Beiträge von Der Münsterländer

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    gerne würde ich in der folgenden Fallkonstellation Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen:


    Aufnahme eines Patienten mit dem Bild eines akuten Nierenversagens.
    Ambulant ermittelte Kreatinin - Werte von 5 mg/dl, bei Aufnahme 5,61
    mg/dl. Bei dem Patienten sind außer einem Hypertonus keine weiteren
    Vorerkrankungen bekannt, keine chronische Niereninsuffizienz, kein
    Diabetes, keine Systemerkrankungen.


    Nach Befundsicherung einer rapid progressiven Glomerulonephritis bei
    Polyangitis erfolgt eine Steroid - und Cyclophosamidtherapie, sowie die
    Einleitung einer Dialysetherapie.


    Der Fall wurde MDK - seitig geprüft, die Hauptdiagnose von M 30.0 auf N
    17.8 abgeändert unter Berufung auf die SEG 4 - KDE 296. Seitens des Foka
    der DGfM besteht ein Dissens zu dieser KDE:

    Dissens:


    DKR D002f Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose:
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde
    liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt
    wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so
    ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.


    Dies gilt analog dem Ätiologie- und Manifestationsprinzip auch
    für Krankheitsbilder, die unmittelbare Folge einer anderen zugrunde
    liegenden Erkrankung sind. Die Ätiologie- und
    Manifestationsverschlüsselung ist gemäß DKR nicht nur auf das Kreuz-/Stern-System begrenzt, sondern kann mit allen ICD-10 Kodes benutzt werden.


    Daher ist in diesem Fall die Wegener-Granulomatose die Hauptdiagnose und das akute Nierenversagen Nebendiagnose.


    Unsere Entscheidung zur Auswahl der M 30.0 als Hauptdiagnose basierte
    auf der gleichen Argumentationsbasis. Der Gutachter des MDK
    argumentiert diesbezüglich nicht weiter, sondern verweist auf die
    entsprechende KDE. Da der Patient während des stationären Aufenthaltes
    ebenfalls eine Shuntanlage erhielt, führt die jetzige Kodierung in eine
    Fehler - DRG, die gegenüber der MDK - geforderten Kodierung höher
    bewertet ist.


    Hat jemand diese Konstellation bereits erfolgreich - entgegen der KDE - verteidigen können ?


    Ich freue mich über jede Rückmeldung.


    Viele Grüße


    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    kurze Frage bzgl. der Verweildauer bei Tonsillektomie mit Dissektionstechnik.

    Mir liegt ein GA vor, das 1 BT fordert. Auch der Hinweis auf das bekannte Nachblutungsrisiko blieb dahingehend ohne Erfolg, da dieses nach 24 Stunden abnimmt und ein zweites Maximum erst nach 5 Tagen erreicht. VWD in diesem Fall war bei einem 5 - jährigen Kind 3 Tage.

    Sind jemandem Leitlinien bekannt, die eine Mindestverweildauer normieren ? Nach Rücksprache mit den HNO - Ärzten im Haue gibt es wohl seitens der Fachgesellschaften keine entsprechende Leitlinie.

    Danke für jeden Hinweis.

    Einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    zur folgenden Konstellation aus 2009 würd ich gerne um Rat bitten:

    1. Aufenthalt im KH A 26.02. - 02.03.09 ==>DRG Q 61 A, MVD 11.9 Tage

    Velegung in Krankenhaus B nach 4 Tagen, von dort Entlassung nach Hause am 09.03.2009


    2. Aufenthalt erneut im KH A ( Aufnahme aus dem häuslichen Umfeld per Einweisung durch Hausarzt) 19.03. - 23.0.2009, wieder DRG Q60A, VWD 4 Tage, Entlassung nach Hause

    Wir haben die beiden Fälle zusammengeführt. - Sind Verlegungsabschläge in dieser Konstellation zu berechnen ? - Der Kostenträger kommt zu dem Ergebnis 3 Verlegungsabschläge wären zu berechnen, ich stolpere bei der Neuberechnung darüber, das u.U. sogar vier denkbar wären.

    Verlegungsabschläge sind unseres Erachtens aber nur bei einer Rückverlegung gem. § 3 FPV zu berechnen, hier kommen sie unserer Einschätzung nach nicht in Betracht. Der Kostenträger argumentiert, hier läge eine Konstellation der kombinierten Fallzusammenführung vor.


    Ich freue mich über jeden Hinweis.

