Hallo Herr Miller,
ein ganz herzliches Danke.
Vielleicht wir dies Urteil von den KK akzeptiert.
gruß
bewe
Hallo Herr Miller,
ein ganz herzliches Danke.
Vielleicht wir dies Urteil von den KK akzeptiert.
gruß
bewe
Guten Tag zusammen,
leider muß ich aus aktuellem Anlass den Thread nochmal weiterführen.
Eine KK hat uns ein Urteil vom SG Aachen geschickt. Dies ist vom 05.02.07, allerding ist dies Urteil mit dem Vermerk nicht rechtskräftig versehen.
Gibt es zu dem Urteil SG Koblenz einen link?
Anmerkung: Irgendwie nimmt die Diskussion über gesunde Neugeborene als Begleitperson Dimensionen an und es kommen Argumente, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn ich mir nur vorstellen muß, das mein Kind ohne mich hätte nach Hause müssen...., ehrlich gesagt, graust mich diese Vorstellung.
gruß
bewe
Guten Tag zusammen,
ich verfolge gespannt die Diskussion. Die Definiton Begleitperson trifft m.E. tatsächlich nicht auf ein Neugeborenes zu. Aber mal abgesehen davon, sind wir wirklich schon so weit, dass wegen ein paar Tage ( ich meine nicht die Fälle mit sehr langen KH-Aufenthalt der Mutter) der gesunde Menschenverstand fast schon auf der Strecke bleibt und nur noch die Bürokratie zählt? Es wird sicher kein KH absichtlich die Mutter solange stationär behandeln, damit das Neugeborene über der OGVD liegt und Zuschläge berechnet werden können.
gruß bewe
Guten Tag zusammen,
wir nehmen die vom IneK herausgegebene Kalkulationshilfe als Unterstützung zur Hand. Ist zwar für 2006, aber als Orientierung gut geeignet.
gruß bewe
Hallo zusammnen,
Hallo Herr Walter,
danke für die Antworten. Der direkte Kontakt mit der KK ist hier tatsächlich am besten.
Gruß bewe
Guten Tag Forum,
wie schon erwähnt wird in unserem Haus die o.g. Therapie geplant. Ein Therapiezyklus beinhaltet 5 Behandlungen. Verschiedene Fallkonstellationen sehen vor, in Abhängigkeit der DRG, die Zellapherese z.b. innerhalb des stationären Aufenthalts 2-4 mal zu erbringen, die restlichen als Nachstationäre Leistung.
Leider konnte ich bisher keinen Hinweis finden, ob die Zellapherese als ZE bei Nachstationärer Leistung abgerechnet werden kann.
Ich hoffe sehr, jemand hat da einen Tip.
Herzlichen Dank
bewe
Guten Morgen Forum,
ich möchte gerne den thread nochmal aufwärmen.
Bei uns ist diese Untersuchung geplant. Frage: wie gehe ich bezüglich der Abrechnung vor. Handelt es sich immer noch um eine Einzelfallentscheidung nach Rücksprache mit der Krankenkasse?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Herzliche Grüße
bewe
Guten Morgen Forum,
in unserem Haus ist die Granulozyten-Zellapherese als Therapieform geplant.
Wie können wir das abrechnen? Fällt dies unter gesondert zu vereinbarende Zusatzentgelte ZE2007-15?
Herzlichen Dank
bewe
Guten Morgen wertes Forum,
um einen eventuell amulanten oder wie vom Gutachter gefordert prästationär geht es in folgendem Fall.
Ein Patient wird per Notarzt nach Sturz vom Fahrrad ohne Helm in die Notaufnahme eingeliefert. Nach Abschluß der Erstdiagnostik wird eine traumatische subdurale Blutung diagnostiziert. Zur Behandlung wird der Patient in eine Neurochirurgische Klinik verlegt.
Der MDK meint nun, es gäbe keine Begründung für eine stationäre Aufnahme.
Die hier durchgeführte Diagnostik kann prästationär erfolgen.
Da stellt sich mir jetzt doch ernsthaft die Frage, wer hier im falschen Film ist. :d_niemals:
Gruß bewe
Hallo MDK-Opfer,
natürlich ist der Grund wichtig.
Patient kam nach Unfall mit multiplen oberflächlichen Verletzungen auch am Kopf, die versorgt wurden.
Hauptdiagnose war Schädelprellung.
Die KV möchte nun eine Kopie der Einverständniserklärung dass die Entlassung gegen ärztlichen Rat erfolgte.
Gruß bewe