Beiträge von Gesundheitsstudent

    Hallo GW,

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Berechnung der Bezugsgröße habe ich in den Abschlussberichten schon durchgelesen. Über die Konsequenz bin ich mir aber unsicher:

    1) Die Bewertungsrelation wird so bestimmt, dass der Case Mix gegenüber dem Vorjahr konstant bleibt. Für eine Appendektomie ohne schwere oder äußerst schwere CC (DRG G23B) ergeben sich im DRG-Report-Browser 2013 durchschnittliche Fallkosten von 2.374,50€ und eine Bewertungsrelation von 0,870. Die Bezugsgröße ergibt sich lt. Abschlussreport als 2.729,96 €.

    2) Ein Krankenhaus rechnet für eine Appendektomie (Normallieger) 0,870x3.068,37€=2.669,48€ ab (Annahme: LBFW=Bundesbasisfallwert). Wenn das Krankenhaus eine durchschnittliche Kostenstruktur aufweist, erzielt es einen Gewinn von 294,99€. Selbst wenn man den Zeitverzug der InEK-Kalkulation berücksichtigt und die für das Jahr 2013 ermittelten Durchschnittskosten von 2.495,78€ (aus dem Report-Browser 2015) heranzieht, verbleibt ein Gewinn (173,70€).

    Frage:
    - Ist dieser Gewinn im DRG-System tatsächlich so gewollt?
    - Warum sind dann 50% der Krankenhäuser in den roten Zahlen? --> Übersehe ich hier etwas?


    Mit besten Grüßen,


    Gesundheitsstudent

    Hallo!

    Ich dachte bisher, dass das DRG-System dazuführt, dass die durchschnittlichen Fallkosten je DRG vergütet werden.

    Wenn man allerdings die InEK-Matrix heranzieht, zeigt sich, dass die Bezugsgröße regelmäßig geringer ist als der Basisfallwert, z.T. bis zu 14%. Auch wenn man den 2-jährigen time lag der InEK-Daten berücksichtigt, bleibt eine nicht unerhebliche Differenz.

    Heißt das, dass im das DRG-System ein entsprechend hoher Gewinnzuschlag für Krankenhäuser mit durchschnittlicher Kostenstruktur eingebaut ist? ?(

    Wie lässt sich die Differenz sonst erklären?

    Viele Grüße,

    Gesundheitsstudent