Beiträge von Der Münsterländer

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    folgende Konstellation würde ich gerne mit dem Kreis des Forums diskutieren:


    Patient mit ausgeprägter chronischer respiratorischer Insuffizienz und Schlafapnoe - Syndrom wird elektiv viszeralchirurgisch operiert. Nach einer invasiven Nachbeatmungszeit erfolgt ein Weaning über BIPAP - Vision mittels Maske. An dieses Weaning schließt sich ( weiterhin auf der Intensivstation ) eine zwei Behandlungstage umfassende Phase an, in der der Patient über Nacht wieder an sein eigenes BIPAP - Synchrony - Gerät angeschlossen und entsprechend beatmet wird. Sind die Stunden am eigenen Gerät auch als Beatmungszeiten zu bewerten, letztlich wurde auch im Rahmen des Intensivaufenthaltes überprüft, ob der Patient respiratorisch so stabil war, das die Fortsetzung der häuslichen BIPAP - Therapie wieder möglich war.


    Für jeden Hinweis bin ich dankbar.


    Verregnete Grüße aus dem Münsterland

    Guten Abend,


    ist jemandem bekannt, zu welchem Zeitpunkt die Erhebung des FEV bei einer COPD erfolgen muss, d.h. wäre es nicht grundsätzlich sinnvoll, aber ethisch vielleicht fragwürdig, den Patienten im einem besonders schlechten Moment entsprechend mit der Spirometrie zu behelligen ?


    Viele Grüße


    Stephan wegmann

    Guten Abend,


    kann mir jemand eine Literaturquelle benennen, welche angibt, wann ein akut auf chronisches Nierenversagen vorliegt ? Die Kodierempfehlung 268 der SEG 4 benennt zwar die RIFLE - Kriterien, für mich bleibt jedoch unklar, ob diese auch auf die akute Exacerbation einer chronische Niereninsuffizienz übertragbar sind.


    Bin für jeden Hinweis dankbar.


    Vielen Dank und viele Grüße


    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,


    gerne würde ich die folgende Frage im Forum mit Ihnen diskutieren:


    Im Münsterland werden im Rahmen des MRSA - Net viele Patienten routinemäßig auf eine Besiedlung mit MRSA gescreent. Hierzu wird bei Aufnahme der Patienten ein Nasenabstrich durchgeführt. Bei der Mehrzahl der Patienten liegt in der bakteriologischen Auswertung kein Keimbefund vor, bei einer nennenswerten Zahl jedoch eine Besiedlung mit Staphylococcus Aureus ( = Nicht !!! - MRSA/ORSA). Dieser rein besiedelte Patient führt im internen Ablauf zu keinem weiteren Mehraufwand, da er lediglich Keimträger ist.


    Nun stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Kodierung ( Z. 22.3 i.V.m.
    B95.6 ).


    Ich habe zu dieser Frage bisher sehr unterschiedliche Antworten erhalten:


    Variante 1:


    B 95.6 ist laut DKR D012 obligater Code und daher entsprechend immer anzugeben.
    Aussage eines Dozenten im Rahmen einer Kodierer - Ausbildung


    Variante 2:


    Besiedlung mit Staph Aureus gemäß DKR D003 lediglich abnormer Befund, somit nicht zu kodieren
    ( dieses entspricht auch einer mündlichen Aussage eines INEK - Mitarbeiters mir gegenüber )


    Variante 3:


    Besiedlung mit Staph. Aureus zwar abnormer Befund, aber Mehraufwand durch den Abstrich vorliegend, daher kodierbar.


    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.


    Viele Grüße und einen schönen Sonntag !!


    Stephan M. Wegmann

    Liebe Kollegen,


    dsas Thema Beatmungen ist sicherlich schon diverse Male diskutiert worden, aber trotz intensiver Suche und begonnener Vordiskussionen finde ich noch keine befriedigende Antwort.


    Wie sieht das Plenum die folgende Frage:


    Aufnahme eines Patienten in 2009 mit respiratorischer Insufiizienz bei infektexacerbierter COPD oder auch Pneumonie. Nicht - invasive Beatmung mit Masken - BIPAP ( nicht CPAP !! ) , um eine Intubation zu vermeiden. Der Patient wird auf der Intensivstation über mehrere Tage in zeitlichen Intervallen zwischen 1,5 und 5 oder mehr Stunden beatmet, wobei die tägliche Beatmungszeit auf jeden Fall die in den DKR 2009 benannten 6 Stunden überschreitet.


    Wie werden diese Beatmungszeiten bewertet ?


    - Einzelne Zeiten summieren ??
    - Kompletten Zeitraum berechnen, weil beatmungsfreie Zeit als Weaning anzusehen ??
    - Ist hier üerhaupt von einem Weaning zu sprechen, d.h. ist die 6 - Stunden - Vorgabe überhaupt einschlägig oder sind die Beatmungszeiten einfach zu addieren ohne Mindestgrenze ???


    Über eine Antwort und eine zielgerechtet Diskussion würde ich mich sehr freuen. Leider \"drifftete\" die letzte Diskussion zu diesem Thema in Richtung Abgrebzung CPAP / BIPAP ab. In der von mir beschriebenen Konstellation liegt eindeutig BIPAP / ASB vor.


