Beiträge von Der Münsterländer

    Guten Morgen und einen guten Wochenstart,

    ist jemandem eine zitierfähige Quelle bekannt, ob die DKR 008b (Verdachtsdiagnosen) auch uneingeschränkt auf Nebendiagnosen übertragbar ist? - Die Beispiele in den DKR benennen lediglich Konstellationen, in denen die Festlegung der Hauptdiagnose benannt wird. Gleichwohl wird an einer Stelle beschrieben, das die Anwendung auf die Hauptdiagnose beschränkt ist. Im Forum konnte ich leider keine entsprechende Diskussion finden.

    Freue mich über jeden Hinweis.

    Grüße aus dem Münsterland

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    vielen Dank zunächst für die beiden Antworten.

    @ Herrn Horndasch: Gerne ergänze ich meine Angaben. Die Aufnahme der Patientin erfolgte, nachdem diese an HD Schüttelfrost entwickelte. Bei Aufnahme bestand Fieber, Ruhedyspnoe, kein Husten, kein Auswurf, keine Dysurie, keine abdominellen Beschwerden, keine Diarrhoen, kein weiterer Hinweis auf eine Infektquelle.

    Bereits unter HD waren Vancomycin und Unacid vomniedergelassenen Nephrologen gegeben worden.

    Die Kathetereintrittstelle wird als reizlos, ohne Sekretion und ohne Rötung beschrieben. Es erfolgte kein Wechsel des Katheters in diesem Aufenthalt.

    Bereits 6 Monate vor diesem Aufentgalt war eine Vorhofkatheter - Infektion beschrieben worden ( mit Serratia marcescens), drei Wochen vor dem aktuellen Aufenthalt einmalig Schüttelfrost unter externer HD, keine weitere Abklärung

    Es konnte keine anderweitige Infektquelle (Zystitis, ect. ) diagnostiziert werden, in den am Aufnahmetag abgenommenen Blutkulturen wurde Klebsiella oxtoca. Enterococcus faecialis und Stenotrophomonas maltophilia bestimmt.

    In der Gesamtschau wurde somit angenommen, das die Sepsis vom Vorhofkatheter ausgehen müsste. - Es liegt jedoch kein mikrobiologischer Befund vor.

    Somit wäre die Nebendiagnose T82.7 wie eine Verdachtsdiagnose zu kodieren, oder ?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann


    Aktuell

    Guten Morgen,

    zu folgender Kosntellation würde ich gerne um Rat bitten:

    Aufnahme einer dialysepflichtigen Patienten aufgrund einer Sepsis, in der Blutkultur wurde Stenotrophomonas maltophila nachgewiesen. Als Ursache war eine Infektion des Vorhofkatheters vermutet worden, lokale Entzündungszeichen bestanden nicht. Der ICD T82.7 wurde entsprechend als Nebendiagnose kodiert.

    Im bisherigen Widerspruchsverfahren wird seitens des MDK die Kodierfähigkeit des T82.7 als Nebendiagnose aberkannt. Konsens besteht auch seitens des MDK - Guachters, das der Vorhofkatheter die wahrscheinlichste Ursache der Sepsis ist. Es erfolgte eine Katheterwechsel, leider liegt kein mikrobiologischer Nachweis über eine Besiedlung des Katheters vor. Dennoch beschreibt das GA, das die Vermutung der Katheter - Infektion aufgrund mangelnder definitiver klinischer Hinweise nicht empirisch aufrecht erhalten werden könnte.

    So bleibt diese Diagnose an der Grenze der Verdachtsdiagnose und somit stelle sich die Frage, ob die durchgeführten Maßnahmen ( Antibiose, VH - Katheter - Wechsel ) die Kodierung als Nebendiagnose zulassen.

    Freue mich über jeden Hinweis !

    Grüße aus dem Münsterland

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    bei einer niereninsuffizienten Patientin im Rahmen eines stationäre Aufenthaltes mehrfach Hämodialysen und Hämofiltrationen notwendig.

    Dabei muss bei zwei Sitzungen die Filtration / Dialyse nach kurzer Zeit abgebrochen werden, da sich kein suffizienter Blutfluss herstellen lies.

