Hallo Forum,
zu der anfangs geschilderten Problematik der Abrechnung habe ich nun von der Krankenkasse folgende Antwort bekommen:
\"Dort [im Leitfaden der Spitzenverbände] wird klar definiert, dass als nicht krankheitsbedingt behandlungsbedürftig, dh also als gesund, alle Neugeborenen gelten, für die die DRG\'s P66D oder P67D abgerechnet werden. Das aktuelle \"Handbuch zur Abrechnung von Krankenhausleistungen\" aus dem Springer-Verlag schreibt folgerichtig im Band I \"Betriebswirtschaft und
Management\" auf S. 36: \"Als gesund zählen die Neugeborenen, für die die DRG-Fallpauschale P66D oder P67D abgerechnet werden kann (...) Der
gesamte Krankenhausfall des gesunden Neugeborenen wird mit dem für die Mutter zuständigen Kostenträger unter Angabe der Krankenversicherten-nummer der Mutter abgewickelt. Als Aufnahmegrund für das Neugeborene ist in disem Fall der Grund \"0601 (Geburt)\" zu übermitteln (...) Detailliertere Hinweise sind der Anlage 5 zur §301-Vereinbarung, Kapitel 1.4.1.1 zu entnehmen.\"
Und dort in der Anlage 5 heisst es u.a. \"Für das gesunde Neugeborene ist ein Aufnahmesatz mit dem Aufnahmegrund \"0601\" (\"Geburt\") vom Krankenhaus an die Krankenkasse der Mutter zu übermitteln.\"
In Ihrem Falle wird die P67D abgerechnet, so dass das Kind per Definition gesund ist. Der DRG-Text (u.a. \"Neugeborenes ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung, ohne anderes Problem\"...) zeigt ja eigentlich deutlich, dass das Kind nicht über die üblichen Maßen der Betreuung bedurfte. Dafür spricht auch, dass es gemeinsam mit der Mutter entlassen wurde und nicht etwa länger im Krankenhaus behandelt werden musste.\"
Ich habe dieser Krankenkasse mitgeteilt, dass sie die einzige sei, die solche Fälle nicht bezahle (was auch stimmt). Mit einem Hinweis auf das mydrg-Forum über dieses Thema habe ich folgende Antwort erhalten:
\"Die Problematik sehe ich aber ehrlichgesagt weiterhin nicht. Hinweise
auf andere Kassen, die ja auch irren können, oder freie und damit nicht
qualitätsgesicherte Internetforen helfen mir da angesichts der m.E.
eindeutigen Regelungen zum Verständnis Ihrer Sichtweise leider auch
nicht weiter. Dass die von mir skizzierte Sachlage den geltenden
Bestimmungen entspricht habe ich mir intern sicherheitshalber -ich will
Ihnen ja nichts falsches sagen- nochmal bestätigen lassen.\"
Gruß
GeRo