Begonnen wurde die Therapie mit einer Antibiose bei akuter Tonsillitis.
Wegen ausbleibender Besserung und beginnender Dyspnoe wurde dann die TE durchgeführt. Hier wurde dann die Mononukleose diagnostiziert.
Also ich halte B27.0 schon für die korrekte Diagnose.
Danke für die schnelle Hilfe.
Gruß Nastie
Beiträge von Nastie
-
-
Es ist zu bedenken, dass unter den Inklusiva des Kodes B27.- die Monozytenangina zu finden ist.
Die Fachwerke sprechen bei der Monozytenangina von einer anginösen Verlaufsform der Mononucleosis infectiosa. Somit würde ich sogar auf den Kode J36 verzichten können.
Kann ich das dem MDK so präsentieren?
Gruß Nastie -
Hallo in die Runde!
Meine Frage: Patient stellt sich mit einer akuten Tonsillitis und Fieber vor.
Bei ausbleibender Besserung Tonsillektomie. Histologisch zeigt sich eine
Mononucleosis infectiosa.
Ich habe kodiert B27.0 als HD, ND J36.
Der MDK möchte das genau umgekehrt, da \"B27.0 praktisch den Erreger darstellt und nur als ND kodiert werden kann\". Ich bin jedoch der Meinung dass die ursächliche Erkrankung als Hauptdiagnose angegeben wird.
Was meint ihr dazu?
Beste Grüße
Nastie -
-
Hallo,
statt Z43.0 würde ich die J95.0 kodieren. Das Karzinom eher ND, da es keine geplante Folgebehandlung ist.
Zur Wahl der HD stimme ich in den anderen zu, hier entscheidet der Arzt...
Gruß Nastie -
Danke erst einmal für Ihre Antwort.
Theoretisch verstehe ich das schon. Nur die Kasse fragt, wo der Abschlag vom ersten Fall wegen Verlegung bleibt.
Und eine wirklich fachliche Erklärung habe ich dafür nicht.Gruß Nastie
-
Kann mir wirklich niemand helfen?
Habe die Fälle alle noch mal getrennt. Bei der Abrechnung des ersten erzeugt er noch einen Verlegungsabschlag, sobald man den mit dem 2. zusammenführt verschwindet der Abschlag!!!!????
HILFE!
Gruß Nastie -
Guten Morgen,
ein Patient wird 4 mal innerhalb von 6 Tagen wegen akuter Alkoholintoxikation bei F10.2 aufgenommen.
1. 18.-19.1 (verlegt in die Psychatrie-dort auf Revers am Folgetag gegangen)
2. 21.1.-22.1
3.23.1.-24.1.
4.24.1.-24.1.Alle DRG´s V60D- alle 4 zusammengeführt.
Nun meine Frage:
Insgesamt ergibt das eine Gesamtverweildauer von 4 Tagen.
Es wird jedoch kein Verlegungsabschlag erzeugt für den ersten Aufenthalt.
Besteht hier ein gedankliches oder EDV-Problem?
Beste Grüße aus dem verregneten Osten
Nastie -
Danke Herr Schulz,
habe ich mir auch so gedacht.
...auf keinen Fall beide Kodes ...!
Nastie -
Guten Morgen,
wie kodiert man bei liegender Knie TEP den Wechsel von Tibiaplateau und Inlay in einer Sitzung?
Gruß Nastie -
Ich bin auch kein Geburtshelfer:
Werter Herr Selter, in Ihrem Beispiel \"..das Cavum ist glatt und leer\" bezieht sich auf den Zustand nach instrum. Entfernung. Ich denke das der Kode seine Berechtigung hat, da bei einer Plazentaretention meist noch Material gewonnen wird.Gruß Nastie