Beiträge von Grippos

    Hallo Medman2,

    Sie haben mir schon so gut weitergeholfen, vielen lieben Dank dafür, aber bzgl. des Kurzliegerabschlages habe ich doch noch eine Frage: wenn ich in den Grouper die ICD O14.0 für die PE eingebe und nur 1 Tag Aufenthalt bekomme ich einen Abschlag von Abschlag: -0.382 und damit auf ein verbleibendes Relativgewicht von 0.174 (=0,566-0.382). Sie haben aber einen Abschlag von -0,521 angegeben. Wo finde ich den Abschlag denn beziffert?

    Viele Grüße,
    Grippos

    Hallo zusammen,

    bei mir dreht sich alles um die O65B und dazu habe ich ein paar grundsätzliche Fragen.

    1) Im DRG-Fallpauschalenkatalog finde ich sie 2x: 1) unter der Hauptabteilung und 2) unter der Belegabteilung mit verschiedenen Bewertungsrelation. Nach welchen Kriterien wählt man hier aus?

    2) bei dieser DRG ist die Spalte der unteren Grenzverweildauer leer. Heißt dies, dass es hier keine UGVD gibt und vom 1. Tag an voll abgerechnet werden kann?

    3) Wie würde es hier aussehen, wenn eine Einweisung morgens stattgefunden hat und die Entlassung am gleichen Tag abends stattgefunden hat? Habe ich dann eine Verweildauer von 1 Tag? Und kann dann auch schon 1394.34 € abrechnen (=0.421*3311.98€ )? Dieser Betrag wird dann vom 1-9. Tag fällig und ab dem 10. wird zusätzlich die neue Bewertungsrelation fällig (0,047)? Das habe ich mir durch Eingabe in den folgenden Grouper hergeleitet: http://drg.uni-muenster.de/index.php?option=com_webgrouper&Itemid=26&view=webgrouper
    Generell ist es mir noch nicht ganz klar, wie genau die Verweildauer definiert ist. Ich habe in der Vereinbarung Zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser folgende Definition gefunden: Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. Das deute ich so, dass man den Tag abrechnen kann, wenn die Patientin am gleichen Tag wieder entlassen wird, ich bin mir aber nicht sicher.

    Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

    Viele Grüße,

    Grippi

    Hallo zusammen,

    ich habe eine allgemeine Frage zur stationären Abrechnung: Wie sieht es denn aus, wenn der selbe Patient z.B. im Verlauf einer Schwangerschaft mehrmals eingewiesen und wieder entlassen wurde. Er bleibt also zuerst 2 Tage, dann 3 Tage und dann 2 Tage. Kann die DRG dann die Bewertungsrelation jedes Mal mit dem Basisfallwert multipliziert werden oder muss man von 7 Tagen ausgehen und diese dann mit der Bewertungsrelation und dem Basisfallwert multipliziert werden?

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    VG
    Grippos

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich gehe auch davon aus, dass die Patientin nur behandelt wird, wenn Symptome vorlagen. Dann habe ich aber noch nicht ganz verstanden, in welchen Fällen der Z03-Kode angewandt werden kann.

    Also nehmen wir mal an ich könnte die 014.2 für diese Gegebenheit (Verdacht auf PE, aber es stellt sich heraus nach Untersuchungen, dass diese doch nicht vorliegt) kodieren, die Patientin wird nun aber nicht stationär aufgenommen bzw. verbringt keine Nacht im Krankenhaus, sondern verlässt nach Abklärung noch am selben Tag die Klinik. Darf dann nur die Verweildauer von einem Tag angesetzt werden, also 599€?

    Vielen Dank und viele Grüße!

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Ich hätte noch ein weitere Frage: Wie ist die Abrechnung wenn die Patientin im Krankenhaus untersucht wird und sich im Laufe des Tages herausstellt, dass keine Präeklampsie vorliegt und die Patientin somit am gleichen Tag wieder nach Hause geschickt werden kann, die Patientin also nicht stationär aufgenommen wird. Welche Verweildauer muss ich dann im DRG-Grouper angeben und kann ich dann trotzdem die Z03- verwenden, oder muss es anders abgerechnet werden?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Abrechnung für Präeklampsie im stationären Bereich.

    Es gibt zwar eine DRG für eine mittlere und schwere Präeklampsie, aber wie wird es abgerechnet, wenn eine Patientin bei Verdacht auf Präeklampsie ins Krankenhaus kommt und dann eine Abklärung ergibt, dass die Patientin gar keine Päeklampsie hatte (also eine falsch-positiven Diagnose vorlag)? Gibt es eine DRG dafür oder bleibt das Krankenhaus auf den Kosten der Diagnose sitzen?

    VG,

    Grippos

    Hallo zusammen,

    vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!

    Es hat sich nun doch noch eine blöde Frage ergeben bezüglich der Abrechnung von Prozuduren bei Patientin, die als Notfall auf Grund von Präeklampsie ins Krankenhaus aufgenommen wurde. Ich wähle als Hauptdiagnose O14.1 und als Nebendiagnose das Geastationsalter z.B. O09.6 und als Aufnahmegrund die Notaufnahme.

    Welche der folgenden Leistungen zusätzlich als OPS kodiert werden: engmaschige Blutdruckkontrolle, Proteinurie-Diagnostik, quantitative Eiweißbestimmung, Labor (Hämoglobin, Thrombozyten, Bilirubin, Harnsäure etc.), Ultraschall, CTG, Reflexstatus Überprüfung, Fetometrie, Fruchtwassermengen Bestimmung, RDS-Prophylaxe, Gewichtskontrolle, Antihypertensiva?

    Viele Grüße

    Hallo GW,

    vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Ja, da haben Sie mich wohl erwischt ;-). Stationär muss ich mich noch ziemlich einarbeiten.

    Nehmen wir also mal an es liegt eine schwere Präeklampsie mit einem ICD von 014.1 vor, es gab keine Nebendiagnosen und es wurde nur das "Übliche" vorgenommen. Wie genau ergibt sich dann die Fallpauschale für die stationäre Behandlung der schweren Präeklampsie? Im Fallpauschalenkatalog habe ich keine G-DRG zur Präeklampsie gefunden. Generell ist es doch so, dass die zu der entsprechenden DRG gehörende Bewertungsrelation mit dem Landesbasis multipliziert wird um die Fallpauschale zu errechnen, oder bin ich da nun ganz falsch?

    Ich hoffe, dass Sie mir noch einmal weiterhelfen können.

    Hallo zusammen,

    ich bin noch nicht so inform über die ganzen Abrechnungsmöglichkeiten über DRGs.

    Ich suche eine Abrechnungsziffer für die Notfallaufnahme auf Grund von einer Präeklampsie. Ich habe gesehen, dass die Notaufnahme generell ein Problem bei den DRGs darstellt. Aber vielleicht kann mir ja einer von Ihnen bei diesem Problem weiterhelfen.

    Desweiteren habe ich mich gefragt, ob es noch eine explizite Ziffer für die Präeklampsiebehandlung gibt oder ist in diesen Fällen dann je nach Schweregrad eine der Ziffern O60A-D anzusetzen?

    Vielen Dank schon einmal!