Beiträge von schnippler2

    Hallo Frau bewe,

    wir lassen es einfach darauf ankommen. Entgeltrelevant ist die Kapsel ohnehin nicht. Also werden noch Umgebungsuntersuchungen stationär durchgeführt. Nicht alle Kapseln werden beanstandet. Warum auch, sie komplettieren doch die Diagnostik. Man sollte nur nicht anfangen, Pat. explizit zur Kapselendoskopie aufzunehmen. Da wirkt nicht gut und rechnet sich nicht!

    Schönes WE

    Hallo Freunde,

    genau wie Sie haben wir hier auch diskutiert. Und zu einem Ergebnis sind wir nicht gekommen. Es geht nicht um MDK oder Gericht, das ist heute und hier nicht die Frage. Es geht wirklich nur um die Definition der Hauptdiagnose.

    Selbstverständlich kodieren wir so, wie Sie es auch täten. Ich bin nur der Meinung, dass es nicht der Logik und den all. Kodierrichtlinie entspricht. Da ist doch eine Definitionslücke, die offensichtlich nicht eindeutig geregelt ist.

    Wie oft bekommen wir denn auch Gutachten, in denen es genau darum geht! Da wird doch die Hauptdiagnose auch angezweifelt und vom Gutachter argumentiert, dass die zu Grunde liegende Erkrankung/Verletzung nicht die HD ist, weil die Pat. doch nur aufgrund einer bereits bestehenden Grunderkrankung stationär aufgenommen werden muss.
    Ich habe solche Fälle z.B. für dislozierte Radiusfrakturen, Schulterluxationen, usw.

    Also, wo steht es geschrieben?

    Wer kann mir das sagen?

    Hallo tiger,

    ist doch nur ein Beispiel mit der Leistenhernie.Sie sagen doch selbst, dass die Herzkrankheit dazu führt, dass der Pat. nicht ambulant behandelt werden kann, sondern stat. Also ist es doch genau die Herzkrankheit, die den stat. Aufenthalt auslöst. Deshalb nehme ich ihn auf. Ist doch ebenso logisch.
    Sie wissen es ja, in den Kodierrichtlinien ist die Hauptdiagnose definiert als die Diagnose, die nach Analyse den Krankenhausfall auslöst. Also die Herzinsuff. Ohne diese Herzinsuffizienz würde der Pat. nicht stationär behandelt!

    Wo liegt denn hier der Denkfehler und was ist nicht logisch an meiner Argumentation?

    Gruß

    Lieber Herr Wacket,

    das ist ja alles richtig. Der Eingriff ist aber nur deshalb stat. durchführbar, w e i l der Pat eine NYHA III hat. Sonst wäre der Eingriff doch ambulant durchzuführen. Ursache des s t a t i o n ä r e n Aufenthaltes ist die Herzschwäche! Sie löst die Aufnahme aus, nicht der Leistenbruch!

    Grüße

    Liebes Forum der DRG-Fachkundigen,

    hier gab es eine rege Diskussion in unserem kleinen Controlling und MDA-Kreis. Die Fragestellung eignet sich gut als Wochenendquiz!

    Folgendes Problem, natürlich konstruiert:

    Ein Pat. leidet an einer Leistenhernie rechts, keine Einklemmungszeichen, ein elektiver Eingriff wäre möglich. Kat. 1 des Kataloges nach § 115, also in der Regel ambulant zu erbringen.

    Nun hat der Pat aber schwere Begleiterkrankungen. Für unseren Fall genügt eine einzige, z.B. Herzinsuff. NYHA III. Wir sind servicefreundlich und holen uns zuvor eine Kostenübernahme der entsprechenden KK, was hier problemlos gelingt.

    Der Pat. wird nun stationär operiert und dann glücklich und zufrieden entlassen.

    Nun zum Quiz:

    was ist denn jetzt eigentlich die Hauptdiagnose? Die Leistenhernie ist ja eigentlich nicht, die wird ja in der Regel ambulant operiert.

    Dann müsste es ja dann die Herzinsuffizienz sein, denn eigentlich ist sie ja der Grund, der dazu führt, dass der Pat. stat. aufgenommen wird. Sie wird auch behandelt, indem die häusliche Medikation fortgesetzt wird und zur Kontrolle eine Lungenaufnahme durchgeführt.

    In diesem Beispiel ist das kein Problem, denn die abzurechnende DRG bleibt ja.

    So, liebe Mitstreiter und Spezialisten, Butter bei die Fische. Was ist denn nun korrekt und warum, was sagen die Regeln und die Gesetze?

    Viel Spass und

    Schönes Wochenende nach einer stürmischen Woche!

    Hallo,

    warum soll denn hier überhaupt stationär abgerechnet werden? Es ist doch lediglich ein Herzecho gemacht worden. Dafür allein sind die Ressourcen des KH nicht erforderlich! Sonst ist doch nichts gemacht, was die Kodierung einer anderen Diagnose überhaupt rechtfertigt.

    Schöne Grüße