Hallo Forum,
welche Diagnose wird bei einer Fallzusammenführung wegen Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen zur Hauptentlassdiagnose?
1. Aufenthalt vom 13.12.- 23.12.04, J18.1
2. Aufenthalt vom 25.12.- 10.01.05, I48.11
Bei Fallzusammenlegung muss ich eine neue Hauptentlassdiagnose angeben. Mir scheint diese Variante der Zusammenlegung ziemlich unsinnig zu sein.
Gruß
GeRo