Beiträge von GeRo

    Hallo,
    ich möchte nur noch einmal klar stellen, dass die 3. Behandlung (kardiologischer Notfall) nichts mit der geplanten chirurgischen OP zu tun hat. Es bestand lediglich zwischenzeitlich die Gefahr, dass die OP ausfällt wegen der kard. Probleme. Im Grunde handelt es sich bei den Aufenthalt 3 und 4 um zwei medizinisch völlig verschiedene, unabhängige Ereignisse.

    Vielen Dank schon einmal für die Hinweise. Die Fälle werde ich dann wohl zusammenziehen und groupen. Ich war mir nur nicht so sicher mit Punkt 3. :d_gutefrage:
    Wäre am 5.11. die Aufnahme nicht erfolgt wegen der kardiologischen Komplikationen, dann hätte ich sicher ambulant (1.), nur vorstationär (2.) und vollstationär (3.) getrennt abrechnen können. Und irgendwann später wäre die OP (unter 4.) angefallen.
    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,

    ich habe hier einen etwas komplizierten Fall bzgl. Abrechnungseinordnung.
    1) 28.10.04 ambulante Notfallbeh. mit Feststellung OP-Indikation (Chir)
    2) 02.11.04 vorstationärer Termin mit Aufnahme geplant am 05.11.04
    3) 4.11.04 02:59 Uhr Notfall wegen kardialer Beschwerden, daher OP-Termin verworfen (Kardiologie)
    Umwandlung des vorstat. Aufenthaltes 02.11.04 in \"nur vorstationäre Behandlung\" ohne geplante vollstationäre Aufnahme
    Patient wurde aber am 04.11.04 22:00 Uhr wieder entlassen.
    4) Am 05.11.04 morgens Aufnahme zur geplanten OP.
    Ich bin für jeden Hinweis zur Abrechnung dankbar.

    Hallo Forum,
    ich habe da zwei Sachen, die nicht ganz klar sind:
    1. Bei vorstationären Behandlungen werden auch ICD-/OPS-Ziffern angegeben, die ein Grouping-Ergebnis liefern. Es gelten aber doch weiterhin die Pauschalen für vorstat. (und auch nachstat.) Behandlungen? :d_gutefrage:
    2. Ein Patient wurde aus medizinischer Sicht aus dem Krankenhaus entlassen und an den Hausarzt verwiesen. Dieser ist aber der Meinung, dass eine weitere stationäre Behandlung angesagt sei und eine Einweisung veranlasst.
    Kann man nun die erneute Einweisung als \"rein vorstationäre\" Leistung extra abrechnen, da die EDV meines Wissens stationär + nachfolgend vorstationär nicht als Fallzusammenlegung erkennt (gleiche Erkrankung). :grouper:
    Evtl. könnte man die Behandlung als nachstationäre weiter laufen lassen; damit müsste die Entlassart geändert werden, die Abrechnung unter DRG entfällt dann.

    Vielleicht hat der ein oder andere schon praktische Erfahrungen gemacht. Wir sind erst kürzlich auf DRG\'s umgestiegen.

    Gruss
    GeRo

    Die Frage ist ja, was mache ich bei Erbringung der Leistung z.B. 10-14 Tage vor der stationären Aufnahme? :augenroll:

    Dazu habe ich mir den Beitrag von Rochell/Bunzemeier/Roeder (Das Krankenhaus, 4/2004) angeschaut. Ich denke auch, dass wir keine Chance haben, die Abklärungsuntersuchung als solche abzurechnen, es sei denn, der behandelnde Arzt könnte eine stichhaltige medizinische Begründung für den zeitlichen Abstand zwischen Untersuchung und stationärer Aufnahme liefern.
    Vielleicht ist ja in einigen Fällen zunächst keine stationäre Aufnahme medizinisch notwendig und diese ergibt sich erst durch eine Verschlechterung des Zustandes des Patienten. Aber da könnte man evtl. die erste Untersuchung sogar wieder als eigenständige vorstationäre Behandlung definieren.

    Gruß
    GeRo

    Hallo Forum,
    ist die Abrechnung von Abklärungsuntersuchungen bei DRG-Fällen noch möglich, wenn die 5-Tage-Frist nicht eingehalten wird?
    Wir sind erst am 01.10.04 auf DRG\'s umgestiegen (Verhandlungen haben sich so lange hingezogen) und bis dato hatte die Abrechnung von Abklärungsunersuchungen noch keine Probleme bereitet. Aber jetzt erhalten wir nur noch Hinweise, dass die DRG alles abdeckt.
    Ist das so?