Hallo GW,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Berechnung der Bezugsgröße habe ich in den Abschlussberichten schon durchgelesen. Über die Konsequenz bin ich mir aber unsicher:
1) Die Bewertungsrelation wird so bestimmt, dass der Case Mix gegenüber dem Vorjahr konstant bleibt. Für eine Appendektomie ohne schwere oder äußerst schwere CC (DRG G23B) ergeben sich im DRG-Report-Browser 2013 durchschnittliche Fallkosten von 2.374,50€ und eine Bewertungsrelation von 0,870. Die Bezugsgröße ergibt sich lt. Abschlussreport als 2.729,96 €.
2) Ein Krankenhaus rechnet für eine Appendektomie (Normallieger) 0,870x3.068,37€=2.669,48€ ab (Annahme: LBFW=Bundesbasisfallwert). Wenn das Krankenhaus eine durchschnittliche Kostenstruktur aufweist, erzielt es einen Gewinn von 294,99€. Selbst wenn man den Zeitverzug der InEK-Kalkulation berücksichtigt und die für das Jahr 2013 ermittelten Durchschnittskosten von 2.495,78€ (aus dem Report-Browser 2015) heranzieht, verbleibt ein Gewinn (173,70€).
Frage:
- Ist dieser Gewinn im DRG-System tatsächlich so gewollt?
- Warum sind dann 50% der Krankenhäuser in den roten Zahlen? --> Übersehe ich hier etwas?
Mit besten Grüßen,
Gesundheitsstudent