Hallo Schnabb,
Ihre 1:1 bzw. 2:1 Betreuung können Sie ja schon sauber abbilden.
Wenn es Ihnen um die diagnostischen und therapeutischen Leistungen in 2015 geht, könnte Ihnen das weiterhelfen: Hinweise zu den Komplexkodes für Psychiatrie und Psychosomatik
Hier der Auszug:
Zusatzkodes aus 9-693
Ist für Kinder und Jugendliche in psychiatrisch-psychosomatischer Behandlung die Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung gemäß den Zusatzkodes 9-693 ff. indiziert, gilt für die Berücksichtigung der über die Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden diagnostischen und therapeutischen Leistungen Folgendes:
Bei Kindern und Jugendlichen in psychiatrisch-psychosomatischer Intensivbehandlung gemäß Kode 9-672 können auch die über die Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden Leistungen im Rahmen der Zusatzkodes 9-693 ff. berücksichtigt werden.
(Die Berücksichtigung dieser Leistungen ist über den primären Kode nicht möglich, da dort keine Therapieeinheiten abgebildet sind.)
Bei Kindern bzw. Jugendlichen in psychiatrisch-psychosomatischer Regelbehandlung gemäß Kodebereich 9-65 bzw. 9-66 sind die über die Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden Leistungen als Therapieeinheiten bei den primären Kodes 9-65 bzw. 9-66 zu berücksichtigen.
Diese Hinweise werden ggf. ergänzt, wenn weiterer Klärungsbedarf bei den Anwendern besteht.
Gruß
bazhille