Guten Abend Zusammen,
soweit ich weiß gilt auch hier die Regelung der 31 bzw30 Tage.
Wenn der Pat wegen Komplikationen aufgenommen wurde. Gilt die gleiche Regelung wie bei der Rückverlegung von A nach B
Schönen Abend
VG
Manuela Harder
Guten Abend Zusammen,
soweit ich weiß gilt auch hier die Regelung der 31 bzw30 Tage.
Wenn der Pat wegen Komplikationen aufgenommen wurde. Gilt die gleiche Regelung wie bei der Rückverlegung von A nach B
Schönen Abend
VG
Manuela Harder
Guten Tag zusammen,
Wenn ich richtig verstanden habe groupen Sie die Fälle auch wenn die Pat. noch nicht entlassen sind.
Wir sind eine Uniklink daher haben wir sehr viele Überlieger die im laufe der Behandlung unter Umständen auf die ITS müssen und dort länger Beatmet werden. Teileweise rutschen diese Fälle dann in eine PreMDC somit in eine ganz ander DRG. Wie würden Sie diese in der Bilanz darstellen?
Könnten Sie mir wegen der DRG E63 A und B weiterhelfen?
Habe mittlerweile schon sehr viele Fälle auf dem Tisch liegen, die ich gerne Abrechnen würde.
Schöne Erholsames Wochenende!
Guten Abend Zusammen,
das Jahr neigt sich dem Ende und solangsam bereiten wir den Jahresabschluß vor.
Können Sie mir vielleicht sagen, wie ich einen Überlieger Aufnahme 2004 Entlassung 2005 Abrechne.
Nach BPfV wurde bis 31.12.XX eine Zwischenrg erstellt, die Fallpauschlen wurden ins \"alte\" Jahr gebucht.
Gehe ich bei den DRG wie bei den Fallpauschalen vor?
Was mache ich mit Langliegern (2 Monate und mehr)??
Vielleicht hören sich die Fragen etwas Komisch an aber wir haben erst im Oktober umgestellt und keiner weiß bescheid oder fühlt sich zuständig.
Vielen Dank für die Infos
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Harder
PS Hat vielleicht jemand ein Schlaflabor und kann mir hier weiterhelfen mit den DRGs E63B und E63A wenn Pat Vorstationär im Haus war?