Beiträge von Nastie

    Hallo an alle,
    in letzter Zeit häufen sich bei uns Gutachten des MDK, die anhand des Einweisungsscheines und der §301 Daten erstellt wurden.
    Das ist haarsträubend und widerspricht jeglicher Vorstellung von gutachtlichen Stellungnahmen.
    Ich bin nur noch am Widersprüche schreiben. Das kostet Nerven und Zeit.
    Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich dem entgegnen kann?
    Läuft das woanders auch ähnlich ab?

    (P.S. ich glaube das Thema wurde hier schon mal angesprochen. Habe lange gesucht-nichts gefunden. Sorry)
    Gruß aus dem sonnigen Osten
    Nastie :sonne:

    Hallo Mr.Freundlich,
    die von ihnen angeführte Kodierrichtlinie 0401d Bsp. 2 weist aber eine
    diabetische Retinopathie auf. Somit liegt eine Komplikation vor, die zwar nicht behandelt wird, hier jedoch mit E11.61 kodiert werden muss.
    Ich war bisher der Meinung, dass eine Entgleisung der Stoffwechsellage \"lediglich\" mit der letzten Stelle, 0 nicht entgleist oder 1 entgleist kodiert wird.
    Also ich denke, dass ich mit der E11.91 schon richtig liege.
    Gruß Nastie

    Vielen Dank für Ihre spontanen Antworten!
    Kann mir vielleicht jemand anderes auf die Sprünge helfen, in wie weit die BG in diesem Fall über medizinische Belange entscheiden darf.
    Gelten für die Begutachtung der BG andere Gesetzesblätter?
    Danke und Grüße
    Nastie

    Hallo Herr Selter,
    die o.g. Aussage der BG kam im Rahmen einer DRG-Prüfung zu Stande.
    Das SGB V §275 besagt, dass der MDK sich in medizinische Belange nicht einmischen darf. Gilt das auch für die BG?
    (menschlich finde ich es unerhört- aber wer wollte das wissen?)
    Nastie

    Guten Morgen in die Runde!
    Ich möchte gern wissen, ob für die Fallprüfungen durch eine Berufsgenossenschaft auch das SGB V gilt.
    Im speziellen Fall lehnt die BG die durchgeführte osteosynthetische Versorgung der Fraktur ab, da diese bei vorliegender minimaler Dislokation nicht indiziert war.
    Gruß Nastie

    Hallo an alle,
    ich bitte um Unterstützung beim beliebtesten DRG-Thema überhaupt:

    Pat. wird (2006) stationär eingewiesen wegen hypoglykämischer Entgleisung mit Bewusstseinsverlust bei bekanntem DM II insulinpfl..
    Es liegen keine anderen Komplikationen des DM vor.
    Nach Kodierrichtlinie 2006 habe ich hier E 11.91 kodiert.
    Damit kann der MDK gar nicht leben und hält mir die ICD 10 vor, wobei unter E11.61 die Hypoglykämie aufgeführt ist.
    Für mich stehen immer noch die Kodierregeln vor den ICD10.
    :g_bad: Erschreckend, dass man nach 4 Jahren immer noch keine Klarheit hat.:g_bad:
    Vielen Dank im Voraus,
    mit bestem Grüßen
    Nastie