Hallo!
Inhaltlich bin ich sicherlich der Meinung, dass gelegentlich in der Allgemeinpsychiatrie auch ältere Jugendliche behandelt werden können und wie Erwachsene kodiert werden sollten.
Aber es ist zu beachten, dass es eine gesonderte Beplanung der Kinder-und Jugendpsychiatrie gibt. Inwieweit dies Jugendliche aus der Behandlung in der Allgemeinpsychiatrie ausschließt, kann ich nicht genau sagen und ist möglicherweise auch länderspezifisch.
Die OPS 9-60 bis 9-64 firmieren allerdings unter dem Begriff "Erwachsene" während die OPS 9-65 bis 9-69 Strukturvoraussetzungen beinhalten (z.B. Leitung Kinder- und Jugenpsychiater), die von den meisten Allgemeinpsychiatrien nicht erfüllt werden. Bei der (von der Rechtsprechung geforderten) "Auslegung am Wortlaut" hat man hier ein Problem. Die vom DIMID in den Hinweisen zu den Komplexkodes für Psychiatrie und Psychosomatik genannte Ausnahme gilt hier explizit nur für die psychosomatische Behandlung und den OPS 9-63. Das erschwert die Argumentation für die anderen Erwachsenen-OPS ungemein, da sich das DIMDI ja offensichtlich des grundsätzlichen Problems bewusst ist, die Ausnahme jedoch nur spezifisch für die Psychosomatik formuliert.
Daher empfehle ich insbesondere bei einem elektiven Fall (um den es sich wohl im Eingangsbeispiel dieser Diskussion handelt), dies zuvor mit dem Kostenträger zu klären.
Gruß