wird die Darlegung der Ausschöpfung ambulanter Behandlungsmethoden postuliert. Dieses gelingt oftmals, dennoch bleiben immer wieder Fälle im Dissens.

    Wie gehen Sie mit dieser Fallkonstellation um ? - Unter Umständen besondere Vereinbarungen mit den Kostenträgern?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    ich würde gerne noch einmal die Frage in den Raum stellen. - Kann mir jemand einen Ansatz für eine Kalkulation benennen?

    Durchgeführt wurde von uns bzgl. der Geschlechtsunwandlung nur der Anteil Brustaufbau.

    Vielen Dank vorab !

    Stephan Wegmann

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    für die folgende Fallkonstellation benötige ich chirurgischen Support:

    Aufnahme mit dem Verdacht des Rezidivs einer Leistenhernie; dieses konnte ausgeschlossen werden; es lagen lediglich Vernarbungen vor, die gelöst wurden.

    Als HD ist der ICD L90.5 angedacht; fraglich ist jedoch, welche Prozedur hier den Sachverhalt korrekt darlegt.

    Nachfolgend ein Auszuga aus dem OP - Bericht:

    (...) im rechten Unterbauch zeigt sich eine Appendektomienarbe sowie eine Narbe bei Zust. nach kindlicher Leistenhernienoperation. Eine Schwellung läßt sich hier nicht tasten. Nun Zugang durch inguinalen Hautschnitt unter Excision der vorhandenen Narbe. Präparation des Subcutangewebes, dieses narbig verzogen. Ligatur der Vasa epigastrica superficialis. Darstellung der Externusaponeurose und Spalten derselbigen in Faserverlaufrichtung bis hin zum Tuberkulum pubicum, hier ebenfalls derbe Verwachsungen vorliegend. Freipräparieren der Fläche des inneren schrägen Bauchmuskels und Darstellen des Fußpunktes des Leistenbandes, dieses ebenfalls erschwert durch zahlreiche Verwachsungen die gelöst werden. Eine Leistenhernie liegt hier nicht vor (...).

    Der OPS 5-894 includiert die Narbenrevision, aber hier wurde die Grenze der Unterhaut überschritten.

    Freue ich über jeden Vorschlag zur korrekten OPS - Kodierung.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen, Herr Balling

    sehe ich auch so. Leider ist die Kurvendokumentation eine andere. Keine engmaschige VZ - Kontrolle am Sonntag, Kontroll - Blutbild erst am folgenden Montag. Pat. hämodynamisch stabil, keine Nahrungskarenz, keine Volumentherapie, Pflegebericht wie leider so oft eine relativ beschwerdefreie Patientin beschreibend ...

    Wir schwer beim MDK ...

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wie gehen Sie beispielhaft mit der folgenden Konstellation um:

    Samstags Aufnahme wegen anamnestisch oberer gastro - intestinaler Blutung am Vorabend. Keine akuten Blutungsanzeichen bei Aufnahme, Hb stabil.

    Am folgenden Montag dann Gastroskopie und Entlassung bei Mallory - Weiss - Syndrom.

    Kürzung auf UGVD ??

    Gastroskopien auch am Wochenende bei allen = auch nicht vital gefüährdeten Patienten (durch den Rufdienst / Hintergrunddienst) ?


    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    gerne würde ich die folgende Fallkonstellation zur Diskussion stellen:

    Wiederaufnahme einer Patientin mit Hautmazeration, Wundheilungsstörungen und in der Folge undichter Stomaversorgung bei Zustand nach Ileostoma - Anlage.

    Das aufnehmende Arzt teilt mir mündlich mit, es habe der Einruck bestanden, das die Stomaversorgung der Patientin nach Entlassung insuffizient gewesen sein. Unter Umständen bestand auch ein Compliance - Problem der Patientin. Konkret dokumentiert wurde diese Vermutung nicht.

    Meines Erachtens sind die Fälle bei Wiederaufnahme in der OGVD zusammenzuführen. - Gibt es u.U. eine Konstellation, die hier noch eine getrennte Abrechnung rechtfertigen lassen könnte?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann