Beiträge von Schürmann

    Hallo fimuc

    jetzt wird es also doch noch einmal interessant: Sie sind also auch der Meinung, dass bei einer NIV (Therapie!) die beatmungsfreien Zeiten mitgerechnet werden müssen. Den Ansatz finde ich zwar von der Logik her richtig (siehe mein letzter Beitrag), ich kann ihn aber explizit aus den DKR nicht herauslesen. Woher haben Sie das? Wenn ich doch einmal irgendwo expressis verbis nachlesen könnte, dass Ihr Satz

    \"NIV - egal ob als BIPAP oder CPAP/ASB - ist eine Beatmung und wird als solche von der ersten bis zur letzten Minute inkl. aller beatmungsfreien Zwischenzeiten gezählt.\"

    so wirklich stimmt. Ich bleibe dabei: Alles, was ich bisher gelesen habe, wird von jedem Benutzer, der etwas dazu sagt, an irgendwelchen Stellen anders definitiert und verwendet.

    Gruß
    Schürmann

    Tag,

    nicht i c h verwechsle etwas, sondern die Federführenden auf dem DRG-Sektor unseres Berufsverbandes. Dort wird schon seit ein paar Jahren die Gleichbehandlung von Weaning und Therapie verbal praktiziert. Und auch jetzt, nachdem in den DKR das Weaning diese \"besondere\" Beachtung erfahren hat, wird so argumentiert. Ich wollte die Problematik in diesem Forum einmal auf den Punkt bringen, da man als Anwender ob der unterschiedlichen Sichtweisen dann doch immer wieder verwirrt wid.
    Anmerkung am Rande: Es ist natürlich medizinisch kompletter Unsinn, dass die DKR hier Unterschiede machen. Der Aufwand für einen Patienten, der aus therapeutischen Gründen beatmet wird, ist selbstredend gar kein bisschen geringer als bei jemandem, der sich in der Entwöhnungsphase befindet. Insofern birgt das System auch Gefahren - die eigentlich mal abgeschafft werden müssten. Die Sichtweise unseres Berufsverbandes kann ich vor diesem Hintergrund sehr gut nachvollziehen, verstehe auch nicht, warum die Macher der Richtlinien auf dem Gebiet des nicht-intubierten Patienten \"differenzieren\". Aber: Vielleicht denke ich einfach zu viel nach...

    Gruß
    Schürmann

    Guten Tag \"Jannis\"

    Hm. Der \"Fachkommentar DRG 2009 Anästhesiologie\", hrsg. von unserem Bundesverband (BDA) sagt etwas anderes: Ab 6 Stunden (meinetwegen auch intermittierende NIV) wird ein Tag gezählt; unter 6 Stunden nichts. So steht es auch in den KDR, jedenfalls in den Beispielfällen. Auf meine Nachfrage bei den Autoren wurde mir dieses auch so bestätigt. Ich weiß: Verwirrung pur. Eine genaue Definition steht meines Erachtens (trotz der in diesem Thread gemachten Anmerkungen) noch aus. Vieles bleibt im Einzelfall Interpretationssache.

    Gruß
    Schürmann

    Hallo

    auch ich suche seit Jahren nach exakten Antworten auf die von \"Münsterländer\" gestellte sehr praktische Frage. Meistens - wie auch hier - wird ausweichend oder abschweifend geantwortet. Vielleicht kann mal jemand ganz klar sagen, ob die in den Richtlinien genannten 6-Stunden-Mindestzahl als 6 Stunden oder dann sogar als Tag gewertet werden muss. D.h.: Muss man die einzelnen Beatmungsstunden eines Tages zusammen addieren - oder kann man den Tag als 24 Stunden-Beatmung werten?
    Genau darum geht es doch: Aus medizinischen Gründen WILL ich den Patienten ja nicht intubieren, sondern mit einer NIV (im echten Sinne!) behandeln. Und die wird zumeist intermittierend getätigt. Und da ist es doch eigentlich nur fair, den Gesamtaufwand abzubilden, d.h. die Zwischenzeiten im Falle einer Wiederaufnahme der Beatmung (NIV) nach meinetwegen 3 Stunden mitzuberücksichtigen. Nur das steht nirgendwo. Da helfen auch die neuen Kodierrichtlinien nicht weiter. Das aber ist doch eigentlich täglich Brot, v.a. in Zeiten der NIV. Würde ich keine NIV machen, hätte ich den Patienten intubiert und das Zeiten-Problem erledigt. Aber das kann es doch wohl nicht sein!

    Also nochmal die Bitte: Wie werden die von \"Münsterländer\" genannten Zeiten behandelt?

    Schürmann :d_gutefrage:

    Guten Tag Diskutanten,
    genau dieses sage ich unserem \"Controlling\" auch ständig. Aktuell ist man dort aber der Auffassung, dass wir die IntensivCodes ab 2005 noch nciht kodieren sollten, da unsere ITS lediglich von 2 Bereitschaftsdiensten im Haus (Anästhesisten und Internisten) des nachts versorgt wird, wir also die Strukturanforderungen einer 24-h-Präsenz eines Arztes auf dem Papier nicht erfüllen.
    Und was macht unser Haus in 2 Jahren, wenn vielleicht doch einmal diese Struktur erfüllt hat und bislang diesen Punkt nicht kodiert hat?? Man sieht das ganz locker. Ich weiß nicht recht....
    Kann mir jemand Versiertes hierauf eine Antwort geben?
    Ach ja: Ein Argument war: Wir verhandeln 2005 mit den Kassen und man müsse dann sehen, ob man überhaupt das Geld für einen \"Dauerarzt\" zusammenbekäme..... :d_gutefrage

    Danke für Antworten und Meinungen

    Dietmar Schürmann