Beiträge von NaSchu

    Hallo in die Runde,


    haargenau das gleiche Schreiben hat mich heute erreicht und ich bin echt ?( , was ich hiermit anfangen soll.

    "Eine Aufwandspauschale kann nur im Rahmen von Auffälligkeitsprüfungen gemäß §275 Abs. 1 Ziffer 1 SGB V anfallen. Prüfungen also, die auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Leistungserbringung der Krankenhäuser ausgerichtet sind.
    Wir jedoch haben Ihre Rechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, nämlich auf die Einhaltung der Abrechnungsvorschriften überprüfen lassen. Demgemäß werden wir Ihnen keine Aufwandspauschale erstatten."

    Wie verfahrt ihr denn damit?

    Gruß NaSchu

    Hallo zusammen, leider habe ich in der Suche nichts zu diesem Thema gefunden oder einfach nicht den richtigen Suchbegriff gewählt, deshalb hier meine Frage:

    Ich habe 9 Fälle von einem Patienten der immer wieder zur Chemo ins Haus kommt. Die Fälle wurden alle als Tagesfälle mit ZE abgerechnet.

    Jetzt prüft die Kasse wahllos 5 dieser Fälle auf stat. Notwendigkeit, die anderen wurden laut Aussage einer Kassenmitarbeiterin ohne weitere Prüfung für plausibel erklärt!?

    Wie verhält man sich denn hier am Besten? (Außer die entsprechende MA der KK zu fragen 8| ). Kann ich mich darauf berufen, dass Sie die anderen positiv abgeschlossen hat und damit die anderen Fälle auch zu diesem Ergebnis bringen? Wir können nicht ambulant abrechnen.

    Es sind die gleichen Fallkonstellationen, 1 Nacht Chemo ohne Nebenwirkungen.

    :?: :?: :?:

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    ich brauche dringend Unterstützung bei der wortwörtlichen Übersetzung des FP § 6 Abs. 2 für Verlegung zur teilstationären Behandlung:

    "...kann erst nach dem dritten Kalendertag ab Überschreiten der abgerundeten mVD..."

    1. heißt das, ich runde in jedem Falle die mVD ab, auch bei 19,8 Tagen?

    2. heißt ich rechne erst ab 4. Tag nach der abgerundeten mVD ein tagesbezogenes Entgelt ab?

    Vielen Dank vorab und einen schönen Feierabend

    NaSchu