Guten Tag!
Offensichtlich hat man beim InEK und auch bei DIMDI einige Hilfeschreie zur Abbildung des Qualifizierten Entzugs im DRG-System erhöht. Bei der Behandlung von Alkoholintoxikationen, -entzug und Störungen durch Alkohol gibt es veränderte DRGs, die den qualifizierten Entzug berücksichtigen. Im Bereich der Behandlung der illegalen Drogen nicht.
Kann mir vielleicht jemand sagen, warum man den qualifizierten Entzug bei den Drogenabhängigen nicht berücksichtigt hat?
Im neuen OPS-Katalog wurde ein Schlüssel für die \"Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]\" (8-985) eingeführt. In welchen Kombinationen wird dieser Schlüssel abrechenbar werden, nur bei den Alkoholikern oder auch bei den Drogenabhängigen?
Für weiter führende Informationen wäre ich sehr dankbar! Vielleicht kann mir auch jemand sagen, woher man Informationen über die Entscheidungsfindung bei den oben genannten Veränderungen bekommen kann.
Freundliche Grüße,
Dr. K. Schäfer
Fachklinik für Drogenentzug
35647 Waldsolms