    Sonnige Grüße

    Stephan Wegmann

    Hallo, Poltergeist !

    Das Buch von Herrn Zaiß liegt mir vor. Leider schränkt Herr Zaiß auf S. 105 seine Einschätzung sehr Sepsis dahingehend ein, das \" in bestimmten Fällen zwar die beschriebenen Kriterien der DSG für die Daignose einer Sepsis erfüllt sind, vom klinischen Eindruck jedoch nicht von einer Sepsis gesprochen werden müsste und der Patient nicht wie bei einer Sepsis behandelt würde\". Hier solle laut Zaiß ( und ebenso die MDK - Sicht ) nur die jeweilige Infektion verschlüsselt werden, ohne einen Code für ein SIRS anzugeben.

    Was tun ...

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Vielleicht sollte ich meine Ausführungen noch ergänzen. Es erfolgten natürlich Maßnahmen wie eine umgehende i.v. - Antibiose, Volumengabe, Vitalzeichenkontrolle, etc.
    MDK seitig wird dieses als nicht ausreichend angesehen, das der Resscourcenverbrauch nicht sepsisgerecht sei. Gefordert werden enge Vitalzeichenkontrollen und Monitoring, faktisch wie bei einer Intensivtherapie.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Liebe Kolldegen,

    das Thema Sepsis ist sicherlich schon (fast :) ) erschöpfend diskutiert, aber dennoch bleibt für mich die Frage ungelöst, wie mit MDK - Gutachten umzugehen ist, bei denen formell die Sepsis vom Gutachter akzeptiert wird, jedoch auf den \"nicht sepsisgerechten Ressourcenverbrauch\" abgestellt wird und daher die Sepsis ganz abgelehnt oder lediglich als Nebendiagnose akzeptiert wird. Bei den betroffenen Patienten handelt es sich typischerweise um betagte Patienten, die mit dem Krankheitsbild einer Urosepsis unter Erfüllung der Sepsis / SIRS - Merkmale auf einer peripheren Station behandelt wurden.

    Vielen Dank für jeden Hinweis !

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    ich würde mich zu einem Kommentar der folgenden Konstellation freuen:

    - Aufnahme eines Patienten mit akzidentellem Verlust des Tesio ( Vorhofkatheters ) am Tag vor der stationären Aufnahme während einer auswärtig erbrachten Dialyse.

    - Bei zugleich bestehendem, funktionsfähigem Shunt wird auf eine Neuanlage des Tesio - Katheters verzichtet und der Patient über den vorhandenen Shunt dialysiert und am Folgetag entlassen.

    Welche Hauptdiagnose wäre korrekt ? - Ein Kode aus der Reihe der Komplikations - ICD z.B. T 82.5 oder wäre die Niereninsuffizienz HD ?

    Freue mich über jede Rückmeldung.

    Herzlichen Dank

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    folgende Konstellation würde ich gerne in die Runde werfen:

    Patientin mit III. - gradig offener Unterschenkelfraktur kommt ca. drei Monate nach der OP mit einem Bruch der winkelstabilen Platte im Bereich des Tibiaschaftes.

    Frage 1: Welche Hauptdiagnose wäre korrekt ? - Da keine geplante Folge - OP meines Erachtens eher T 84.1 oder M96.6 ( aber es liegt wohl keine neue Fraktur vor) und nicht die urspüngliche Fraktur.

    Frage 2: Wir die ursprüngliche Fraktur dann zur Nebendiagnose und muss/soll/darf auch der ursprüngliche Weichteilschaden mit angegeben werden ? - Formell erfüllt er ja die Nebendiagnosendefinition nicht mehr.

    Viele Grüße und herzlichen Dank

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Welcher OPS wäre Ihrer Meinung nach für die folgende Konstellation korrekt:

    Patient kommt zur operativen Ausräumung eines zervikalen Hämangioms; dieses liegt kaudal der Parotis und und dorsal der Glandula submandibularis.
    Das das Hämangiom speisende Gefäß wird operativ durchtrennt. Das komplexe Hämangiom wird unter Fascialismonitoring operativ entfernt.
    Unser Grouper schlägt mir den OPS 5-894.15 vor, was aufgrund der Komplexität des Eingriffs ( lt. Operateur fast in Richtung Neck dissection gehend ) den Fall m.E. nicht korrekt abbildet.

    Wie immer würde ich mich über jeden Hinweis sehr freuen.

    Vielen Dank und verschneite Grüße