Guten Tag,
vorab herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten.
Es bleibt festzustellen, das die Sichtweise unterschiedlich bleibt.
In unserer Region werden regelmäßig Fälle mit einer Verweildauer unter 24 Stunden von einigen Kostenträgern strittig gestellt.
In der Häufigkeit empfinde ich insbesondere solche Fälle als kritisch, bei denen bereits der klinische Befund (Bild eines Apoplexes) oder erste, schnelle Untersuchungen (EKG mit Patholigika im Sinne eines Myokardinfarktes) eine Diagnose ermitteln lassen, die nicht im eigenen Haus typischerweise behandelt werden kann. Natürlich gibt es in vielen Fälle noch eine erste Therapie (Schmerztherapie, Volumengabe, Thrombozytenaggregationshemmung), aber die Abklärungsuntersuchung des aufnehmenden Arztes kommt zu dem Ergebnis der Notwendigkeit unmittelbarer Weiterverlegung.
Sollte der Patient auf der Intensivstation zunächst überwacht werden, sehe ich eine stationäre Einbindung im Sinne der BSG - Rechtsprechung als vorliegend. - Verlässt der Patient die Notaufnahme nicht, stellt sich die Frage stationärer Einbindung für mich als schwieriger dar.
Wie gehen Sie mit Fällen um, die nach einer notärztlich behobenen Hypoglykämie stationär aufgenommen werden und nach wenigen Stunden und engmaschiger BZ - Kontrolle wieder entlassen werden?
Sonnige Grüße aus dem Münsterland
Stephan Wegmann