Beiträge von bewe

    Guten Morgen Forum,

    auch wir haben ein Problem mit einer PKV.
    Patient war ca 4 Stunden im Haus und es wurde ein stationärer Fall angelegt. Die PKV hat mit dem ersten Schreiben auf das Urteil des BSG mit der Begründung, dass ein stationärer Fall nur dann vorliegt, wenn der Patient einen Tag und eine Nacht im KH war. Dem haben wir mit dem Urteil des BSG Az.B3 KR 11/04R vom 17.03.2005 widersprochen.
    Mit dem nächsten Schreiben erkennt die PKV dies insofern an, dass die geplante Aufenthaltsdauer ja eine Rolle spielt allerdings nur dann, wenn die Entlassung gegen ärztlichen Rat erfolgt.
    Wir haben dem auch widersprochen.
    Nun schreibt die PKV dass es keine patientenindividuellen Umstände gibt die eine erneute Prüfung des Sachverhalts bzw die stationäre Leistung begründen.
    Sie werden die Rechnung nicht begleichen. :d_neinnein:
    Hinzu kommt noch, dass nicht erkenntlich ist, welcher Sachbearbeiter hierfür zuständig ist.
    Kann mir da jemand einen Rat geben?

    Gruß und danke :d_gutefrage:
    bewe

    Wertes Forum,

    ich bin mir nun nicht mehr ganz sicher welche HD ich in folgendem Fall kodieren kann.

    Pat kommt mit Epifasziale Wundinfektion (Staph. aureus) des rechten Kniegelenks bei Z.n. Implantation einer zementierten, ungekoppelten, bikondylären Oberflächenersatzprothese mit Patellaersatz zur stationären Behandlung.
    Im intraartikularen Abstrich sind keine Keime vorhanden, jedoch eine epifaziale Abzeßhöhle.

    Therapie
    Offen chirurgisches epifasziales Debridement des rechten Kniegelenks und Einlage eines Sulmycin-Medikamententrägers am 30.10.2006 (5-800.3h)
    Antibiose

    Ich würde hier die T84.5 :d_gutefrage: als HD kodieren , oder eine Bursitis?

    Gruß
    bewe

    Hallo Bebu,
    laut Kodierrichtlinien D003d darf eine Diagnose kodiert werden, wenn Sie einen diagnostischen, therapeutischen oder einen erhöhten Pflege oder Überwachungsaufwand nach sich zieht.
    Wenn hier auf Grund einer Entzündung eine Maßnahme ergriffen wurde, darf diese kodiert werden. Der Arzt hat ja die Verantwortung der Kodierung. Mit seiner Freigabe erkennt er die Richtigkeit der Diagnose an. Auf welche Grundlage bezieht sich denn der MDK?

    Gruß
    bewe

    Guten Morgen,
    es gibt unterschiedliche Prozeduren 8-837.m* 8-837.k* für 1 Stent in 1 Koronarie, 2 Stents in eine Koronarie etc. Je nach Anzahl werden die entsprechenden Prozeduren verschlüsselt und das Entsprechende vereinbarte ZE für die Stents abgerechnet.
    Gruß
    bewe

    Hallo ToDo,
    soweit ich mich erinnere werden die Zuzahlungen, wenn diese im KH bezahlt werden an die jeweilige Krankenkasse überwiesen. Demnach, wenn es als Hotelkosten bezeichnet wird, müsste der Betrag wieder an das KH überwiesen werden.
    Andererseits würde ich es auch korrekt finden, dem Patienten zurückzuerstatten.
    Gruß
    bewe

    Guten Morgen Forum,
    Guten Morgen ToDo


    Und ich stelle ganz einfach die \"Qualifikation\" desjenigen, an den delegiert wird, in Frage - aber nicht, weil er kein Arzt ist, sondern weil er aller Wahrscheinlichkeit nach den Patienten, in dessen konkretem Einzelfall er kodieren/dokumentieren/argumentieren muss, nie gesehen hat...


    [/quote]


    Das gleich könnte man auch den MDK Gutachtern unterstellen, denn diese haben den Patienten sicher nicht gesehen.

    Ich denke, dass Pflegekräfte, die jahrelang \"an\" und mit Patienten gearbeitet haben und eine hohe Qualifikation haben, sehr wohl in der Lage sind medizinische Zusammenhänge beurteilen und auch dementsprechend fachlich korrekt argumentieren können. Wenn es um sehr spezielle medizinische Fragestellung geht, wird man sich sicher an den entsprechenden Arzt wenden.

    Gruß
    bewe

    Hallo Dr.Wacket,

    es ist glaube ich nicht einfach den MDK zu überzeugen.
    Meine Argumentationen wären hierzu, die konsequente Schmerzbekämpfung und die kontinuirliche postoperative Krankengymnastik die nach der Mobilisation dringend notwendig ist und unter fachärztlicher Aufsicht stehen muß. Das dies mit einer ambulanten Therapie/Tag p.o. nicht getan ist und somit der Erfolg der Maßnahme nicht gewährleistet ist.

    Aber wie gesagt, schwierig.

    Gruß
    bewe