Guten Morgen liebe Mitstreiter,
eine Frage zur Verschlüsselung von Therapieeinheiten welche teilstationär, sprich in der Tagesklinik erbracht werden.
Hier ist die Angabe A6 mit dem OPS 9-980.5 denke ich mal korrekt.
Die erbrachten Therapieeinheiten werden aber wie erfasst ?
Ebenso bei der Psychotherapie und Langdauernden Behandlung?
Muss hier von den Therapeuten schriftlich festgelegt werden ob es sich um erbrachte TE der Regel- oder Intensivbehandlung handelt, oder gibt es eine besondere Regelung zu den Tagesklinisch erbrachten Leistungen?
Ich hoffe Sie helfen mir weiter.
Freundliche Grüße
Akim