Beiträge von Der Münsterländer

    Liebe Kollegen,

    bei der Begutachtung von geriatrischen Patientenfällen mit konservativ therapierter Becken (-ring) - frakturen sind aus Sicht der Behandler bei instabilen Frakturen häufig Phasen von (eingeschränkter) Bettruhe über mehrere Wochen notwendig. Je nach angesteuerter DRG I66B oder I68B kommt es daher oftmals zu - mitunter - deutlichen OGVD - Überschreitungen.

    Ausgehend von einer korrekten Kalkulation des INEK bleiben eine Menge Fragen; gibt es Leitlinien für die Behandlungsdauer geriatrischer Patienten? - Wie ist die doch eher niedrige OGVD - Schwelle erklärbar? - Übersehen wir bei Kodierung u.U. etwas?

    Wie gehen die Kollegen mit diesen Konstellation um?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Tag,

    kann mir jemand zu folgendem gefäßchirurgischen fall einen Hinweis geben?

    Stat. Aufnahme einer Pat. bei Zustand nach Cimino - Shunt - Anlage ca. 8 Wochen vorher. Jetzt lt. OP - Bericht:Basilicavorverlagerung

    Hier der OP - Bericht in Auszügen ...

    Durch die Freilegung der Basilica soll geklärt werden, ob überhaupt eine Chance für eine entsprechende Entwicklung besteht.

    Bogenförmige Freilegung der Basilica von der Gabelstelle bis hin zur Cephalica und Basilica bis Oberarmmitte und Mitnahme sämtlicher, teilweiser relativ starker Abgänge, um das Shuntvolumen zu erhöhen. Entgegen den Erwartungen ist aber der Abstrom in die Cephalica des Oberarms nur ganz gering, so dass auch dieser Ast weggenommen wird um jetzt dieses gesamte Shuntvolumen auf die Basilica zu leiten. Das Gefäß ist letztlich auf eine Strecke von 15 cm mobil, wird aus der Tiefe, auch unter Verlagerung des Nerven nach lateral in eine höhere Etage geholt und das Fettgewebe dorsal auch über den Nerven wieder mit Einzelknopfnähten geschlossen.

    Kodierung des Operateurs: 5-396.2x = Transposition einer Arterie

    MDK - Gutachten: 5-394.5

    Letztlich war der Eingriff eine Form von Revision, zudem lag m.E. keine Transposition vor.

    Gibt es u.U. einen weiteren OPS, der hier einschlägig sein könnte?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    ich benötige kurzfristig Hilfe bei der folgenden Fallkonstellation:

    Stat. Aufnahme einer älteren Patienten zur arthroskopischen Kniegelenksoperation; OP am Aufnahmetag; 2 x Kat. 2 - Eingriff

    VWD 2 BT

    Kostenträger prüft diesen Fall und kommt zu dem Ergebnis, ambulante Maßnahmen seien ausreichend gewesen.

    Diesem haben wir widersprochen und auf die folgenden Aspekte hingewiesen:

    - 2 x Kat. 2 - Eingriff

    - adipöse Patientin mit hierdurch zu erwartender, postoperativer Mobilisationseinschränkung

    - Überwachung einer Redondrainage

    - Pat. ist alleinstehend

    Der MDK lehnt auch im Widerspruchsverfahren alle medizinischen Gründe ab und will sich zur Frage der häuslichen Versorgung nicht äußern.

    Nach meiner Wertung liegt hier ein eindeutiges G - AEP - Kriterium vor.

    Hat jemand Erfahrungen zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Konstellation?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Sehr geehrte Kollegen,

    im Rahmen der Entfernung einer DHS und einer Antirotationsschraube musste lt. OP - Bericht ein Exphyt mühsam mit einem Meißel abgetragen werden. Erst hierdurch konnte das Osteosynthesematerial erreicht und entfernt werden.

    Durch die Operateure wurde ein entsprechender Mehraufwand, sowie ein Abweichen vom Standard - Vorgehen gesehen und der OPS 5-782.1f kodiert.

    Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Kodierung bildet sich der Behandlungs in der DRG I08F statt I21Z ab.

    Seitens des Kostenträgers wird auf den Grundsatz der monokausalen Kodierung abgestellt. Ich habe soeben das Urteil des BSG, Urteil vom 18. 9. 2008 - B 3 KR 15/07 R diesbezüglich kritisch gelesen.

    Argumentativ müsste man hier unter Berücksichtigung des Gutachtens hinterfragen, ob die Exostosenabtragung einen selbständigen Charakter trägt. - Dieses ist wahrscheinlich eher zu verneinen.

    Gesondert kodierbar oder nicht ???

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Tag,

    würde gerne dieses Thema wieder aktivieren, mich erreicht nunmehr auch das erste Gutachten, das 1 BT fordert. - Gibt es zitierfähige Quellen, die eine VWD > 1 BT als notwendig darstellen lassen? - In der S - 3 - Leitlinien der DGVS finde ich im ersten Überfliegen keinen entsprechenden Hinweis.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Tag,

    kurz die folgende Frage:

    stat. Aufnahme einer Patienten mit deutlichem Anstieg der Retentionsparamenter im Sinne eines akuten Nierenversagens bei Zustand nach Nierentransplatation. Ursache war am ehesten eine ambulante Antibiotikatherapie bei Harnwegsinfekt ohne Dosisanpassung. Pat. wird mit Nabi initial behandelt, zudem Fortführung der häuslichen Immunsuprressiva - Therapie in unveränderter Dosis. An den ersten beiden Tagen jeweils HD - Therapie, Pat. bleibt nach Auslassversuch dialysepflichtig.

    HD N17.9 i.V.m Y57.9 oder T86.10. - Der MDK postuliert letzteres mit Verweis auf die DKR P015 und die FoKa - konsentierte SEG - 4 - Nr. 302.

    ANV als Hauptdiagnose nicht durchsetzbar ????

    Viele Grüße und allen im Forum einen schönen Feierabend

    Stephan Wegmann