Hallo Armada66
...weil die Kodierrichtlinien aus dem DRG-Bereich nicht für die Psychiatrie gelten (siehe oben (Zitate von ck-pku)). In den Kodierrichtlinien für die Psychiatrie (wo diese Diskussion thematisch eingeordnet ist) fehlt dieser Passus, hier ist die Kodierung des ICD X84.9! jedenfalls nicht ausgeschlossen.
Ob dieser Kode kodiert werden muss, ist eine ganz andere Frage, zu der es hier ja offensichtlich auch unterschiedliche Meinungen gibt. Die Kodierung (soweit sie nach Außen (Krankenkasse, InEK, Qualitätsbericht) weiter gegeben wird) dient der Abrechnung, der Weiterentwicklung des Entgeltsystem und Qualitätsaspekten. Solange ein Kode nicht abrechnungsrelevant ist und dessen (nicht) Kodierung auch sanktionsfrei bleibt, kann meines Erachtens durchaus auch eine Abwägung z.B. hinsichtlich Datenschutz und Datensprasamkeit relevant sein. Insofern ist diese Diskussion aber meines Erachtens akademisch. Wir haben bei viel wichtigeren Kodes mit Unterkodierungen zu kämpfen, innerhalb der Kliniken und sicher auch übergeordnet, z.B. bei Benchmarks oder der Weiterentwicklung des Systems.
Gruß