Beiträge von GeRo

    Hallo Forum,

    hat vielleicht jemand einen Tipp, wo ich eine Migrationstabelle bzgl. der Zusatzentgelte 2006 --> 2007 finden kann?
    Die Migrationstabelle des INEK enthält, soweit ich das überblicke, nur die DRG\'s selbst.

    Vielen Dank im Voraus!
    Gruß
    GeRo

    Hallo Herr Hollerbach,

    es geht darum, dass das Kind als kranker Säugling aufgenommen wurde. Die Kodierung der Pädiatrie ergibt die DRG P67D.
    Die Krankenkasse zahlt die Rechnung nicht (bzw. Fehlermeldung im DTA), da es sich nicht um einen gesunden Neugeborenen handelt. Wenn die P67D zur Abrechnung kommt, ist der Säugling per Definition gesund, so sagt es der Krankenkassenmitarbeiter.
    D.h., ich müsste die Aufnahmeart 0601 statt 0101 wählen. Es handelt sich aber nicht um eine Neugeborenenaufnahme. Die Kasse beruft sich darauf, dass nach dem Abrechnungsleitfaden und den Abrechnungsbestimmungen (FPV) die DRG P67D nur in Zusammenhang mit der Aufnahmeart 0601 (Neugeborenenaufnahme) auftauchen dürfe.
    Dieser Logik kann ich leider nicht folgen. Im Gesetzestext habe ich bisher keinen derartigen Zusammenhang finden können.

    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,

    zu der anfangs geschilderten Problematik der Abrechnung habe ich nun von der Krankenkasse folgende Antwort bekommen:

    \"Dort [im Leitfaden der Spitzenverbände] wird klar definiert, dass als nicht krankheitsbedingt behandlungsbedürftig, dh also als gesund, alle Neugeborenen gelten, für die die DRG\'s P66D oder P67D abgerechnet werden. Das aktuelle \"Handbuch zur Abrechnung von Krankenhausleistungen\" aus dem Springer-Verlag schreibt folgerichtig im Band I \"Betriebswirtschaft und
    Management\" auf S. 36: \"Als gesund zählen die Neugeborenen, für die die DRG-Fallpauschale P66D oder P67D abgerechnet werden kann (...) Der
    gesamte Krankenhausfall des gesunden Neugeborenen wird mit dem für die Mutter zuständigen Kostenträger unter Angabe der Krankenversicherten-nummer der Mutter abgewickelt. Als Aufnahmegrund für das Neugeborene ist in disem Fall der Grund \"0601 (Geburt)\" zu übermitteln (...) Detailliertere Hinweise sind der Anlage 5 zur §301-Vereinbarung, Kapitel 1.4.1.1 zu entnehmen.\"
    Und dort in der Anlage 5 heisst es u.a. \"Für das gesunde Neugeborene ist ein Aufnahmesatz mit dem Aufnahmegrund \"0601\" (\"Geburt\") vom Krankenhaus an die Krankenkasse der Mutter zu übermitteln.\"
    In Ihrem Falle wird die P67D abgerechnet, so dass das Kind per Definition gesund ist. Der DRG-Text (u.a. \"Neugeborenes ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung, ohne anderes Problem\"...) zeigt ja eigentlich deutlich, dass das Kind nicht über die üblichen Maßen der Betreuung bedurfte. Dafür spricht auch, dass es gemeinsam mit der Mutter entlassen wurde und nicht etwa länger im Krankenhaus behandelt werden musste.\"

    Ich habe dieser Krankenkasse mitgeteilt, dass sie die einzige sei, die solche Fälle nicht bezahle (was auch stimmt). Mit einem Hinweis auf das mydrg-Forum über dieses Thema habe ich folgende Antwort erhalten:

    \"Die Problematik sehe ich aber ehrlichgesagt weiterhin nicht. Hinweise
    auf andere Kassen, die ja auch irren können, oder freie und damit nicht
    qualitätsgesicherte Internetforen helfen mir da angesichts der m.E.
    eindeutigen Regelungen zum Verständnis Ihrer Sichtweise leider auch
    nicht weiter. Dass die von mir skizzierte Sachlage den geltenden
    Bestimmungen entspricht habe ich mir intern sicherheitshalber -ich will
    Ihnen ja nichts falsches sagen- nochmal bestätigen lassen.\"

    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,
    es geht hier nicht darum, was über wen abgerechnet wird. Vielleicht einmal ein konkretes Beispiel:
    Neugeborenes am 08.06.06 geboren, am 09.06.06 mit der Mutter entlassen.
    Am 22.06.06 wird der Säugling in der Pädiatrie aufgenommen mit P28.2 (Zyanoseanfälle bei Beugeborenen), K21.9 und OPS 1-207.0; der Grouper ermittelt aufgrund der Kodierung die P67D, die angeblich nur bei gesunden Neugeborenen abgerechnet werden kann?! Und jetzt? Keine Abrechnung, da die P67D nur bei gesunden Neugeborenen abrechenbar ist?