    Ein Ressourcenverbrauch ist definitiv vorliegend: Transport des Patientin zur Dialyse, Anschluss an das Gerät, Punktion, Start der Dialyse, Verwerfen des benutzten Filters.

    Freue mich über jede Rückmeldung.

    Herzliche Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    kurze Frage zur Interpretation der DKR D1001h:

    Patient wir post reanimationem invasiv ( endotracheal ) beatmet. Nach eine Phase maschineller Beatmung wird aufgrund infauster Prognose die Beatmungstherapie beendet, der Tubus verbleibt zunächst noch für einige Stunden in situ, der Patient atmet über diesen problemlos.

    Wann würde in diesem Fall die Beatmungszeit enden ?

    Laut DKR endet die Beatmung entsprechend mit einem der folgenden Ereignisse:

    - Extubation ==> in diesem Fall mit zeitlichem Abstand zum Beatmungsende

    - Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung

    Wäre die Regelung des Trachestomas auf diesen Fall übertragbar und wann wäre dann das Beatmungsende zu setzen ?

    Ich freue mich über jeden Hinweis - vielen Dank !

    Frostige Grüße aus dem Münsterland

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    gerne würde ich zur folgenden Konstellation Ihre Meinungen erfragen:

    Elektive Aufnahme eines Patienten zur Schilddrüsenresektion bei deutlich vergrößerten regionalen Lymphknoten. Histologisch wird ein mucinöse Adenokarzinom festgestellt, als Primarius wird ein Sigmakarzinom festgestellt und resiziert.

    Welche HD wäre als korrekt anzusehen ? - C79.88 sekundäre Neubildung oder C18.7 Sigmaresektion ? - In Analogie zur SEG - 4 - Kodierempfehlung Nr. 86 könnte unter Umständen auch die sekundäre Neubildung der SD als Hauptdiagnose korrekt sein ( hier war aber das Karzinom schon bekannt ), nach SEG - 4 - KDE Nr. 94 wiederum wäre das Sigmakarzinom als HD denkbar ( hier wurde ein Karzinom neu diagnostiziert).

    Gemäß DKR 0201j wäre auch an konkurrierende Hauptdiagnosen zu denken, wäre auf den Resourcenverbrauch abzustellen.

    Sigmaresektion vs Hemithyreoidektomie, hier wäre wohl die Sigmaresektion wohl m.E. aufwändiger.

    Freue mich über jeden Hinweis.

    Herzlichen Dank vorab !!


    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    zur nachfolgenden geburtshilflichen Frage würde ich gerne das Forum um Rat bitten:

    Notfallmäßige Aufnahme einer Schwangeren in der 37 + 4 SSW mit dem Bild eines akuten Abdomens; bei der Patient besteht der Zustand nach vorhergehender Sectio.

    Nach Entwicklung des Kindes durch die Gynäkologen wird eine gestaute Dünndarmschlinge im Sinne eines Bridenileus gelöst.

    Folgende Fragen stellen sich mich in dieser Konstellation:

    Korrekte HD: K56.6 oder O99.6

    Primäre oder sekundäre Sectio ?

    Freue mich über jeden Hinweis - vielen Dank !!

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen.

    gerne würde ich das Forum zu folgender Konstellation befragen:


    Aufnahme einer älteren Dame aufgrund eines Sturzes, Einlieferung per RettD, bei Aufnahme vigilanzgemindert, Subarachnoidalblutung noch am Aufnahmetag
    festgestellt, konservatives Procedere notwenig, im Vorfeld hatten sich bereits weitere Synkopen ereignet, in der Folge nach 10 Tagen im LZ – EKG Pausen als Ursache der
    synkopalen Zustände, Implantation eines Pacers bei AV - Block III°. -
    Welche Hauptdiagnose wäre korrekt ? - Konstellation konkurrierender Hauptdiagnosen ? - Resourcenverbrauch konservative SAB - Behandlung ( CCT, CT - Angio, Überwachung ) versus Synkopendiagnostik, Schrittmacherimplantation.


    Wäre der Argumentationsstrang Ätiologie vor Manifestation hier anwendbar ?

    Viele Grüße und herzlichen Dank

    Stephan Wegmann