Guten Tag,
ich ärgere mich mal wieder über die Aufforderung zwei Fälle zusammenzulegen und würde mich dafür interessieren, wie andere Kliniken mit dem Problem umgehen.
Wir operieren eine Amputation bei schwerer AVK nach der \"Salami-Technik\". D.h. wir amputieren im Grenzbereich, in der Hoffnung möglichst viel Bein für den Patienten zu erhalten, u.a. um eine bessere Versorgung mittels Prothese möglich zu machen. Häufig wird eine nochmalige Amputation notwendig.
Die Kostenträger möchten nun die Fälle mit Verweis auf §2, Absatz 3, FPK, \"Wiederaufnahme wg. Komplikation\" zusammenführen.
Eigentlich ist das keine Komplikation, sondern ein medizinisch sinnvolles Vorgehen. Meiner Meinung nach greift Absatz 3 nicht.
Hat jemand einen solchen Streit durchgefochten?
Bin gespannt auf die Antworten.
J.