Beiträge von noname

    Guten Tag,

    ich ärgere mich mal wieder über die Aufforderung zwei Fälle zusammenzulegen und würde mich dafür interessieren, wie andere Kliniken mit dem Problem umgehen.

    Wir operieren eine Amputation bei schwerer AVK nach der \"Salami-Technik\". D.h. wir amputieren im Grenzbereich, in der Hoffnung möglichst viel Bein für den Patienten zu erhalten, u.a. um eine bessere Versorgung mittels Prothese möglich zu machen. Häufig wird eine nochmalige Amputation notwendig.

    Die Kostenträger möchten nun die Fälle mit Verweis auf §2, Absatz 3, FPK, \"Wiederaufnahme wg. Komplikation\" zusammenführen.

    Eigentlich ist das keine Komplikation, sondern ein medizinisch sinnvolles Vorgehen. Meiner Meinung nach greift Absatz 3 nicht.

    Hat jemand einen solchen Streit durchgefochten?

    Bin gespannt auf die Antworten.

    J.

    Guten Tag,

    nach Kodierrichtlinie D005d werden geplante Folgeeingriffe mit der ursprünglichen Krankheit als Hauptdiagnose verschlüsselt.

    Wir nehmen einen Patienten zum Verschluss eines Tracheostomas auf. Die ursprüngliche Aufnahmediagnose war ein Ileus.

    Was ist für diesen Aufenthalt meine Hauptdiagnose, vielleicht die J96.0 als Ursache weshalb dieser arme Mensch damals unterhalb des Kinns gelocht wurde?

    danke

    Guten Tag,

    wir haben bei der Suche nach einem Primärtumor diverse Sekundärlokalisationen gefunden. Diese wurden differentialdiagnostisch befundet und z.T. sonographisch weiter abgeklärt und mit im Entlassbrief beschrieben.

    Der MDK behauptet jetzt, daß diese Sekundärlokalisationen nicht eingeschlüsselt werden dürfen, da diese Diagnosen Zufallsbefunde auf der Suche nach der Primärlokalisation sind und der gesamte Aufwand dieser Primärlokalisation zugeschrieben wird.

    Wie kann man argumentieren?

    danke

    J.

    Mein Argument, danke!

    Aber was mache ich mit den ganzen Sekundärdiagnosen?

    Wir haben einen ganz schönen Aufwand betrieben mit Punktionen, CTs, Sonographien und was der Phantasie der behandelnden Ärzten sonst noch einfällt. Dieser Aufwand ist meiner Meinung nach einzig mit den Hirnmetastasen und C80 als ND nicht korrekt abgebildet.

    bis gleich

    J.

    Guten Morgen,

    ich habe ein kleines Problem mit der Kodierung von Hirnmetastasen.

    Eingewiesen wurde der Patient wegen Verwirrheitszustände. In der Diagnostik fanden sich Raumforderungen im Gehirn, worauf der Verdacht auf Metastasen geäußert wurde. Anschließend wurde der Patient nach dem Primärtumor gescannt. Außer weiteren Metastasen wurde eindeutig nichts gefunden. Der Patient wurde dann zur weiteren Diagnostik verlegt.

    Abgerechnet wurde von uns die D43.2, da wir noch keine eindeutige Bestätigung der Malignität hatten. Weiter wurden alle Sekundärlokalisationen angegeben, welche gefunden wurden.

    Der MDK akzeptiert die D43.2 nicht, sondern besteht auf der C80 als Hauptdiagnose. Gemäß Kodierrichtlinie 0202b sehe ich die Raumforderung (maligne oder unsicher) weiter als Hauptdiagnose an.

    Weiter entschied der MDK, da das Screening zur Lokalisation des Primärtumors durchgeführt wurde, ist der Aufwand dazu dem Primärtumor zuzuordnen. Die sekundären Lokalisationen sind Zufallsbefunde, ohne einen eigenständigen Aufwand verursacht zu haben. Ich meine, daß wir wohl einen Aufwand hatten, da die Befunde erstellt und beurteilt werden mußten.

    Wie sollte verschlüsselt werden?

    Welche Argumentationshilfe habe ich gegenüber dem MDK?

    vielen herzlichen Dank