    Viele Grüße



    Der Münsterländer

    Danke für die Rückmeldungen.


    Sicherlich will ich weder eine Freiheitsberaubung empfehlen noch die Verweildauer anderweitig verlängern.


    Nach den derzeitig bei uns verwendeten Standards wird der Patient entsprechend den RKI - Vorgaben saniert, fühestens drei Tage nach Abschluss der Sanierung wird mit den Kontrollabstrichen an drei aufeinanderfolgenden Tagen begonnen.


    Daher die Frage noch mal anders formuliert:


    Setzt die Kodierung des OPS das Erfolgen der Abstriche und das Abwarten der Ergebnisse im Rahmen des stationären Aufenthaltes zwingend voraus ??


    Oder ist der OPS kodierbar sobald die sonstigen Kriterien incl. sieben Tage Sanierungsdauer erfüllt sind ?? - Der Patient könnte z.B. poststationär für die Kontrollabstriche einbestellt werden. Welche Bedeutung dieses im Rahmen des Infektionsschutzes hätte, steht natürlich auf einem anderen Blatt ....


    Viele Grüße


    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,


    der OPS 8-987.1 setzt voraus, daß eine Isolation des Patienten erfolgen muss, bis in drei Abstrichen kein Keim nachweisbar ist.


    Bedeutet dieses, daß der Patient bis zum entsprechenden Nachweis der Keimfreiheit stationär verbleiben muss
    = u.U. weitere 4 - 5 Tage Verweildauer ??? - Oder ist es zulässig den Nachweis auch poststationär durchzuführen bzw. durch ambulante Leistungserbringer ?


    Sonnige Grüße


    Stephan Wegmann

    Liebes Forum,


    trotz diverser Vordiskussionen im Forum noch einmal kurz und knapp die Frage, wie bei einem Patienten der mit einer infektexacerbierten COPD an drei Tagem jeweils über mehrere Stundenintervalle ( zwischen 45 und ca. 90 Minuten ) per BIPAP therapiert wurde. Als Weaning dürfte diese Beatmung ja wohl nicht gelten, insgesamt frage ich mich, ob hier nicht eine CPAP - Beatmung faktisch vorliegt ( wie von Herrn Stern am 06.02.2006 beschrieben ).
    Wie kodieren die Kollegen im Forum intermittierende BIPAP - Beatmungen ?????


    Würde mich über einen Hinweis sehr freuen, entsprechende Themen im Forum habe ich alle eingesehen und keine abschließende Antwort gefunden.


    Viele Grüße


    Stephan Wegmann

    [arial]Liebe Kollegen,


    herzlichen Dank zunächst an D. Zierold für die MRSE - Dokumentationsvorlage.
    Mich würde brennend interessieren, in welchem Umfang die Dokumentation in den verschiedenen Kliniken erfolgt. Wir haben ebenfalls zunächst geplant, einen Fall zeitlich vollständig zu erfassen und die entsprechenden Minutenwerte für zukünftige Fälle zu hinterlegen. Ob dieses für den MDK ausreicht ??
    Geht die Tendenz der Kollegen eher zur Einzel - Erfassung wie beim Formular von Fr. Zierold oder werden hinterlegte Minutenwerte genutzt ?


    Hat jemand schon eine MDK - Prüfung einer Komplexsanierung vorliegen ???




    Herzlichen Dank !



    Stephan M. Wegmann
    Medizincontrolling
    Maria - Josef - Hospital Greven GmbH
    [/arial]

    Liebe Kollegen,


    nachdem die Frage der HD bei Burried Bumper schon mehrfach diskutiert wurde, würde ich gerne einmal in die Runde fragen, welche OPS verwendet werden könnten.


    Neben 1-632 und 8-123.0 diskutieren wir immer wieder, wie das Frei - Präparieren der eingewachsenen PEG - Halteplatte korrekt dargestellt wird.Dieses wird in unserem Hause per endoskopischer Inzision durchgeführt.


    5-433.2x wäre denkbar ( Exzision, endoskopisch, sonstige ), hier bliebe der Fall bei HD T 85.78 in der DRG X 63 Z.
    Würde ich mich für den OPS 5-439 entscheiden, verlagert sich der Fall in die X 06 A, was das Gewicht vervierfachen würde. Leider erläutert der OPS nicht näher, welche Fälle der Code 5-439 umfasst.


    Sonnige Grüße


    Stephan



    Ergänzung: 5-433.5x wäre auch noch zu diskutieren ...

    Guten Abend in die Runde,



    vielen Dank für die Anregungen. Meine Kodierung müsste somit


    E 11.70
    * Manifestation mit Behandlungsaufwand ( im Sinne der ND - Definition )


    lauten, oder ?


    Der Schwerpunkt der Frage war ja eben der, was bei multiplen Komplikationen passiert, wenn von diesen nur eine die ND - Definition erfüllt. Dann trotzdem E 11.70 und eben nur [schild]eine Manifestation [/schild] angeben ??


    Vielen Dank !!!


    Stephan Wegmann