    Gruß
    GeRo

    Im Abrechnungsleitfaden steht es so geschrieben wie in der FPV2006 §1 (5). Damit wollte ich bemerken, dass einige Kassen das falsch interpretieren. Mir wurde das nämlich so darlgelegt, dass aus der Abrechnung der P66 D oder P67D (fälschlich) gefolgert wird, dass das Kind gesund sei. Also darf die Aufnahmeart nicht mit \"01\" gemeldet werden (für kranken Säugling).
    Dies ist in den Programmen der Kassen so verankert, dass die §301-Meldung scheinbar erst gar nicht beim Sachbearbeiter ankommt, sondern vorher schon in der Fehlerprüfung automatisch abgewiesen wird.
    Der Tipp mit der MDK-Prüfung wirkt vielleicht. Ich werde das auf alle Fälle versuchen. Ansonsten müsste ich weiterhin jeden Einzelfall mit den Leuten diskutieren ...

    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,
    ich habe öfters eine Ablehnung unserer Rechnungen vorliegen, bei denen die P67D zur Abrechnung kommt. Es handelt sich dabei um kranke Säuglinge - nicht Neugeborene -, die mit der Aufnahmeart 01 (nicht 06) aufgenommen werden (Geburtsdatum ist auch nicht Aufnahmedatum, sondern später). Die Kassen behaupten, dass die P67D nur für gesunde Neugeborene vorgesehen sei, und daher nicht abrechenbar.
    Wo steht das geschrieben (ausser im Abrechnungsleitfaden der Kassen evtl.)? Was soll man machen, wenn die Kodierung eben die P67D ergibt?

    Gruß
    GeRo

    Hallo Herr Hollerbach!

    Das Kind ist doch auch bei uns versorgt worden ... wenn man es genau nimmt, zählt natürlich der Nebenraum wohl noch zum Kreißsaal. :baby:
    Damit würde aber das Neugeborene als Fall aus Statistik herausfallen, also ein Neugeborenes weniger, wenn man die Fälle auf der Neugeborenenstation zählt.
    D.h. offiziell muss ich das Neugeborene als eigenen Fall aufnehmen und darf diesen nicht abrechnen bzw. mit 0,-€ abrechnen?!

    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,

    aktuell erreicht mich der Brief einer BKK mit folgendem Inhalt:
    \"Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach Mitteilung der Versicherten ist sie nach der Geburt mit ihrem Neugeborenen nach Hause gegangen.
    Sie verbrachte die üblichen Stunden zur Überwachung [Anm.: ca. 3,5h] der Nachblutungen in einem Nebenraum des Kreißsaales und ist nicht mehr auf Station verlegt worden.
    Nach diesen Angaben handelt es sich um eine ambulante Geburt, so dass die Kosten für die postpartale Versorgung des Neugeborenen mit der DRG für die Mutter abgegolten sind. Wir bitten Sie daher, die Rechnung für den Säugling zu stornieren.\"

    Das ist mir neu! Ich habe im DRG-Handbuch weder unter der abgerechneten O60D für die Mutter, noch unter der P67D irgendetwas gelesen, dass diese Vorgehensweise unterstützt. Es gibt keine Mindestverweildauer für die P67D, noch sind meines Wissens die Untersuchungen und die postpartale Versorgung in der DRG der Mutter einkalkuliert. Dann bräuchte man ja die P67D nicht mehr.
    Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? :a_augenruppel:
    Ich werde wohl erst einmal Einspruch einlegen und nachfragen, auf welche Bestimmungen sich die Krankenkasse dabei stützt. Meines Erachtens gibt es keine.

    Gruß
    GeRo

    Hallo Herr Hollerbach,

    ich habe mich da in der Tat vertan. Es ist natürlich die Prüffrist des ersten Falles maßgebend, die die Zusammenführung auslöst.
    Dann wäre eine Zusammenführung aller drei Fälle durchzuführen.
    Fall 1 + 2 wegen gleicher Basis-DRG innerhalb oGVD ergibt vermutlich wieder I74B, und Fall 3 wird zusammengelegt mit Fall 1+2 wegen gleicher MDC und Partitionswechsel innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem 01.10.2005. Richtig?

    Gruß
    GeRo

    Hallo AWGeV,

    es gilt bei der Zusammenführung von mehreren Fällen eindeutig die Prüffrist der ersten Zusammenlegung.
    Die Zusammenlegung von Fall 2 und Fall 1 erfolgt nach FPV2005 § 2 Abs.1 mit der Prüffrist von 9 Tagen (= oGVD). Diese Prüffrist ist auch für den Fall 3 maßgebend, also liegt der 12.10.05 außerhalb dieser (01.10.2005 plus 9 Tage).
    Dies ist auch im Abrechnungsleitfaden der KK unter Punkt 3.1 nachzulesen http://www.aok-gesundheitspartner.de/bundesverband/…ng/regeln/2005/

    Gruß
    GeRo