Guten Morgen Forum,
auch wir haben ein Problem mit einer PKV.
Patient war ca 4 Stunden im Haus und es wurde ein stationärer Fall angelegt. Die PKV hat mit dem ersten Schreiben auf das Urteil des BSG mit der Begründung, dass ein stationärer Fall nur dann vorliegt, wenn der Patient einen Tag und eine Nacht im KH war. Dem haben wir mit dem Urteil des BSG Az.B3 KR 11/04R vom 17.03.2005 widersprochen.
Mit dem nächsten Schreiben erkennt die PKV dies insofern an, dass die geplante Aufenthaltsdauer ja eine Rolle spielt allerdings nur dann, wenn die Entlassung gegen ärztlichen Rat erfolgt.
Wir haben dem auch widersprochen.
Nun schreibt die PKV dass es keine patientenindividuellen Umstände gibt die eine erneute Prüfung des Sachverhalts bzw die stationäre Leistung begründen.
Sie werden die Rechnung nicht begleichen. :d_neinnein:
Hinzu kommt noch, dass nicht erkenntlich ist, welcher Sachbearbeiter hierfür zuständig ist.
Kann mir da jemand einen Rat geben?
Gruß und danke :d_gutefrage:
bewe