Beiträge von GeRo

    Hallo Forum,

    welche Diagnose wird bei einer Fallzusammenführung wegen Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen zur Hauptentlassdiagnose?
    1. Aufenthalt vom 13.12.- 23.12.04, J18.1
    2. Aufenthalt vom 25.12.- 10.01.05, I48.11
    Bei Fallzusammenlegung muss ich eine neue Hauptentlassdiagnose angeben. Mir scheint diese Variante der Zusammenlegung ziemlich unsinnig zu sein.

    Gruß
    GeRo

    Ich habe mittlerweile das Ablaufdiagramm unseres Software-Anbieters bekommen. Ein Ausschnitt daraus sieht so aus:
    Rückverlegung? -(ja)-> innerhalb 30 Tage? -(ja)-> gleiche Basis-DRG?
    -(nein)-> gleiche MDC? -(nein)-> Komplikation? -(nein)-> neuer Fall!
    :d_pfeid:
    Das ist m.E. und was ich so in den Beiträgen dazu finden konnte falsch. Eine Rückverlegung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Entlassdatum des vorigen Aufenthaltes führt immer zu einer Zusammenführung, oder?
    D.h. Rückverlegung? -(ja)-> innerhalb 30 Tage ab Entl.? -(ja)->
    Fallzusammenführung! :threemonkey:

    GeRo

    Hallo Forum,
    ich habe mir nun alle Beiträge zum Thema Rückverlegungen angeschaut, aber ganz schlau bin ich noch nicht geworden.
    Eine Rückverlegung innerhalb von 30 Kalendertagen wird also ohne Rücksicht auf Verluste zusammengeführt, unabhängig von ICD\'s oder DRG (ausgenommen MDC 15)? :sterne:
    Problem ist nämlich, dass unsere Software - soweit ich das in Erfahrung bringen konnte - zu den 30 Tagen auch §2 Abs.2 abprüft (wurde mir so gesagt), d.h. ich bekomme Rückverlegungen bisher nicht automatisch zur Fallzusammenführung vorgeschlagen.

    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,

    eine englische Wöchnerin hat unser Haus wegen Beschwerden aufgesucht und wurde hier behandelt. Zwischenzeitlich wurde sie entlassen und hat ihre Heimreise angetreten, um sich zuhause in einem englischen Krankenhaus weiterbehandeln zu lassen. Nun behauptet die AOK Rheinland, wir müssten den Verlegungsabschlag in Abzug bringen, da die Patientin in ein Krankenhaus in \"London\" verlegt wurde.
    Nun sind wir etwas ratlos, da wir der AOK sicher etwas Schriftliches anbieten sollten, warum wir nicht damit einverstanden sind?!
    Einerseits ist mir über Abschläge bei Verlegungen in ausländische Krankenhäuser nichts bekannt, zumal ganz andere Gesundheitssysteme. Zum anderen sind Wöchnerinnen auch wieder ein besonderes Klientel, da sie z.B. auch von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen sind. Lässt sich nicht da vielleicht irgendetwas machen?
    Für Hinweise bin ich sehr dankbar!

    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,

    ich hätte da eine Frage bzgl. der Abrechnung bei Entbindungsfällen.
    Die werdende Mutter kommt nachts um 02.30 Uhr ins Krankenhaus und wird um 10.00 Uhr morgens wieder nach Hause entlassen (ohne Entbindung). Am gleichen Tag kommt Sie wieder um 20.45 Uhr und entbindet am nächsten Tag. Wie ist der Fall zu handhaben? Ist der erstere Aufenthalt als vorstationär zu werten (ohne Berechnung also). Oder kann ich beide Aufenthalte getrennt abrechnen, da bei Entbindungen die Wiederaufnahmeregelung nicht gilt?

    Für Hinweise bin ich sehr dankbar.
    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,

    wie sieht es eigentlich mit den Abschlägen aus, wenn die uGVD unterschritten wurde, die Summe aus Belegungstagen plus nachstationären Behandlungen aber die wiederum die uGVD überschreiten? Was ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist, dass nur Belegungstage, aber keine Behandlungstage in die Abschlagsberechnung einfliessen.
    Konkretes Beispiel: Aufenthalt stationär vom 26.10.04 bis 28.10.04; anschließend 6x nachstationär am 30.10., 01.11., 02.11., 03.11., 08.11. und 12.11.
    Unser System errechnet die F20A mit einem Tag Abschlag (uGVD=2), die nachstationären Behandlungen fallen natürlich unter den Tisch. Aber ist das System nicht irgendwie ungerecht?

    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,

    hat sich bzgl. der Kalkulationsgrundlagen schon etwas Neues ergeben? Ich kann jedenfalls auch keinen Reiter \"Kosten\" finden. Vielleicht wurden die Daten wieder aus der Download-Datei (Access-Datenbank) entfernt?
    Ich habe beim INEK eine Anfrage nach den Kalkulationsdaten gestartet. Mal abwarten, ob jemand antwortet.

    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,

    wie ist das mit der Rezeptausstellung durch Krankenhausärzte bei nachstationären Behandlungen? Im ambulanten bereich gibt es klare Bestimmungen, dass Medikamente etc. gratis mitgegeben werden. Aber gilt das auch für den stationären Bereich, und wo finde ich diese Bestimmungen?
    Falls der niedergelassene Bereich dafür zuständig ist, kann das nur Ärger geben. Denn das Krankenhaus führt die nachstationäre Behandlung durch, und der niedergelassene Arzt bekommt sein Arzneimittelbudget belastet.
    Für Hinweise (insbesondere die Bestimmungen) und Tipps bin ich dankbar.

    Gruß
    GeRo